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"TRÄNENGAS"        P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !        "GUMMIGESCHOSSE"

Typische Verletzungen durch Polizeieinsätze
(Leicht bearbeitete Kurzversion von: DIE FÄLLE. Klinische Daten zu den Verletzten an den Zürcher Demonstrationen und einige Folgerungen. Aus: TRÄNENGAS, SELBSTHILFE, PATIENTENRECHTE, AUTONOME SANITÄT. Verlag Citron Presse, Zürich, S. 91-92. Vollständiger Text)

"Jede Wunde erinnert daran, dass die Regierenden in Zürich eine lebenslängliche Invalidisierung als Strafe für den Ausdruck politischer Meinung bzw. unbewilligtes Demonstrieren billigend in Kauf nehmen."

[…] Die Autonome Sanigruppe verfügt über eine Liste von 43 Verletzten aus Polizeieinsätzen zwischen Juni und Anfang September 1980. Diese Liste ist natürlich unvollständig. […] Weiter ist zu vermerken, dass viele Erscheinungen wie Kopfweh, Uebelkeit, usw. anfänglich nicht in Zusammenhang mit den Kampfmitteln (Tränengas) gebracht und somit nicht mitgeteilt wurden. Der Versuch, die Fälle so gut wie möglich durch ärztliche Zeugnisse zu dokumentieren, war dadurch erschwert, dass Zeugnisse vielfach verweigert wurden. Trotzdem sind mehr als die Hälfte der Fallbeschreibungen, die wir im folgenden zusammenfassen, zusätzlich durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt. (Ein Teil dieses Materials wurde später vom Tagi verwertet - TA 17.10.80)

– Bei 2 Fällen handelt es sich um Augenverletzungen: eine mittelschwere und eine schwere Kontusion des Auges, erstere durch Prügel verursacht, die zweite durch ein Gummigeschoss. Bei letzterer zeigte die Kontrolle nach Monaten eine bedeutende Verminderung der Sehkraft.
– 2 Personen wiesen schwerere, von Tränengas verursachte Verbrennungen auf, eine davon an der Handinnenfläche.
– 2 Personen hatten von Gummigeschossen einen zersplitterten bzw. 2 abgebrochene Zähne.
– 4 weitere meldeten zentralnervöse Erscheinungen: Benommenheit, langdauernde Konzentrationsschwäche, Ohnmacht bei Tränengas; Benommenheit und Gleichgewichtsstörungen nach Knüppelschlägen. Ein Jugendlicher musste wegen langsam zunehmender Verschlechterung seines Zustandes hospitalisiert werden und wegen einer intracraniellen Blutung operiert werden.
[…]
– Bei den allermeisten Verletzungen handelt es sich aber um Prellungen, Quetschungen, Schürfungen, Rissquetschwunden, einen Bandriss am Sprunggelenk und eine Nasenbeinfraktur. Diese Verletzungen sind Folgen vom Aufprall von Gummigeschossen, viel häufiger aber von direkten Prügel- und Knüppelschlägen. Sehr viele betreffen die Schädelkalotte und das Gesicht. Eine Schnittwunde im Gesicht wurde einem Demonstranten durch eine Stahlrute zugefügt. Einer hatte eine Verletzung an der Wade von einem Polizeihundebiss.
– Unter den Verletzten ist ein Hämophiler (Bluter), bei dem die durch äussere Gewalt ausgelöste Blutungen gefährliche Folgen hätten haben können. Eine weitere Person hatte eine Diskushernieoperation hinter sich und klagte um erneute Verschlechterung ihrer neurologischen Symptome nach den erhaltenen Schlägen.

[…]

Das vorgestellte Material lässt noch ein paar Feststellungen zu: Der Einsatz gefährlicher chemischer und mechanischer Kampfmittel, der den direkten Kontakt zwischen Polizeikräften und Demonstranten verhindern soll, erfüllt diesen Zweck nicht: Die meisten unserer Verletzten sind Prügel- und Knüppelverletzte, die z.T. sogar nach erfolgter Verhaftung geprügelt wurden. Tränengase und Gummigeschosse können unbeteiligte Passanten und Anwohner treffen: Dies ist der Fall bei einer der erwähnten Augenverletzungen (schwere Kontusion).

 





No.  6'666'666'667

Dossier 1: "TRÄNENGAS"

Dossier 2: "GUMMIGESCHOSSE"


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