>>> Report 1. Mai 01 <<<  
               
              Zürich: Stadtpolizei belügt Gemeinderat und Öffentlichkeit! Über 
              10 Menschen haben in Zürich seit 1980 durch "Gummigeschosse" 
              ihr Augenlicht verloren, unzählige 
              Personen erlitten Knochenbrüche, 
              tiefe Fleischwunden, grausame Rissquetschwunden 
              usw. usf. Auch bei scheinbar glimpflich verlaufenen Augenverletzungen 
              drohen Spätfolgen bis 10 Jahre 
              (!!) nach dem akuten Trauma (grüner 
              und grauer Star). 
 
 Nicht 
              nur, dass die Polizei 
              ihre "Kampfmittel" als "ungefährlich" 
               
              (TA 29.1.81) 
              anpreist 
              und damit verursachte 
              Personenschäden wie z.B. die schwere 
              Augenverletzung vom 27.1.01 "in der Hektik der Aktionen 
              und Einsätze" schlichtwegs zu melden "vergisst" 
              (vgl. 
              Fax Pressestelle Stapo 29.1.01 an AL-Gemeinderat 
              Niklaus Scherr). 
              Noch 
              am 6.5.01 "betont" 
              (!!!) 
              der Chef Pressestelle, "er wisse nichts davon, dass dieses 
              Jahr jemand von der Polizei verletzt worden wäre oder wegen 
              eines Gummigeschosses das Augenlicht verloren habe"  
              (TA 7.5.01) 
              - merkt ja eh niemand, und wenn, dann 
              kann er auf dem Auge eh nicht mehr lesen, hahaha. 
 
  
              Bei den Angaben der Polizei stimmen in der Regel weder 
              Gewicht, Zusammensetzung noch Gefährlichkeit der tatsächlich 
              verwendeten "Kampfmittel". 
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                    «Wer 
                    nicht hören will, muss fühlen!»  | 
              
Bei Verfahren gegen fehlbare Beamte, welche sich nicht an die vorgeschriebene "Minimaldistanz" von 20 Metern beim Einsatz von "Gummigeschossen" halten mehr Gräueltaten, kam es seit über 20 Jahren wundersamerweise in keinem einzigen Fall zu einer Anklageerhebung, geschweige denn zu einem Prozess oder gar zu einer Verurteilung  wäre ja noch schöner!
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                    Anhand 
                    der Streuung der Wunden lässt sich die 
                    Schussdistanz  auch nachträglich 
                    feststellen.  | 
              
Als 
              einzige Zürcher Institution wandte sich der "Verein betroffener 
              Eltern" seit den ersten bekanntgewordenen Augenverlusten gegen 
              die Verwendung von "Gummigeschossen". Der Versuch, diese 
              1981 mittels Initiative 
              auf demokratischem Wege wenigstens 
              in der Stadt Zürich wieder abzuschaffen, blieb chancenlos. 
              
              
              Nachdem 
               
              allein im Winter 2000/2001 erneut 2 
              Augen ausgeschossen wurden, wird nun aktuell eine 
              neue Petition lanciert: 
              Aufruf zum Schutz des Weitblicks 
              Unterschreiben!
               
              
              
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