Typische
Verletzungen durch Polizeieinsätze
(Leicht bearbeitete Kurzversion von: DIE FÄLLE.
Klinische Daten zu den Verletzten an den Zürcher Demonstrationen
und einige Folgerungen. Aus: TRÄNENGAS,
SELBSTHILFE, PATIENTENRECHTE, AUTONOME SANITÄT. Verlag Citron Presse,
Zürich, S. 91-92. Vollständiger
Text)
"Jede Wunde erinnert daran, dass
die Regierenden in Zürich eine lebenslängliche Invalidisierung
als Strafe für den Ausdruck politischer Meinung bzw. unbewilligtes
Demonstrieren billigend in Kauf nehmen."
[
] Die Autonome Sanigruppe verfügt über eine Liste von
43 Verletzten aus Polizeieinsätzen zwischen Juni und Anfang
September 1980. Diese Liste ist natürlich unvollständig.
[
] Weiter ist zu vermerken, dass viele Erscheinungen wie Kopfweh,
Uebelkeit, usw. anfänglich nicht in Zusammenhang mit den
Kampfmitteln (Tränengas) gebracht und somit nicht mitgeteilt
wurden. Der Versuch, die Fälle so gut wie möglich durch ärztliche
Zeugnisse zu dokumentieren, war dadurch erschwert, dass Zeugnisse
vielfach verweigert wurden. Trotzdem sind mehr als die Hälfte
der Fallbeschreibungen, die wir im folgenden zusammenfassen, zusätzlich
durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt. (Ein
Teil dieses Materials wurde später vom Tagi verwertet - TA 17.10.80)
Bei 2 Fällen handelt es sich um Augenverletzungen:
eine mittelschwere und eine schwere Kontusion des Auges, erstere
durch Prügel verursacht, die zweite durch ein Gummigeschoss.
Bei letzterer zeigte die Kontrolle nach Monaten eine bedeutende Verminderung
der Sehkraft.
2 Personen wiesen schwerere, von Tränengas verursachte
Verbrennungen auf, eine davon an der Handinnenfläche.
2 Personen hatten von Gummigeschossen einen zersplitterten
bzw. 2 abgebrochene Zähne.
4 weitere meldeten zentralnervöse Erscheinungen:
Benommenheit, langdauernde Konzentrationsschwäche, Ohnmacht
bei Tränengas; Benommenheit und Gleichgewichtsstörungen
nach Knüppelschlägen. Ein Jugendlicher musste wegen langsam
zunehmender Verschlechterung seines Zustandes hospitalisiert werden
und wegen einer intracraniellen Blutung operiert werden.
[
]
Bei den allermeisten Verletzungen handelt es sich aber um Prellungen,
Quetschungen, Schürfungen, Rissquetschwunden,
einen Bandriss am Sprunggelenk und eine Nasenbeinfraktur.
Diese Verletzungen sind Folgen vom Aufprall von Gummigeschossen,
viel häufiger aber von direkten Prügel- und Knüppelschlägen.
Sehr viele betreffen die Schädelkalotte und das Gesicht.
Eine Schnittwunde im Gesicht wurde einem Demonstranten durch
eine Stahlrute zugefügt.
Einer hatte eine Verletzung an der Wade von einem Polizeihundebiss.
Unter den Verletzten ist ein Hämophiler (Bluter), bei
dem die durch äussere Gewalt ausgelöste Blutungen gefährliche
Folgen hätten haben können. Eine weitere Person hatte
eine Diskushernieoperation hinter sich und klagte um erneute Verschlechterung
ihrer neurologischen Symptome nach den erhaltenen Schlägen.
[
]
Das vorgestellte Material lässt noch ein paar Feststellungen zu:
Der Einsatz gefährlicher chemischer und mechanischer Kampfmittel,
der den direkten Kontakt zwischen Polizeikräften und Demonstranten
verhindern soll, erfüllt diesen Zweck nicht: Die meisten unserer
Verletzten sind Prügel- und Knüppelverletzte, die z.T.
sogar nach erfolgter Verhaftung geprügelt wurden. Tränengase
und Gummigeschosse können unbeteiligte Passanten und
Anwohner treffen: Dies ist der Fall bei einer der erwähnten
Augenverletzungen (schwere Kontusion).
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