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         Typische 
          Verletzungen durch Polizeieinsätze 
          (Leicht bearbeitete Kurzversion von: DIE FÄLLE. 
          Klinische Daten zu den Verletzten an den Zürcher Demonstrationen 
          und einige Folgerungen. Aus: TRÄNENGAS, 
          SELBSTHILFE, PATIENTENRECHTE, AUTONOME SANITÄT. Verlag Citron Presse, 
          Zürich, S. 91-92. Vollständiger 
          Text)  
            
          "Jede Wunde erinnert daran, dass 
          die Regierenden in Zürich eine lebenslängliche Invalidisierung 
          als Strafe für den Ausdruck politischer Meinung bzw. unbewilligtes 
          Demonstrieren billigend in Kauf nehmen." 
           
          [
] Die Autonome Sanigruppe verfügt über eine Liste von 
          43 Verletzten aus Polizeieinsätzen zwischen Juni und Anfang 
          September 1980. Diese Liste ist natürlich unvollständig. 
          [
] Weiter ist zu vermerken, dass viele Erscheinungen wie Kopfweh, 
          Uebelkeit, usw. anfänglich nicht in Zusammenhang mit den 
          Kampfmitteln (Tränengas) gebracht und somit nicht mitgeteilt 
          wurden. Der Versuch, die Fälle so gut wie möglich durch ärztliche 
          Zeugnisse zu dokumentieren, war dadurch erschwert, dass Zeugnisse 
          vielfach verweigert wurden. Trotzdem sind mehr als die Hälfte 
          der Fallbeschreibungen, die wir im folgenden zusammenfassen, zusätzlich 
          durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt. (Ein 
          Teil dieses Materials wurde später vom Tagi verwertet - TA 17.10.80) 
           
           Bei 2 Fällen handelt es sich um Augenverletzungen: 
          eine mittelschwere und eine schwere Kontusion des Auges, erstere 
          durch Prügel verursacht, die zweite durch ein Gummigeschoss. 
          Bei letzterer zeigte die Kontrolle nach Monaten eine bedeutende Verminderung 
          der Sehkraft.  
           2 Personen wiesen schwerere, von Tränengas verursachte 
          Verbrennungen auf, eine davon an der Handinnenfläche.  
           2 Personen hatten von Gummigeschossen einen zersplitterten 
          bzw. 2 abgebrochene Zähne.  
           4 weitere meldeten zentralnervöse Erscheinungen: 
          Benommenheit, langdauernde Konzentrationsschwäche, Ohnmacht 
          bei Tränengas; Benommenheit und Gleichgewichtsstörungen 
          nach Knüppelschlägen. Ein Jugendlicher musste wegen langsam 
          zunehmender Verschlechterung seines Zustandes hospitalisiert werden 
          und wegen einer intracraniellen Blutung operiert werden.  
          [
]  
           Bei den allermeisten Verletzungen handelt es sich aber um Prellungen, 
          Quetschungen, Schürfungen, Rissquetschwunden, 
          einen Bandriss am Sprunggelenk und eine Nasenbeinfraktur. 
          Diese Verletzungen sind Folgen vom Aufprall von Gummigeschossen, 
          viel häufiger aber von direkten Prügel- und Knüppelschlägen. 
          Sehr viele betreffen die Schädelkalotte und das Gesicht. 
          Eine Schnittwunde im Gesicht wurde einem Demonstranten durch 
          eine Stahlrute zugefügt. 
          Einer hatte eine Verletzung an der Wade von einem Polizeihundebiss. 
           
           Unter den Verletzten ist ein Hämophiler (Bluter), bei 
          dem die durch äussere Gewalt ausgelöste Blutungen gefährliche 
          Folgen hätten haben können. Eine weitere Person hatte 
          eine Diskushernieoperation hinter sich und klagte um erneute Verschlechterung 
          ihrer neurologischen Symptome nach den erhaltenen Schlägen. 
           
          [
] 
           
          Das vorgestellte Material lässt noch ein paar Feststellungen zu: 
          Der Einsatz gefährlicher chemischer und mechanischer Kampfmittel, 
          der den direkten Kontakt zwischen Polizeikräften und Demonstranten 
          verhindern soll, erfüllt diesen Zweck nicht: Die meisten unserer 
          Verletzten sind Prügel- und Knüppelverletzte, die z.T. 
          sogar nach erfolgter Verhaftung geprügelt wurden. Tränengase 
          und Gummigeschosse können unbeteiligte Passanten und 
          Anwohner treffen: Dies ist der Fall bei einer der erwähnten 
          Augenverletzungen (schwere Kontusion).  
           
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