0.
Entwicklung der Gummigeschosse
Flying Baton (dt. fliegender Polizeiknüppel): Grosskalibriges
Geschoss, eine Weiterentwicklung der in den 50er-Jahren zur Bekämpfung
von Aufständen in den britischen Kolonien verwandten normalkalibrigen
Holzprojektile. Entwickelt, um trotz geringer Anzahl vorhandener Ordnungskräfte
durch nicht tödliche Kampfmittel grossen Menschenmengen
Herr zu werden. Erste Version aus Holz (teilweise mit Metallkern), 1.
Todesopfer Hongkong 1967.
Ab 1970 Einsatz einer Version aus Gummi in Nordirland (siehe Bild),
1972-73 3 bekannte Tote. Danach Umstellung auf hohle Plastikgeschosse,
1975-89 14 bekannte Tote, darunter 7 Kinder (10-15 Jahre). -->
Mehr Info & Bilder
Die
Geschosse sind 6-kantig ca. 2,7 x 1,8 cm. Die Polizei gibt das
Gewicht mit 10 g an und die Ausschussgeschwindigkeit mit 180 m/s (=648
km/h) (Die
chemischen Einsatzmittel, 1987, 5.4),
verwendet aber hartgepresste Geschosse bis über 18 g (vgl.
Geschosstypen).
b)
Geschosstypen (Gewicht, Material)
Die Entfernung
beim Abschuss von "Tränengas"-Granatenwird wird an
einem Drehring eingestellt, der einen Teil der Treibgase entweichen
lässt und so für kürzere Schussdistanzen sorgt.
|
1d)
"Markierungssystem" FN 303 ("Paintball") Seit dem 29. März 2003 setzt die Genfer Kapo Waffen vom Typ FN 303 ein. Dabei handelt es sich nicht eigentlich um ein Gewehr zum verschiessen von "Gummigeschossen", sondern laut Genfer Polizei um ein "Markierungssystem" (das Wort "Waffe" wird offiziell peinlich vermieden), «eine Art hochentwickeltes Paintball», mit dem «gewalttätige Demoteilnehmer» rsp. «Unruhestifter mit Farbe markiert werden» sollen, um sie nachher «innert Minuten verhaften zu können». Gleich beim ersten Einsatz der umstrittenen Waffe auf Druckluftbasis kam es jedoch stattdessen zu einer schweren Kopfverletzung. Die übrigen Schweizer Polizeikorps wollen die Waffe zumindest vorläufig nicht einführen. Laut einem Bericht von "Le Matin" wird die Waffe auch in Deutschland eingesetzt. Bei der FN 303 handelt es sich um ein belgisches Fabrikat der Firma FN Herstal S.A., deren Besitzerin Herstal Group ist verbandelt mit den US-Waffenfabrikanten und Browning Inc. und Winchester und hat mit FNH USA Inc. auch einen Ableger in Amerika.
Im Waffenmagazin Armed Forces Journal International schwärmt eine "Testperson": «Hervorragend [...]. Ich bin kein Fan von less-lethal Technologien, aber mit dieser Waffe traf ich auf 50 m ständig. Grossartige Technologie.» Laut Herstellerangaben handelt es sich bei der FN 303 um eine halbautomatische Waffe vom Kaliber .68 (17.272 mm) mit einer Reichweite von bis zu 100 m. Die Geschosse werden in einer auswechselbaren 15-schüssigen Trommelmagazine zugeführt. Der volle Druckbehälter reicht für 110 Schuss. (Optional gibt es auch einen Druckbehälter für 65 Schuss.) Die Mündungsgeschwindigkeit beträgt laut Hersteller 330 km/h, die Geschossenergie bei der optimalen Distanz von 50m 21.8 Joule, die Energiedichte 15 J/cm2, letztere liegt damit dreifach über der Sicherheitslimite für menschliche Haut und fünffach über der Sicherheitslimite für menschliche Augen [laut Beat P. Kneubuehl, Experte Bundesamt für Waffensysteme und Munition, zerreissen Geschosse ab einer Energiedichte von über 10 J/cm2 die Haut garantiert, bei Augen ab 6 J/cm2; um ein Eindingen von Geschossen in den menschlichen Körper auszuschliessen, müssen diese Werte nochmals halbiert werden!]. Die Spezialgeschosse (siehe Bild) wiegen 8.5 g. Die Stirnseite besteht aus "bröckeligem Metall" (Bismut), der Körper und die Stabilisierungsflossen aus Plastik (Polystyrene). Beim Aufprall sollen sie designgemäss fragmentieren und den Inhaltsstoff freigeben. Die Herstellerin bietet Geschosse mit verschiedenen Inhaltsstoffen an, u.a. Permanent-Farbe, z.T. auch mit einer Beimischung von 5% Pfefferspray-Wirkstoff. Welche Sorten die Genfer Polizei einsetzt, ist z.Zt. nicht genau bekannt. Die Herstellerin vermarktet die Waffe treuherzig als «less than lethal»-Produkt von quasi "mannstoppender" Wirkung («stoppt jeden Angreifer sofort»), das ab einer minimalen Sicherheitsdistanz von 1m «ungefährlich» sei. Die primäre Wirkung bestehe aus einem «Trauma. Der dabei aufretetende Schock (15 J/cm2) neutralisiert den Angreifer unmittelbar». Trotzdem sei laut FNH USA «jegliches Risiko» von «Verletzungen durch Eindringen der Geschosse» in den getroffenen Körper «absolut ausgeschlossen». Auch die Genfer Polizei gab laut sda zu Protokoll, dass die Waffe höchstens «Blutergüsse» verursache. Verräterisch auch, dass der Genfer Schütze, nachdem er sein Opfer bereits ein erstes Mal am Rücken "markiert" hatte, noch einen zweiten Schuss abfeuerte, der Denise Chervet dann in die Schläfe traf: Offensichtlich geht es der Genfer Polizei bei der FN 303 es weniger ums "Markieren" als darum, das Opfer wie in der Werbung für die Waffe wiederholt beschrieben durch «kinetischen Schock» «bewegungsunfähig» zu machen. >> Trotz allem will die Genfer Polizei diese gefährliche Waffe auch in Zukunft nach Belieben einsetzen. Damit sind weitere Augenverluste oder gar Todesfälle klar vorprogrammiert! |
2.
Schussdistanz, Streuung und Typische
Verletzungen durch «Gummigeschosse»
|
3. Statistik 30.5.-12.9.80:
|
«2263 Tränengasgranaten, 1699 Tränengas-Handwurfkörper, 94 Füllungen für Tränengaswerfer, 60 Liter Tränengaslösung für Wasserwerfer [Mischverhältnis 1:100], 189 Dosen Tränengas-Spray und 1650 Gummischrot-Ladungen hat die Polizei während der Unruhen vom 30. Mai bis 12. September 1980 eingesetzt. [ ] Die Gefährlichkeit der eingesetzten Mittel wurde als gering bezeichnet.» Polizeivorstand Frick belügt den Gemeinderat 3 Tage vor dem 4. Augenverlust innerhalb eines Jahres. (Quelle:Tages-Anzeiger, 29.1.81) |
4. Augenverletzungen durch "Gummigeschosse" aus medizinischer Sicht (Dokumentation Verein betroffenener Eltern)
Die Verletzungen
durch Gummigeschosse am Auge gehören zur Gruppe der stumpfen Traumen,
deren vielfältigste Auswirkungen in der augenärztlichen Literatur
ausführlich beschrieben sind. Stumpfe Traumen lösen am Auge
entweder Prellungen (Contusionen) oder Risse (Rupturen) aus. Obschon
die Energie, Form und Grösse eines Gummigeschosses durchaus genügt,
um Zerreissungen, also Rupturen, des Auges auszulösen (was einzelne
Zürcher "Fälle" gezeigt haben), sind doch die Mehrzahl der
Gummigeschoss-Verletzungen "nur" Prellungen. Gerade Prellungen sind
aber vielfach in ihren Auswirkungen bezüglich Sehfähigkeit
oder Spätkomplikationen fast ebenso fatal wie Rupturen. Vom Laien
und auch vom medizinisch aber nicht augenärztlich Gebildeten wird
die Gefährlichkeit des Contusionstraumas am Auge stark unterschätzt.
Wenn man das Gummigeschosstrauma
mit diesen andern Typen von Traumen vergleicht, erkennt man seine besondere
Gefährlichkeit. Die Kleinheit des Gummigeschosses bringt es mit
sich, dass es oft mit seiner ganzen Energie allein nur das Auge trifft
und dass nicht ein Teil davon auf der knöchernen Umgebung des Auges
abgefangen wird [siehe
Typische Rissquetschwunde]. Es ist in seiner
Wirkung am ehesten vergleichbar mit massivsten Faustschlägen, bei
denen der Treffer so abläuft, dass ein vorstehender Teil der Faust,
z.B. ein Fingergelenk oder eventuell auch ein Schlagring, das Auge voll
trifft, bevor der übrige Teil der Faust auf der knöchernen
Umgebung des Auges abgebremst wird. Während bei Tennis- und Squashballverletzungen
kaum Rupturen vorkommen, findet man solche bei Gummigeschossen und eben
auch bei besonders unglücklich gelandeten Faustschlägen in
einem nicht zu vernachlässigenden Prozentsatz. [Unterschrift]
Die in dieser Berechnung verwendeten Zahlen wurden der Tagespresse entnommen. [ >>> Gefälschte Werte bei Polizei und Bundesamt für Waffensysteme und Munition ] |
5.
Stellungnahme Augenklinik Universitätsspital Zürich
mit
freundlichen Grüssen |
6. Statistik 1.5.96: |
Die Stadtpolizei hat am 1. Mai 1996 insgesamt 142 Reizstoffgranaten mit CS-Gas, 164 Schüsse Gummischrot, 76 Reizstoff-Handwurfkörper mit CS-Gas und 40 Liter CN-Reizstoff für Wasserwerfer (Mischverhältnis 1:100) eingesetzt. (GPK-Bericht, S. 57) |
7.
Dokumentierte Augenverluste / Interviews mit Verletzten / Fallbeispiele Fall
#1: Weiblich, 20 Jahre, Augenverlust 4.7.80
(Dokumentation Verein betroffenener Eltern) "Ich wohnte damals im Kanton Aargau. Am 4. September 1980 war ich in Zürich, um meine Ferein in Griechenland zu regeln. Nach einem Kinobesuch verliess ich den Bahnhof um 10 Uhr Richtung Landesmuseum. Ich merkte erst gar nicht, dass etwas los war. Erst als ich mich umdrehte, sah ich Menschen in Richtung Bahnhof rennen. Die Polizei war durch ein blockiertes Tram für mich unsichtbar. Als die Polizisten um das Tram gerannt kamen, wurde ich aus ca. vier Metern Entfernung getroffen. Ich brach zusammen. Ein Polizist kam zu mir und schrie mich an, ich solle verschwinden. Ich sagte ihm: "Mein Auge läuft aus." In der Ambulanz wurde ich beschimpft, die Sanitäter schrien mich an, wollten meine Personalien. Ich konnte vor Schmerzen gar nicht reden. Ich war zwei Wochen im Kantonsspital. Erst sagte man mir, ich könne das Auge behalten, ich würde hell und dunkel unterscheiden können. Eine Ärztin sagte mir dann aber, das Auge sei verloren und gefährde das andere. Es wurde dann einige Wochen später von Professor Gloor in Basel entfernt. Die Polizei behauptet, es sei gar kein Gummigeschoss gewesen, sondern ein von Demonstranten geworfener Stein. Das herausgenommene Auge wurde auf Partikel von Gummi und Mineralien untersucht. Ohne Resultat. Laut den Ärzten kann jedoch die Verletzung nur von einem Gummigeschoss stammen. Ich war vier Monate lang arbeitsunfähig. Die SUVA weigerte sich, mir einen Verdienstausfall zu bezahlen. Die Krankenkasse bezahlte die Operation. Ich habe eine abgeschlossene Berufslehre als Schriftsetzerin. Gegenwärtig besuche ich den Vorkurs an der Kunstgewerbeschule Basel. Meine Eltern unterstützen mich. Ich habe ein Stipendium und verdiene noch etwas mit Gelegenheitsarbeit dazu. Das gesunde Auge
ist durch meine Tätigkeit dauernd überlastet."
(Interview 1.9.81)
Fall
#2: Männlich, 22 Jahre, Netzhautriss 4.7.80 "Am 4.12.80, anlässlich des Kinks-Konzertes im Volkshaus, kam es zum Versuch der Bewegung, einen Gratiseintritt zu erzwingen. Ich war etwas spät dran. Als ich ankam, waren ca. 50 Leute anwesend. Eine Eingangsscheibe ging in Brüche. Nach 5 Minuten erschien die Polizei und kreiste uns ein. Ich rannte davon. Zwei Polizisten kamen um die Ecke. Einer schoss mir aus 2 Meter Entfernung die ganze Ladung Gummigeschosse ins Gesicht. Ich wurde am rechten Auge, an der Nase, praktisch im ganzen Gesicht getroffen. Ich hatte eine leichte Gehirnerschütterung und erbrach mich. Ob von der Gehirnerschütterung oder von den grauenhaften Schmerzen im Auge, weiss ich nicht. Einsatzleiter Trachsel weigerte sich, mich ins Spital zu lassen. Ich wurde verhaftet und mit den anderen ins Kripogebäude transportiert. Ich wurde sehr bald Komissär Schönbächler vorgeführt. Trotz meiner Schmerzen und obwohl ich inzwischen aussah wie Frankenstein, über meinen Zustand also keine Zweifel herrschten, bestand er darauf, dass zuerst ein Protokoll gemacht würde. Frage: Wurden Sie geschlagen? Nein. Wissen Sie, wer geschossen hat? Nein. Im Protokoll, das ich nicht unterschrieb, stand dann, ich wisse nicht, woher meine Verletzungen kämen. Nach der Protokollaufnahme wurde ich in einen Raum gesperrt. Es verging dann noch eine weitere halbe Stunde, bevor ich ins Spital transportiert wurde. Die Dignose lautete auf Netzhautriss. Ich wurde ambulant behandelt und Weihnachten 1980 operiert. Zurück blieb eine Netzhautverkrümmung. 90% Sehverlust am rechen Auge. Ich hatte grosses Glück, dass ich nicht auch das linke Auge verlor, ein Gummigeschoss traf mich nur einen Zentimeter links davon. Ich habe einen Prozess wegen Landesfriedensbruch vor mir. Meine Klage gegen die Polizei wurde noch nicht behandelt. Die Spitalkosten
wurden übrigens von meiner Versicherung anstandslos bezahlt."
(Interview
14.8.81) In den Medien hiess es damals, der Verletzte sei "nach wenigen Minuten [ ] mit einer von der Polizei bestellten Ambulanz in die Notfallstation überführt" worden. Einem anderen Verhafteten, der sich nicht erkennungsdienstlich behandeln lassen wollte, wurde am selben Abend im Kripo-Gebäude von Polizisten ein Arm gebrochen. (Tages Anzeiger, 8.12.80) Fall
#3: Weiblich, 16 Jahre, Augenlinse zertrümmert Dez. 80
(Dokumentation Verein betroffenener Eltern) Im Dezember 1980 verbrachte sie einen Abend mit ihrem Freund im Niederdorf. Ihr Heimweg führte am AJZ vorbei, wo gerade ein Polizeieinsatz stattfand. Polizisten kamen ihr aus einer Seitenstrasse entgegen. Sie wurde von Gummigeschossen getroffen und stürzte zu Boden. Ihr Freund, der erst flüchtete, sie dann liegen sah, eilte zurück, um ihr zu helfen und wurde von der Polizei zusammengeschlagen. Beide blieben liegen, schleppten sich dann in ein Restaurant, wo sie erste Hilfe bekam. Sie wurde im Juni 1981 zum zweiten Mal operiert. Die Linse ihres Auges musste entfernt werden. Sie ist auf diesem Auge vollständig blind. Ob sie je wieder mit Hilfe von Kontaktlinsen etwas sehen wird, ist ungewiss. Bei unserem Besuch machte sie einen zerbrechlichen, deprimierten Eindruck. Ihre KV-Lehrstelle hat sie aufgeben müssen, da sie unter ständigen Kopfschmerzen leidet. Die Krankenkasse weigert sich, auch nur das Geringste zu bezahlen. Die Polizei behauptet, an dem bewussten Abend gar keine Gummigeschosse abgefeuert zu haben. Die Verletzte gehört nicht zur Bewegung. (Interview vom 22.6.81) Ein zweites Treffen, um das wir zur Abklärung der genauen Daten baten, wurde uns von der Mutter verweigert. Die Verletzte sei in schlechter psychischen Verfassung und wolle nichts mehr mit der Sache zu tun haben. Aus diesem Grunde sind die Angaben in diesem Fall weniger präzis als in den anderen.
Fall
#4: Weiblich, 20 Jahre, Augenverlust 31.1.81 "Am 31. Januar 1981
besammelten wir uns vor dem Landesmuseum und besprachen miteinander,
was wir tun wollten. Plötzlich kamen die Wasserwerfer von der Walchebrücke
und vom Bahnhofquai her. Die Polizei umzingelte uns, ich wurde nach
hinten, rechts vom Eingang, an das Gebäude gedrückt. Wie ich
nachher erfuhr, wollte vorne links einer aus der Umzingelung ausbrechen,
daraufhin setzte die Polizei Tränengas ein; wir im Hintergrund
konnten kaum mehr atmen, wir liefen deshalb nach vorn mit erhobenen
Händen, was ein grosser Fehler war. Einer Frau, die die Hände
vors Gesicht hielt, wurde ja dann ein Finger gebrochen von den Gummigeschossen.
Mich traf ein Gummigeschoss ins linke Auge. Ich rannte blind nach vorn,
ein Sanitäter und ein zufällig anwesender Arzt betreuten mich
sofort. Ein Polizist funkte um einen Krankenwagen, und ich kam sehr
rasch ins Spital.
Im Spital habe ich mit Ärzten und Schwestern im grossen und ganzen positive Erfahrungen gemacht. Mein Auge konnte nicht gerettet werden. Ich werde später eine Kontaktschale erhalten. Für die Operation, die Spitalkosten usw. sind bis jetzt meine Eltern aufgekommen - sie stehen überhaupt voll und ganz zu mir. Weder die Krankenkasse noch die Unfallversicherung wollen bezahlen. Nach IV-Reglement hätte ich Anrecht auf eine 20 bis 25%ige Rente wegen Verlust eines Auges. Die ganze Sache ist beim Rechtsanwalt, der einen Prozess gegen die Polizei und gegen die Versicherung vorbereitet. Wie es mir heute geht? Ich ermüde rascher als andere. ich bin mitten drin in der Ausbildung zur Krankenschwester. Bei der Arbeit geht es gut, aber wenn wir Schule haben, liegt zusätzliches Lesen oder gar Fernsehen nicht drin. Ich trage ständig getönte Gläser, weil man vorläufig das kaputte Auge noch sieht. Schmerzen habe ich keine, aber die Ärzte haben mir solche für später prophezeit. Ich stehe voll und ganz zu den Anliegen der Jugendbewegung. Nur bin ich jetzt sehr vorsichtig und zurückhaltend, wenn Polizeieinsätze drohen." (Interview 17.11.81) Fall
#5: Männlich,
Augenverlust, 80er Jahre Dr. Steinebrunner
weiss von einem weiteren Fall von Augenverlust (schwerer Sehverlust),
von dessen Behandlung er erfuhr. Das Opfer, ein 100% unbeteiligter nicht-jugendlicher
Bürger, wollte aber keinesfalls, dass sein Fall an die Öffentlichkeit
drang, da er privatversichert war und keinen Rummel wollte.
Männlich,
3 schwere Kopftreffer, 1.5.96 X.X. erzählte der Subkommission, dass er sich als Festteilnehmer im Zeughaushof aufgehalten habe, seine Frau und die beiden Kinder seien auf der Kasernenwiese gewesen. Als nach 13 Uhr erste Tränengasschwaden in den Zeughaushof gelangten, sei er seine Frau und die Kinder suchen gegangen, habe sie aber nicht gefunden. In der nächsten Zeit habe er einigen Leuten des 1 .-Mai- Komitees geholfen, Kinder und Frauen zur Bühne und zum dahinter liegenden Ausgang zur Zeughausstrasse zu bringen. Aufgrund seiner Sprachkenntnisse habe er vor allem türkischen Landsleuten gesagt, sie sollen den Hof verlassen. [ ]
Es ist auch festzuhalten,
dass in Notwehrsituationen die Minimaldistanz von 20 Metern unterschritten
werden darf. [
] Es ist allenfalls zu prüfen, ob X.X. einen polizeilichen Einsatz behinderte und sich damit strafbar gemacht hat. Vollständiger
Text GPK-Bericht S. 143-6
Fall
#9: Männlich,
45, Netzhautriss, 27.1.01
/ Offener Brief
|
8.
Links
|