D o s s i e r 1 :
" T R Ä N E N G A S "
I n h a l t s
v e r z e i c h n i s
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>> Abschussgeräte
für "Tränengas"-Granaten
Tränengaswerfer TW 73 (neuere Bezeichnung:
Mehrzweckwerfer / MZW): Schweizer Entwicklung, hergestellt aus
dem Holzschaft der alten Militärkarabiner. Entwickelt ursprünglich
gegen die Anti-AKW-Bewegung anlässlich der Geländebesetzungen.
Schweizweit in allen Polizeikorps im Einsatz. Laut Polizeiangaben Länge
80 cm, Gewicht 5 kg, 6-10 Schüsse pro Minute.
Nach Polizeiangaben für "Tränengaspetarden" Reichweite
80 - ca. 180 m (160 m mit den älteren Granaten, siehe anschliessend).
Die Entfernung wird an einem Drehring eingestellt, der einen Teil
der Treibgase entweichen lässt und so für kürzere Schussdistanzen
sorgt.
Als
sie noch aussahen wie verschupfte Automechaniker-Lehrlinge:
Grenadier mit TW 73 (Bild: rozsa@photoscene.ch)
|
>> "Tränengas"-Granaten-Typen
für TW 73: Bis in die 90er-Jahren wurden in Zürich "Petarden"
mit jeweils 3 "Schwelkörpern" verwendet (im Polizeijargon
"Frösche" genannt). Seit Mitte der 90er kommen modernere
Granaten mit je 7 "Schwelkörpern" zum Einsatz. Da
diese zudem bessere aerodynamische Eigenschaften aufweisen, konnte überdies
die maximale Reichweite von vorher 140-160 m auf neu ca. 180
m verbessert werden. Über die in den Granaten rsp. "Schwelkörpern"
enthaltenen Mengen von CS rsp. CN schweigt sich die Polizei aus.
Als Treibladung werden dieselben geschosslosen Treibpatronen
verwendet wie für die aufmontierbaren Panzerabwehr-Granaten
beim Armee-Sturmgewehr (meist silbern aus Aluminium).
Flachschüsse mit "Tränengaspetarden" sind
laut Dienstanweisung eigentlich verboten, kommen aber praktisch
immer mal wieder vor und ergaben u.a. schon üble Kopfverletzungen.
>> Zumindest die Genfer Polizei
hat teilweise auch ein moderneres Werfer-Modell im Einsatz, wie
folgende Auschnittsvergrösserung zeigt (aufgenommen
an der WEF-Demo, Landquart 25.1.03):
Es handelt sich
dabei um das Modell ARWEN 37 des englischen Herstellers Royal
Ordnance (eine 100%ige Tochterfirma von British Aerospace). Die
Waffe wird auch in Kanada unter Lizenz von der Firma Police
Ordnance hergestellt. Möglicherweise kommt bei der Genfer Polizei
auch das Modell ARWEN 37T (T = tactical) zum Einsatz, das gegenüber
dem Standardmodell einen verkürzten Lauf aufweist.
Halbautomatische Waffe (mit automatischem Hülsenauswurf),
ursprünglich konstruiert als "normaler" Granatwerfer.
Typisches Merkmal ist die 5-schüssige, federgetriebene offene
Trommel, die laut Herstellerangaben
5 Schüsse in 4 Sekunden ermöglicht.
>> Angeboten
werden dafür insgesamt 9 verschiedene Munitionstypen,
nebst Tränengas-Granaten (4 x 4 g CS, Brenndauer 10 Sekunden,
nebelt laut Herstellerangaben 78 m2 ein, siehe Bild) auch
3 Versionen der v.a. aus dem Irland-Konflikt berüchtigten
Plastikgeschosse (eines davon mit zusätzlich 2 g CS) sowie
"barrikadenbrechende" Plastikgeschosse mit zusätzlich
5 g CS. Über welche Munitionstypen die Genfer Polizei genau verfügt,
ist PigBrother z.Z. nicht bekannt.
Laut securityarms.com
haben Waffe und Munition weltweit nicht den besten Ruf, da es infolge
von häufigen Funktionsstörungen immer wieder nicht
nur zu Todesfällen von DemonstrantInnen, sondern auch zu
schweren Verletzungen der Schützen komme, die Waffe werde
deshalb vielerorts wieder ausgemustert.
(Zumindest offiziell
hat die Bezeichnung der Waffe übrigens nichts zu tun mit
der gleichnamigen Figur aus "Herr der Ringe", der Name sei
vielmehr abgeleitet von Anti Riot Weapon Enfield,
Kaliber 37. Auch die Beamten sehen bestimmt nur
rein zufällig so aus wie Darth
Vaders Sturmtruppen aus "Krieg der Sterne" ...)
>> Tragbare "Tränengas"-Sprühgeräte
Umgebaute Flammenwerfer 40: Seit den 68er-Unruhen rsp. Anti-AKW-Protesten/Geländebesetzungen
der 70er-Jahre verfügen verschiedene schweizer Polizeikorps über
umgebaute Flammenwerfer ursprünglich aus dem Jahre 1940
(kein Witz! vgl. Votum von Rolf Urech in
pdf-Ratsdebatte).
Wurden anlässlich der Startbahn-West-Proteste in der BRD auch schon
an die deutsche Polizei ausgeliehen.
Vorne
links: Beamter mit umgebautem Flammenwerfer
40
(Bild: rozsa@photoscene.ch)
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Diese umgebauten
Flammenwerfer sind z.T. auch heute noch im Einsatz, z.B. bei der Kapo
Aargau. Sie versprühen ein CN-Wasser-Gemisch ähnlich
wie bei den "Wasserwerfern", wahrscheinlich theoretisch
0,5% CN (kann in der Praxis wie bei den "Wasserwerfern"
beträchtlich schwanken).
>> Mittlerweile
haben diverse Polizeikorps aufgerüstet:
Reizstoffwerfer 99 (RW 99): Unten 2 modernere, aktuell u.a. von
der zürcher Stapo verwendete "Gaswerfer", wie die
Geräte im Polizeijargon genannt werden.
Links das definitive serienmässige Modell, rechts ein Prototyp:
Bild: PigBrother
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Nebst obigem Standardmodell
gibts auch eine Version mit kurzer Sprühlanze im MP-Look
(siehe Bild unten rechts):
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Berner
Beamter mit kurzem Tornister-CN-Sprühgerät anzufassen
nur mit dicken Gummihandschuhen!
(Allpack-Demo Basel
2.12.03
Bild: Klaus Rozsa, photoscene.ch) |
Die Stapo Zürich
verfügt über 12 solche Geräte + Zubehör.
Die Kapo Aargau verfügt über 4 Geräte,
eine Anschaffung von weiteren 8 wurde am 15.1.2002 abgelehnt.
Ebenfalls schon mit RW 99 fotografiert wurden Berner und Thurgauer
PolizistInnen.
Höchstwahrscheinlich verfügen noch weitere Polizeikorps über
dieses modernere Modell.
Hersteller ist eine ungenannte "Firma in Norddeutschland",
entwickelt wurde das Gerät in Zusammenarbeit mit der schweiz.
Polizeitechnischen Kommission (SPTK). Die weltweiten Vertiebsrechte
hat die Firma IDC System AG, CH-8807 Freienbach, welche auch die verschiedenen
Polizeikorps beliefert. (Firma verbandelt
(>> Impressum) mit IDC CHEMIE Handels GmbH,
D-88046 Friedrichshafen. Beide Firmen vertreiben/stellen auch Pfeffersprays
her.)
Die Kosten pro "Reizstoffwerfer 99" betragen Fr.
11'800.- einschliesslich MwSt, plus Zubehör (Ersatzbehälter
usw.) Fr. 4300.- pro Gerät.
(vgl Antwort
Interpellation Anita Zimmerling Enkelmann)
Zum Einsatz kommt ein CN-Wasser-Gemisch von theoretisch 0,5%
CN (kann in der Praxis allerdings wie auch bei den "Wasserwerfern"
beträchtlich schwanken).
Auf den Fotos ist deutlich sichtbar, dass die Geräte jeweils (vom
Träger aus gesehen) links über eine kleinere Druckflasche
verfügen, sowie über einen grösseren Kanister,
der das CN-Gemisch enthält.
Gemäss Pflichtenheft der SPTK wird das Gerät erst
ab 5 Meter eingesetzt. Die maximale Reichweite beträgt
20-30 m, das Gemisch (meist in Schaumform) brennt sogleich
auf der Haut und kann wird es nicht schnell genug abgewaschen
zu üblen Verätzungen
führen.
>> Oft wird berichtet, dass die Polizei die Geräte gerne
auch über kurze bis sehr Distanzen einsetzt sowie im (laut
Polizeirichtlinien verbotenen) Direktbeschuss (auch in
Kesseln).
>> Es gibt zudem (allerdings widersprüchliche) Meldungen,
wonach die abgebildeten Tornister beim Tod
von Edo Parodi eine Rolle gespielt haben könnten.
--> Als kleiner "Trost" für Opfer dieser im Kriegsfall
ebenfalls laut Genfer Konvention
verbotenen Waffe: Auch die sie einsetzenden BeamtInnen kriegen
nach vielen übereinstimmenden Berichten (u.a.
Kommentare auf indymedia)
jeweils selber gut was ab - nicht nur, wenn der Wind aus der "falschen"
Richtung bläst. (Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Meldung,
wonach auch schon mindestens ein übel verätzter Beamter
ins zürcher Unispital eingeliefert
wurde.) Gemäss dem Buch von Patrik Hasler "2 Jahre Polizei
sind genug" (mehr dazu demnächst) neigen zumindest
die älteren Flammen-, Pardon, "Gaswerfer" ausserdem
zu undichten Ventilen, worauf dem betreffenden Beamten jeweils
ein Teil der Sosse den Rücken hinunter läuft (S. 38).
>> Beim WEF 2003 wurden zudem am 25.1.03
in Fideris und Landquart Darth Vaders Genfer
Sturmtruppen mit roten und grünen Rückentornistern
fotografiert (auch sonst seien diese schon beobachtet worden):
Dabei handelt es
sich jedoch um Feuerlöscher, wie ein welscher
Indymedia berichtete bei den mittleren roten auch deutlich
erkennbar anhand der Etikette. In den grünen hat es wahrscheinlich
ein besonderes Mittel drin zum Löschen von brennenden Personen
oder Chemikalien.
(Die meisten
Deutschschweizer hatten pauschal auf "Gaswerfer" getippt,
doch diese >> sehen anders aus)
Mal abgesehen davon, dass ebenfalls ein beliebtes Hollywood-Sujet
auch ein Feuerlöscher als Waffe gegen Personen eingesetzt
werden kann: Wahrscheinlich handelt es sich eher um eine Reaktion
auf eine Anti-WTO-Demo in Genf noch Mitte der 90er-Jahre, an der
Demonstrierende Molotow-Cocktails zum Einsatz brachten. (Falls
Du Genaueres weisst, bitte Mail an pigbrother@ssi-media.com.
Danke.)
Zürich 1980-82:
Zum x-ten Mal wird das AJZ "eingegast"
G r u p p e G a s
der Vereinigung unabhängiger
ÄrztInnen der Region Zürich:
G A S R E P O R T
1.
Einleitung
Der massive Einsatz von Tränengas gegen die Jugendbewegung in Zürich
seit dem Sommer 1980 hat auch uns physisch getroffen, obwohl wir nicht
mehr jugendlich sind. Als Aerzte sind wir mit den klinischen Folgen
nach Tränengaseinsätzen bei Demonstranten, Polizisten, Gaffern
und anderen Anwesenden konfrontiert worden. Diese Konfrontationen haben
Fragen aufgeworfen: Medizinische, welche Stoffe haben diese toxischen
Schäden verursacht, wie kann ich diese Schäden behandeln,
wie ist der Verlauf und welche Spätfolgen sind zu erwarten, und
nicht zuletzt, wie können wir uns davor schützen. Im Laufe
der Zeit und mit wachsendem Unbehagen kamen politische Fragen hinzu:
Wer übernimmt die Verantwortung für den Einsatz dieser chemischen
Stoffe, etwa der Polizeivorstand Hans Frick oder der wissenschaftliche
Dienst der Zürcher Stadtpolizei, dessen stellvertretender Leiter
Max Hubmann seit Gösgen zu Gasfragen immer wieder in den Medien
Stellung nimmt. Uns befremden die öffentlichen Erklärungen
von Polizeidirektor Frick, wonach Tränengas ein besonders verhältnismässiges
und humanes Mittel gegen Demonstranten sei. (TA 29.1.1981). Noch mehr
lassen die Aussagen von Herrn Hubmann aufhorchen, als er bezüglich
des Tränengaszwischenfalls von Uster meinte, es sei bis heute nicht
bekannt, dass derart schwere Folgen entstehen könnten (TA
vom 22.10.1980: 1977 zündete ein Offizier der Schweizer Armee eine
Tränengaspatrone, die er hatte mitlaufen lassen, in einem engen
Korridor. Ein Feuerwehrmann erlitt eine schwere Tränengasvergiftung.
Dieser Mann musste mehrere Wochen im Spital bleiben. Die Aerzte diagnostizierten
ein Lungenoedem, eine Lungenentzündung, eine Herzschwäche
sowie Störungen des Nervensystems, der Leber und des Darms).
Herrn Hubmann und seinen Vorgesetzten sind diese Tränengaswirkungen
vielleicht nicht bekannt. Offenbar verfügen unsere Polizeiverantwortlichen
über andere Referenzen als wir oder haben keinen Zugang zur medizinischen
Literatur. Oder ist es Ignoranz oder bewusste Naivität? Denn die
medizinische Literatur beschreibt bedenkliche Schäden wie auch
Todesfälle nach Tränengaseinsätzen. Die Fälle, die
wir zu behandeln hatten, waren leichteren Grades (Verbrennungen 1. und
2. Grades, Störungen wie Benommenheit, Kopfschmerzen, Uebelkeit)
Trotzdem müssen wir unsere Bedenken anmelden, einerseits weil Tränengas
sehr gefährliche Schäden anrichten kann und andererseits weil
diese Schäden durch staatliche Gewalt zustandegekommen sind. Auch
diese leichteren Schäden werfen grundsätzlich die Frage nach
der Verhältnismässigkeit auf. Mit der Zeit fanden wir, dass
unsere aerztliche Hilfsbereitschaft überstrapaziert wird und wir
fühlten uns als unwillkürliche Mitarbeiter einer entwürdigenden
Politik, was nicht mehr viel mit Medizin zu tun hat.
Bevor wir durch
Gewöhnung an die Tränengaseinsätze völlig abgestumpft
sind, fühlen wir uns verpflichtet, die uns zugänglichen Informationen
über Tränengase und ihre Wirkungen einer breiteren Oeffentlichkeit
vorzulegen. Wir meinen, dass eine medizinisch-toxikologische Information
über die in Zürich verwendeten Tränengase (Chloracetophenon,
CN und Chlorbenzylidenmalonitril, CS) ein notwendiger Beitrag zur Diskussion
über die Verhältnismässigkeit ihrer Anwendung darstellt.
Wir sind eine Gruppe von in verschiedenen Fachbereichen tätigen
Aerzten. Wir stellen zuerst die chemisch-toxikologische Fachliteratur
vor, die Auskunft gibt über die chemischen Grundlagen und die Schadwirkungen
der Tränengase. Den angrenzenden Bereich der experimentellen Forschung
haben wir kaum berücksichtigt, da es sich meist um Arbeiten aus
paramilitärischen Instituten handelt. Die Fragestellungen dieser
Institute sind engstirnig und die Resultate der Experimente laufen immer
auf das gleiche hinaus (nämlich, dass der Gasgebrauch zu empfehlen
ist bei Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen).
Wir werden versuchen, diese Literatur so wissenschaftlich wie möglich
zu behandeln. Dies ist schwierig, weil in der wissenschaftlichen Literatur
über Tränengase entgegengesetzte Interessen zum Ausdruck kommen.
Wir denken da zum Beispiel an einen Professor der Pathologie, der einen
Fall eines Tränengastodes diagnostiziert und publiziert hat. Im
nachfolgenden Prozess soll das Opfer nun plötzlich auf Grund einer
Zeugenaussage, erwürgt worden sein! (35)
Die abschliessenden Daten über Tränengase im Völkerrecht
sind rudimentär. Es ist zu hoffen, dass kompetentere Leute diesen
Aspekt weiter ausarbeiten.
Links: Beamter mit
umgebautem Flammenwerfer 40
2. Tränengase
= Reizkampfstoffe |
|
Die nicht sehr ergiebige
Suche nach einschlägiger Literatur und konkreten Anwendungsrichtlinien
für Tränengaseinsätze überrascht in Anbetracht des
häufigen und nicht gerade zimperlichen Einsatzes dieser Gifte in
den letzten Jahren. Lassen sich im angelsächsischen Raum, wo der
neue Tränengasboom auch begründet wurde, wenigstens noch einige
Arbeiten über diesen Polizeikampfstoff finden, herrscht in der
Schweiz, in der Tränengase sicher seit Gösgen 1977 zum (polizeilichen)
Alltag gehören, das grosse wissenschaftliche Schweigen. In einer
Stellungsnahrne des toxikologischen Instituts der ETH und der Uni Zürich
vom Sommer 1980 wird freimütig bekannt: "Da wir diese Instruktionen
(des Polizeipersonals) nicht kennnen und bisher auch nie in dieser Sache
von den Behörden um Rat gefragt wurden, können wir über
die bei den Einsätzen im Juni 1980 in Zürich verwendeten Tränengasprodukte
und die folgenden Expositionen keine Stellungnahme abgeben." Und weiter:
"Es ist anzunehmen, dass solche Untersuchungen (über Tränengaskonzentrationen
unter Feldbedingungen) von der Polizei, von militärischen Stellen
oder von den Herstellern durchgeführt worden sind." (1)
Aktiv befasst mit diesen Gasen haben sich insbesondere die Engländer,
die in den 50iger Jahren mit der Produktion eines neuen Tränengases
(CS) begannen und auch umfangreiche Studien anstellten. Studien, die
nach gängigen wissenschaftlichen Kriterien durchgeführt wurden.
Diese Versuche wurden durchgeführt an gesunden Versuchspersonen
und mit Tieren.
Diese Studien sind gekennzeichnet von Armeestellen und mit Namen, die
immer wieder auftauchen, wie Bryan Ballantyne /Senior Medical Officer),
den praktisch die gesamte Fachliteratur immer wieder zitiert (2,
3), oder F. W. Beswick (3,
4) (Principal Medical Officer)
und P. Holland (4),
alle drei von der Medical Division des Chemical Defence Establishments
von Grossbritannien.
In den 60iger Jahren und später häuften sich dann Studien
vor allem aus den USA, die über die Gefährlichkeit der Tränengase
berichten. Verfasser dieser Arbeiten waren Chemiker, Mediziner und Pharmakologen
von Universitäten.
a)
Historischer Ueberblick |
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Der
Einsatz von chemischen Kampfstoffen ist keine Erfindung der Zürcher
Staats- und Ruheschützer anno 1980. Sie sind schon seit dem Altertum
bekannt und wurden regelmassig eingesetzt: In Form von Pfeilgiften,
Brunnenvergiftungen, Rauch zur Vertreibung von lästigem Getier
und im Jahre 428 vor Christus soll im Kriege zwischen Athenern und Spartanern
unter anderem Pech-, Wachs- und Schwefeldämpfe verwendet worden
sein.
Der erste massive Einsatz von chemischen Kampfstoffen findet während
des 1. Weltkrieges statt. Die Entwicklung geht von Reizkampfstoffen,
die den Gegner zwingen, die Gasmaske anzuziehen und die somit seine
Leistungsfähigkeit beeinträchtigen zu den flüssigen Hautgiften.
Das erste dieser Hautgifte war das Senfgas. Ebenso verändert sich
die Einsatztechnik. Anfänglich wurden die Gase, die in Flaschen
gehalten wurden, durch den Wind verbreitet. Später wurden Granaten
und Gaswerfer entwickelt. 1935 warfen die Italiener in Abessinien die
Gifte aus Flugzeugen ab.
Das Tränengas CN (Chloracetophenon) wurde 1871 von einem deutschen
Chemiker hergestellt. Die Amerikaner wollten dieses Gas während
des ersten Weltkrieges noch einsetzen, der Krieg war aber zu Ende, bevor
mit der Produktion begonnen werden konnte. Ueberhaupt wurden die eigentlichen
Tränengase für Kriegszwecke immer unattraktiver durch die
Einführung besserer Gasmasken und die Ablösung durch wirkungsvollere
Kampfstoffe. Das CS (Chlorbenzylidenmalodinitril) synthetisierten 1928
zwei Engländer, eingesetzt wurde es erstmals in den 50iger Jahren.
CS hat ein entscheidender Vorteil im Gegensatz zum CN, sein Schmelzpunkt
liegt höher. Die Engländer brauchten ein Tränengas zur
Zeit der Unabhängigkeitskämpfe in ihren Kolonien. Dabei war
der Schmelzpunkt von 58° beim CN etwas tief. Der erste grössere
Einsatz des CS war der Zypernkonflikt.
Am 17. Juni 1925 unterzeichneten 44 Staaten das Genfer
Protokoll, welches den Einsatz von chemischen Waffen in irgendeiner
Form verbot. Trotz diesem Protokoll gingen die Forschungen nach wirkungsvollen
chemischen Kampfstoffen weiter. Gase wurden auf Kriegsschauplätzen
immer wieder eingesetzt (1935/36 in Abessinien, 1937/45 im japanisch-chinesischen
Krieg, 1963/67 in Jemen, während vieler Jahre in Vietnam, in den
60iger Jahren in Nordirland, im Zypernkonflikt). Tränengas im besonderen
kam immer mehr zum Einsatz bei zivilen und innerstaatlichen Auseinandersetzungen
seit 1968, im weiteren auch zur Verbrechensbekämpfung und nicht
zuletzt zur Ausbildung von Truppen im Gaskrieg. (6)
b) Einteilung
der Kampfgase |
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Die chemischen Kampfstoffe
lassen sich verschiedenartig einteilen. Am sinnvollsten ist wohl die
Einteilung gemäss ihrer Wirkung. (7)
-reizerregende
Kampfstoffe (Reizkampfstoffe)
-psychotoxische
Kampfstoffe
-hautschädigende
Kampfstoffe
-lungenschädigende
Kampfstoffe
-allgemeingiftige
Kampfstoffe
-nervenschädigende
Kampfstoffe
|
Tränengase
werden zu den Reizkampfstoffen gezählt. Bereits die im ersten Weltkrieg
eingesetzten Stoffe wurden in einfache Tränengase (simple lacrimators)
und giftige Tränengase (toxic lacrimators) eingeteilt, weil bei
allen Tränengasen die tränenerzeugende Wirkung die offensichtlichste
war, die giftigen Tränengase aber zusätzlich noch Haut- und
Lungenschädigungen verursachen. Das CN wurde zu den einfachen Tränengasen
gezählt. Diese Zuordnung ist aber sicher nicht richtig, denn auch
mit CN sind Lungenschäden mit teils tödlichem Ausgang beschrieben
worden.
Die Befürworter des Einsatzes von Tränengasen behaupten dass
die folgenden Eigenschaften dieser Gase diese zu humanen und harmlosen
Polizeikampfstoffen machen:
-grosse Wirkung selbst bei kleinen Konzentrationen
-rascher Wirkungseintritt
-sichere Anwendung d.h. Nichtauftreten von körperlichen Schäden
oder gar Todesfällen
Wir möchten im folgenden nun zeigen, dass Tränengase gar nicht
so harmlos sind, wie behauptet wird.
c)
Chemische und physikalische Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten
von CN und CS (5)
CN
(a-Chloracetophenon) ist thermisch stabil. Bei Zimmertemperatur ist
es fest, es schmilzt bei 58° C. Es kann in Wurfkörpern, Granaten
und Patronen verschossen werden, ohne dass es sich zersetzt. Es verdampft
erst durch die Explosionswärme, ist somit auch kein eigentliches
Gas, sondern ein Aerosol. Es reagiert nicht mit Wasser, wird deshalb
auch mit "Wasserwerfern" eingesetzt, ist aber auch in Wasser
fast nicht löslich. In organischen Mitteln ist es jedoch gut löslich.
In "Wasserwerfern" wird es in einer Lösung dem Wasser
beigemischt.
|
"Reizstoffwerfer"
RW 99
(Bild: PigBrother)
|
In Lösungsmitteln
kann es auch in Spraydosen abgefüllt und so versprüht
werden. Diese Sprühdosen nennt man "chemische Keule" (chemical
mace, 1965 eingeführt von der General Ordonance Equipment Company,
Tochtergesellschaft der Smith & Wesson). Diese Art Gaspistole hat
eine Reichweite von bis zu 10 m. (Seit Ende der 90er-Jahre verwendet
zumindest die Stadtpolizei Zürich laut eigenen Angaben nur noch
Pfeffer-Sprays.)
Neuerdings werden auch Rückenkanister verwendet
(ursprünglich umgebaute Armee-Flammenwerfer), die eine grössere
Reichweite haben (bis ca. 30 m). Hier wird das CN wie mit den "Wasserwerfern"
in einer Lösung zusammen mit Wasser verspritzt.
CS
(o-Chlorbenzylidenmalodinitril) ist bei Zimmertemperatur ebenfalls fest,
es schmilzt erst bei 95° C. Das CS reagiert langsam mit Wasser,
ist deshalb für Wasserwerfer nicht geeignet. Die Anwendung erfolgt
ebenfalls als Granaten und Wurfkörper oder in Lösungsmitteln
in Sprays. (Seit Ende der 90er-Jahre verwendet zumindest die Stadtpolizei
Zürich laut eigegen Angaben jedoch nur noch Pfeffer-Sprays.)
Die Wirkung dieser beiden am häufigsten verwendeten Gase ist in
etwa gleich. Es ist aber bekannt, dass vor allem das CS ein besonderes
Engegefühl in der Brust macht und die Menschen lähmen kann.
Das heisst, dass Betroffene nicht fliehen, sondern im Gasbereich bleiben.
CN hingwgen führt eher zu Brechreiz.
(Siehe auch Kurzinformationen über "Tränengas"-Arten)
d) Auswirkungen
der Tränengase |
|
Physiologisch wirken
Tränengase auf sensible Nervenendigungen. Man nimmt
an, dass sie biochemisch mit SH-Gruppen von Proteinen eine Reaktion
eingehen, die zur Hemmung von verschiedenen Enzymen führt.
Tränengase sind
Moleküle mit chemischen Doppelbindungen und angelagerten Halogenen
(Chlor, Brom, Iod, Fluor, in der Regel Chlor). Je mehr Halogenatome
ein Tränengasmolekül trägt, desto mehr verringert sich
die tränenerzeugende Wirkung zugunsten von anderen giftigen Wirkungen.
Die Körpereintrittstellen für Tränengas sind:
-Augenbindehaut
-Atemwege
-Haut
-Magen-Darmtrakt
|
Kontakt mit Tränengas
führt zu: (6)
-Augenbrennen
und Stechen, Tränenfluss, Fremdkörpergefühl und krampfhartem
Lidschluss, gefolgt von einer mehrstündigen, vorüber-gehenden
Bindehautreizung.
-Niess- und Hustenreiz, Nasenlaufen, verstärkter Speichelfluss,
Mund und Zungenbrennen, Beklemmungsgefühl und Atemnot.
-Übelkeit, Kopfschmerzen.
-Hautbrennen, Hautrötung, mit möglicher Blasenbildung.
-Angstgefühl, Unsicherheit, Lethargie, Müdigkeit, panische
Reaktionen.
-Durchfall, Schmerzen beim Wasserlösen.
-Bei Testpersonen massive Blutdruckerhöhungen.
>> In Deutschland starb ein Bundeswehrsoldat nach häufigem
Kontakt mit "Tränengas" an Lymphknotenkrebs
(--> 1195)). |
Die Auswirkungen
sind abhängig von der Konzentration des einwirkenden Gases sowie
der Dauer der Einwirkung. Auf Grund dieser mehr oder weniger messbaren
Faktoren wird die "Sicherheit" eines solchen Kampfstoffes
errechnet. Individuelle Reaktionen können aber in diesen Berechnungen
nicht erfasst werden. Die folgende Darstellung gibt eine Uebersicht
über diese Messgrössen. (8)
Erläuterung
dieser Begriffe: |
|
Flüchtigkeit: CN ist weniger flüchtig als CS. Bei Zimmertemperatur
können keine effektvollen Konzentrationen erreicht werden.
Untere Reizgrenze: Besagt, bei welcher
Konzentration in mg/m3 eine Wirkung erzielt werden kann.
Unerträglichkeit (I ct 50): Entspricht dem sogenannten "kampfunfähigmachenden
Konzentrations-Zeitprodukt". Ein Tränengas soll nie töten,
sondern kampfunfähig machen. Dieses Mass gibt an, bei welcher Konzentration
(mg/m3 Luft) nach 1 Minute 50 % von Personen kampfunfähig sind,
d.h., das Gas nicht ertragen und fliehen.
Tödlichkeitsprodukt l ct 50: Dieser Wert stammt aus Tierversuchen.
Er gibt an, bei welcher Konzentration und nach welcher Zeit 50% der
Versuchstiere sterben. Dabei wird ein Atemvolumen von 10 l/Min. angenommen
(unter Stresssituationen ist das Atemvolumen beim Menschen wesentlich
höher, damit atmet er auch mehr Gase ein).
Sicherheitsfaktor: Dieser wird berechnet aus dem Verhältnis
von Tödlichkeitsprodukt und Unerträglichkeit. Die Sicherheit
eines Stoffes ist umso grösser, wenn die Werte für das Tödlichkeitsprodukt
und die Unerträglichkeit weit auseinander liegen. Für das
CN zeigt die Tabelle, dass 50% der Versuchstiere sterben, wenn sie Konzentrationen
ausgesetzt sind, die 425-185 mal grösser ist als zum Erreichen
der Unerträglichkeit.
Giftklasse: Da der Sicherheitsfaktor beim CS grösser ist,
figuriert CS in der Giftklasse 2, CN ist der Klasse 1 zugeteilt.
Abgesehen davon, dass diese Berechnungen grundsätzlich
fragwürdig sind (weil dies rein experimentell-statistische
Werte basierend auf Tierversuchen sind), sind die Konzentrationen bei
Tränengaseinsätzen schwer berechenbar:
|
-Es
gibt keine Konzentrationsangaben unter Einsatzbedingungen
und es wurde auch noch nie ein Tränengaskonzentrationsgerät
an Demonstrationen und Krawallen gesichtet.
-Aufgenommene Tränengaskonzentrationen hängen von der
Einsatzart ab. Dabei sind die Sicherheitsabstände wichtig,
an die sich Polizisten im Getümmel in der Regel nicht
halten können oder wollen.
-In geschlossenen Räumen (Telefonzelle, Keller,
Autos, Lift, Knastwagen, Zellen) erhöhen sich die Konzentrationen.
-Bei Windstille bleibt das Tränengas länger an
Ort.
-In der Wasserwerfer-Aufschwemmung weist das Tränengas
unterschiedliche Konzentrationen auf, da es in Wasser nicht
löslich ist.
-Die im Chemical-mace angegebene Tränengaskonzentration
ist nach Verdampfen des Lösungsmittels effektiv höher.
-Das Tränengas bleibt an Kleidern, Haut, Haar und Bart hängen,
wirkt also auch ausserhalb des Einsatzortes noch nach (nicht umsonst
müssen Polizisten bei der Vernehmung von Demonstranten auf
dem Posten die Fenster öffnen, ebenso wie medizinisches Personal).
-Im Stress erhöht sich das durchschnittliche
Atemvolumen um ein Vielfaches, und damit auch die eingeatmete
Menge.
-Schwitzen, warmes Wetter begünstigen die Tränengasaufnahme
durch die Haut. |
Diese Aufzählung
soll dazu dienen, Zahlen und im Labor einfach zu errechnende Zahlen
zu relativieren.
Ebensowenig lassen sich die individuellen Reaktionen auf eine
Tränengasexposition vorausberechnen. Ganz allgemein sind Kinder,
Alte, Kranke und Behinderte gefährderter. In der Masse
lassen sich aber keine Individuen unterscheiden. Aus diesem Grunde wurden
im Michigan-Gutachten (1968 im Auftrag der Polizei) und im Gutachten
von O. Klimmer, (Bonn, 1969 im Auftrag von Smith & Wesson) allgemeine
Sicherheitsrichtlinien für die Verwendung der
chemischen Keule aufgestellt:
-
Mindestabstand 3 - 4 m
(in der Beschreibung des Chemical Police Escort System, eine CN
und CS Sprühdose, wird ein Mindestabstand von 1 m gefordert).
- Keine direkte Besprühung von Gesicht und
Augen. Minimale Besprühungsdauer (weniger als eine
Sekunde).
- Keine
Verwendung gegen fluchtbehinderte Personen (z.B. Bewusstlose).
- Kein Einsatz in geschlossenen Räumen
(z.B. Polizeiwagen). (Genau
dafür ist z.B. die zürcher Polizei "berühmt".)
|
Genaue Richtlinien
sind uns und offenbar auch dem Toxikologischen Institut der ETH und
Uni nicht bekannt.
Die Praxis zeigt, dass die Polizei
entweder keine Instruktionen besitzt oder
allfällig vorhandene nicht befolgt,
oder aber der Meinung ist, "Tränengase" seien völlig
harmlos [und sonst kann man ja zumindest mal so tun ...]. Anders
lässt es sich nicht erklären, dass z.B. regelmässig
"Tränengas" ins Innere von Arrestantenwagen
gespritzt wurde.
S W I T Z E R L A N D
T O R T U R E
W E F F E B 2 0 0 2
|
|
|
>>
Seit Jahrzehnten wird "Tränengas" von der Polizei
systematisch als Folterinstrument
missbraucht.
>>
Seit Jahrzenten sind "Tränengas"-Exzesse in Polizeikesseln
an der Tagesordnung.
>> Seit Jahrzehnten schweigen Medien
und Parlament dazu ...
>> Regelmässig
wurden und werden u.a. in Zürich, Bern, Basel
und Lanquart auch bewilligte friedliche Demonstrationen
oder gleich ganze Areale und alternative Kulturzentren pauschal eingekesselt
und mit "Tränengas"-Granaten rücksichtslos massiv
zugegast, Eingekesselte mit tragbaren "Tränengas"-Sprühgeräten
und von "Wasserwerfern" mit "Tränengas"-Wassergemisch
willkürlich gefoltert.
>> Nachfolgend lediglich ein grober Überblick
anhand ausgewählter Beispiele:
(siehe auch Folter
mit "Tränengas" im "Wasserwerfer" /
Folter mit Sprühgeräten im Polizeikessel)
--> Kenntnis von weiteren Fällen von "Tränengas"-Exzessen??
-->
Du hast weiteres Bildmaterial??
>> Bitte Mail an pigbrother@ssi-media.com!
Zürich 1980-82:
Und wieder mal wird das AJZ "eingegast" (Bild:
rozsa@photoscene.ch)
>>> 1980-82
wurde in Zürich das AJZ x-fach eingekesselt und Hof und
Gebäude teilweise stundenlang mit "Tränengaspetarden"
beschossen, wobei auch "Petarden" ins Gebäudeinnere
gelangten. Die Konzentration war dabei so stark, dass
sich das "Gas" in den betreffenden Räumen als "Staub"
niederschlug, der noch Monate später Reizungen verursachte.
Zusätzlich
wurde das Gebäude auch von "Wasserwerfern" mit "Tränengas"-Gemisch
vollgespritzt (siehe Bild hier).
Auffällig auch, dass die Polizei zumindest beim einen "Gas"-Exzess
vollständig mit Gasmasken ausgerüstet war (siehe
Bilder oben und rechts / Foto: rozsa@photoscene.ch).
>> Verschiedene Betroffene klagten über teils bleibende
Schäden (Kopfweh, Bluthusten, Verätzung der Stimmbänder
etc.). Mindestens ein Verletzter, der im "Gas" bewusstlos
liegengeblieben war, berichtet über erst Jahre später auftretende
Spätschäden im Rachen (Geschwulst), die erneute medizinische
Behandlung nötig machte.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
Was
die Polizei nach einer Belagerung im März 1981 im
AJZ alles zurückliess:
a) ausgebrannte "Schwelkörper" von
b) leeren 3er-"Petarden"
c) "Tränengas-Handwurfkörper"
d) "Gummigeschosse" e) Treibpatronen
(Bild: WoZ
>>
zum Vergrössern hier
oder in Bild klicken!)
|
>>> Am
31. Januar 1981 wurde in Zürich eine unbewilligte Demonstration
von der Polizei beim Landesmuseum eingekesselt
und mit "Tränengaspetarden" beschossen. Als sich
eine Frau mit erhobenen Händen vor dem "Gas" retten wollte,
wurde ihr mit "Gummiggeschossen" ein Auge
herausgeschossen, einer anderen damit ein Finger gebrochen.
Der erste Fall schaffte es ausnahmsweise sogar in diverse Medien.
>> Eine
andere Person, die fliehen wollte, berichtet in einem unveröffentlichten
Interview der Videogruppe, wie ihr
ein Beamter eine brennende "Tränengaspertarde" an den
Kopf drückte und sagte: "Schrei nur, schreien tut gut!"
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>>>
Am 3. Juni 1982 wurde in Zürich die Schlusskundgebung
einer bewilligten Demonstration gegen die geplante Strafgesetz-Revision
auf dem Platzspitz aus nichtigem Anlass in minutenlangem "Tränengas"-Einsatz
erstickt. Offensichtlich ging es der Polizei darum, 3 Tage vor der
Abstimmung (erfolgreich) "Stimmung zu schaffen". Zwar gab
es noch ein kleines politisches Nachspiel in Form einer Interpellation
der damaligen POCH-Gemeinderätin Ingrid Schoch. Betroffene berichteten
von tagelangem Kopfweh und Atembeschwerden sowie über
Spätschäden.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>>> 1987 nebelt die Berner Polizei eine bewilligte
Grossdemonstration zum ersten Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl
aus nichtigen Grund massiv mit Tränengas ein und versetzt
zahlreiche Menschen, darunter viele Kinder, in Angst und Panik. (siehe
auch Woz)
>> Über allfällige Gesundheitsschäden ist z.Zt.
nichts bekannt: Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>>> Ende der 80er wurde in Zürich das Kanzlei-Areal
mitsamt Turnhalle und Kino umstellt und etwa eine Viertelstunde
lang pausenlos "eingegast", was die Rohre hergaben.
Einmal mehr brach eine Person im "Gas" bewusstlos zusammen
und musste hospitalisiert werden. Mehrere Personen mussten anschliessend
ärztlich behandelt wegen, u.a. wegen Lungenentzündung,
Bluthusten (Bronchitis, auch bei NichtraucherInnen) oder asthmatischen
Beschwerden.
>> Die hospitalisierte Person wurde in einigen Medien kurz erwähnt,
ansonsten das "übliche" Schweigen ...
|
|
1.
Mai: "Tränengaspetarden" fallen vom Kasernendach
auf den Zeughaushof
(Bild: GPK-Bericht / SFDRS)
|
FestbesucherInnen
versuchen die "Tränengaspetarden" zu entfernen
(Bild: GPK-Bericht / SFDRS)
|
>>> 1996
feuerte die Polizei in Zürich "aus Versehen" zahlreiche
"Tränengaspetarden" in das bewilligte 1. Mai-Fest sowohl
auf der Kasernenwiese inkl. Kinderspielplatz wie auch auf dem Festgelände
im geschlossenen Innenhof des Kasernenareals. Trotz einem selten
umfangreichen Bericht durch die Geschäftsprüfungskommission
des Gemeinderates konnte nicht befriedigend geklärt werden,
wie es dazu kam, geschweige denn, wer die verantwortlichen SchützInnen
waren, da die betreffenden BeamtInnen wie auch in anderen Fällen
zu beobachten unter fadenscheinigen Ausreden gar nicht erst
befragt und schon gar nicht eruiert werden durften. (S. 160)
(Trotzdem ist der gut 190-seitige GPK-Bericht in vielen
Punkten mehr als nur interessant. --> Er kann gratis bestellt
werden bei der Staatskanzlei der Stadt Zürich.)
>>
Unverfroren erklärte der damalige SP-Polizeivorstand "Globi"
Neukomm dazu (S. 159): «Zwar ist es richtig, dass [...] mindestens
3 Tränengaspetarden [
] im Zeughaushof landeten. [Plus
weitere 3 auf der Kinderspielwiese!] (siehe Bild:
GPK / TeleZüri) Bei der Vielzahl [!!!] von Tränengaspetarden,
die in der Miltärstrasse und der Kanonengasse verschossen worden
sind, liegt diese Zahl von Fehlschüssen noch im Rahmen der normalen
[!!!] Streuverhältnisse. [
] In diesem Lichte betrachtet können
auch die festgestellten Fehlschüsse in das Zeughausareal nicht
als disziplinarrechtlich, geschweige denn strafrechtlich relevante Fehler
betrachtet werden.»
>> Ganz nach dem altbekannten zürcher Motto: Bei
uns steht die Polizei über dem Gesetz!!! Und sämtliche
Medien schweigen dazu ...
--> Wie "üblich" waren zahlreiche (auch
unbeteiligte) Verletzte zu beklagen (wie ebenfalls "üblich"
dürfte zudem die Dunkelziffer erheblich sein):
>> Die Vereinigung unabhängiger Arztinnen zog
folgende Bilanz von "Tränengas"-Verletzten auf dem
Festgelände:
- Lebensbedrohliche Atemnot eines siebenmonatigen Babies mit
notfallmässiger Hospitalisation
- Lebensbedrohlicher Kreislaufkollaps eines 70-jährigen
Mannes mit notfallmässiger Hospitalisation
- Lebensbedrohliche toxisch-allergische Schockreaktion eines
jungen Mannes, die eine Reanimation erforderte
- Mehrere Dutzend Leute mussten sich als Reaktion auf das CS-Gas
übergeben
>> Im GPK-Bericht wurde einzig der Fall des Kleinkindes
erwähnt obendrein noch mit einem Fragezeichen
...
>> Obwohl die Namen zweier behandelnder ÄrztInnen
und z.T. auch die anderen Fälle in den Medien (z.B. im TA
vom 2.5.96) ausnahmsweise erwähnt wurden, hielt die GPK
es offensichtlich nicht nötig, sie zu befragen ...
- Ferner erwähnt die VUA in ihrer Medienmitteilung 2 Gehirnerschütterungen
sowie mehrere Rissquetschwunden durch "Gummigeschosse"
etc. (darunter auch eine von der GPK erwähnte und auch auch bei
PigBrother dokumentierte massive "Gummigeschoss"-Kopf-Verletzung).
1. Mai: Kinderspielplatz
auf der Kasernenwiese u.a. mit "Tränengas" abgeduscht
Zitat Polizei: «Richtig, es ist auch nie in das Areal reingeschossen
worden.»
(Bild:
rozsa@photoscene.ch)
>> Weiter
wurden wieder einmal mehrere, z.T. Unbeteiligte vorschriftswidrig mit
"Tränengas"-Wassergemisch
direkt abgeduscht.
Dabei kam es auch zu den bekannten Verätzungen,
welche im einen von der GPK erwähnten Fall 2 Wochen zum
heilen brauchten. Erhellend die Lügen, Pardon, Aussagen
des Chefs des "Wasserwerfers 12", der laut GPK als einziger
für diesen Beschuss in Frage kommen kann (siehe
auch TeleZüri-Bild aus GPK-Bericht): «Nein, wenn
man Direktschuss gibt, mit einem Wasserregen von 20 bar, habe ich das
Gefühl, dass es Verletzungen geben kann. Meines Wissens ist niemand
verletzt worden.» (Konsequenterweise
behauptete die Stadtpolizei auch noch 5 Jahre später wider besseren
Wissens, von Verätzungen durch "Tränengas"
«noch nie gehört» zu haben.)
Auf die Frage, ob er es ausschliessen
könne, dass Personen von seinem Fahrzeug aus mit Beimischung
von CN beschossen wurden, gab der Chef "Wasserwerfer 12"
weiter zu Protokoll: «Richtig, es ist auch nie in das Areal
reingeschossen worden.» (S. 147) Wie ja auch mindestens
auf den 2 Bildern oben deutlich zu erkennen ist ...
>> Auch in diesem Fall sah die Polizei laut SP-Polizeivorstand
"Globi" Neukomm wie gehabt keinerlei Korruption,
äh, Pardon, Bedarf nur schon für eine interne «Untersuchung»,
geschweige denn disziplinarische oder gar strafrechtliche Schritte ...
(S. 146-151)
|
(Bild:
GPK-Bericht / TeleZüri)
|
|
(Bild:
GPK-Bericht / SFDRS)
|
--> Bei den "Eingasungen"
des 1. Mai-Festes kam es auch zu Sachschäden (siehe auch
Bilder):
>> Auf der Kasernenwiese brannten herunterfallende "Petarden"
mehrere Brandlöcher in das Blasio-Kinderspielzeug. Die Spielgeräte
waren zwar zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Betrieb, sondern sollten
erst aufgeblasen werden. Trotzdem warteten bereits viele Kinder auf
der Wiese darauf, die Geräte benutzen zu können.
>> Auf dem Innenhof geriet die Stoffabdeckung eines
Standes in Brand.
>> Bezeichnenderweise wurden im GPK-Bericht diese Sachschäden
bei weitem ausführlicher dokumentiert als die Verletzungen ...
(S. 127 / 161)
>>> Im Herbst 1996 geht die Berner Polizei auf
dem Bundesplatz aus nichtigem Grund mit "Tränengaspetarden"
und "Tränengas"-Wasser-Gemisch aus "Wasserwerfern"
massiv gegen eine bewilligte Grossdemonstration mit 10 000 demonstrierenden
Bauern und zahlreichen PassantInnen vor. Offizielle Begründung:
Weil die Polizei mit einigen Protestierenden, die sich am Absperrgitter
zum Bundeshaus zu schaffen machen, nicht zu Rande kam, habe sie "zuerst
die Leute in den hinteren Rängen vertreiben müssen",
um ein "gefährliches Gedränge zu verhindern". Resultat
der "Gasorgie": Logischerweise kam die Menge danach erst richtig
in Fahrt.
>> Nicht nur der Einsatz von CS mittels "Petarden"
wurde später heftig kritisiert, sondern auch, dass die Polizei
die Menge am umkämpften Zaun mit CN-Wasser-Gemisch traktierte:
Mehrere Bauern, die von der Polizei mit diesem Gemisch abgeduscht worden
waren, zogen sich schwere Hautverletzungen zu, weil sie die verseuchten
nassen Kleider während Stunden nicht ausziehen konnten.
>> Für einmal kommen zumindest die Verätzungen
einiger Verletzter ins Fernsehen.
>> Das Berner Stadtparlament forderte darauf den Verzicht auf
solche CN-Einsätze, kam damit aber bei der Stadtregierung nicht
durch.
>> Hingegen setzte unter Eindruck der Verletzungen in Genf
der Grosse Rat im Januar 1998 gegen den Willen von Polizei und Regierung
durch, künftig auf die Beimischung von CN in Wasserwerfern zu verzichten.
(siehe auch Woz)
>> Mit Ausnahme der Verätzungen ist über allfällige
weitere Gesundheitsschäden z.Zt. nichts bekannt: Sämtliche
Medien schwiegen dazu ...
>>> Am
1. Mai 2001 wurde in Zürich die unbewilligte 1. Mai-Nachdemo
von der Polizei eingekesselt. Dabei schoss die Polizei mehrere "Tränengaspetarden"
mitten in die eingekesselte, zusammengepferchte Menge. Mindestens
2 Personen berichteten danach von Gesundheitsschäden (Bluthusten)
(siehe Report 2001#2a).
Eine Person, die mit "Tränengas" «ziemlich eingenebelt»
worden war, bekam eine Lungenentzündung und lag 2 Wochen im
Spital typische "Nebenwirkung" nach Inhalation
des «harmlosen Reizkampfstoffs» (siehe
Report 2001#34a).
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>> In der Nähe kam es zusätzlich zu einem auf PigBrother
ausführlich dokumentierten Fall von Verätzung
durch "Tränengas"-Wasserwerfer-Gemisch. "Üblicher"
Kommentar der von PigBrother mit diesem Sachverhalt konfrontierten
Polizei (obwohl der Polizeivorstand "Globi"
Neukomm schon 1996 einen Fall zugeben musste):
«Verätzungen durch "Tränengas"?
Nie gehört.»
>> Später wurde ein 2. Fall bekannt: Eine weitere Person
erlitt Verätzung durch "Tränengas" ("Wasser"werfer)
an den Oberschenkeln. Obwohl sie umgehend die Kleider wechselte
und die Verbrennung so bald als möglich behandelte, entzündeten
sich die Wunden mehrmals, was mehrere Arztbesuche erforderlich
machte. Die Arztkosten belaufen sich auf rund 500.-- Fr. Die Verletzung
bereitet auch nachträglich Probleme: Immer wenn die Haut
gereizt ist, kommt es wieder zu Entzündungen (siehe
Report 2001#34a).
>> In beiden Fällen schwiegen sämtliche Medien dazu
...
>>> Am
1.2.2002 kam es in Zürich anlässlich einer unbewilligten
Anti-WEF-Demo (nebst vielen anderen Verletzungen)
zu mindestens 2 krassen Fällen von "Tränengas"-Verätzungen,
als ein "Wasserwerfer" bei der Kunstgewerbeschule eingekesselte
DemonstrantInnen mit "Tränengas"-Gemisch im verbotenen
Direktbeschuss sekundenlang gezielt abduschte (siehe den ausführlichen
Report mit Interviews und Fotos).
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>> Erst nach monatelanger kontinuierlicher Berichterstattung
und Pressemitteilungen durch PigBrother sowie nach einem PigBrother-Artikel
in der WoZ kam es zu vereinzelten Meldungen auch in den «offiziellen»
Medien, nachdem die Betroffenen gegen die Polizei Strafanzeige
eingereicht hatten. (Bezeichnenderweise hat sich in der Strafuntersuchung
bis März 2003 nichts wirklich getan und bezeichnenderweise
konnten die fehlbaren SchützInnen nicht eruiert werden ...)
Mitte Januar '03 reichten die Betroffenen zusätzlich Staatshaftungsklage
(für Schadenersatz) ein.
>> Die Neue Zürcher Zeitung berichtete bezüglich
der massiven Verätzungen im Frühsommer 2002 genüsslich,
wer an eine unbewilligte Demo gehe (strafrechtlich ähnlich gravierend
wie z.B. falsches Parken oder leicht erhöhte Geschwindigkeit),
sei «selber schuld» und müsse sich «nicht
beklagen» ...
|
>> Am Tag
nach der Demo kam es zu einem Todesfall: Im Tessin starb der
22-jährige Italiener Edoardo "Edo" Parodi. Er hatte nach
der Demo über Müdigkeit und Unwohlsein geklagt. Bekanntlich
hatte die Polizei grosszügig "Tränengas"-Wasser-Gemisch
aus "Wasserwerfern", "Tränengaspetarden" sowie
die mobilen "Tränengas"-Sprühgeräte RW
99 eingesetzt. Als ein Kollege Edo am nächsten Tag zur Weiterfahrt
wecken wollte, war er tot, wobei im Blut aus dem Mund geflossen
war typisches Symtom eines "Tränengas"-induzierten
Lungenödems.
>> Als
erstes setzte die Polizei nach gewohnter Manier die "übliche"
Falschmeldung in Umlauf, Edo sei an einer Drogenüberdosis
gestorben. Danach herrschte Stillschweigen, auch nachdem der
Obduktionsbericht den Behörden längst vorlag.
>> Schliesslich hiess es in einem ca. 5-zeiligen Communiqué,
die Obduktion habe eine "natürliche Todesursache"
ergeben (Herzmuskelentzündung). Der genaue Obduktionsbericht bleibt
unter Verschluss, Anfragen im Parlament werden unter Verweis
auf "natürliche Todesursache" abgewürgt.
>> Bis heute bleibt aus verschiedenen
Gründen unklar, ob nicht doch zumindest eine Beteiligung
von "Tränengas" am Tod vorlag, geschweige denn, ob
eine solche überhaupt je untersucht wurde. Die (Nicht-)Reaktion
der Behörden (lügen, schweigen, nicht offenlegen, schweigen,
vertuschen) hinterlässt jedenfalls kein gutes Gefühl.
>> In Italien erschienen mehrere Artikel.
>> Bis auf eine AP-Kurzmeldung ("Todesursache unbekannt,
Zusammenhang mit Demo nicht festgestellt, keinerlei Fremdeinwirkung
feststellbar", abgedruckt einzig in Metropol und NZZ), zwei kleine
Erwähnungen in Nebensätzen im Tages-Anzeiger ("Vorwurf
auf blutgeil.com: Tränengas schuld") und einer gut 20-zeiligen
Meldung in der NZZ ("natürliche Todesursache") schwiegen
in der Schweiz sämtliche «offiziellen» Medien dazu
... (siehe auch Linkliste
zum Tod von Edo Parodi)
>>> Am 1.3.02 wurde in Zürich ein unbewilligter
Antifaschistischer Abendspaziergang von der Polizei eingekesselt. Im
Polizeikessel, zu dem die anwesenden MedienvertreterInnen keinen
Zugang hatten bzw. weggewiesen wurden, kam es zu verschiedenen,
teilweise massiven Misshandlungen. Unter
anderem wurden einmal mehr "Tränengaspetarden" in
die sitzende, eingepferchte Menge geschossen
und die Eingekesselten teilweise willkürlich mit tragbaren "Tränengas"-Sprühgeräten
abgeduscht.
>> Die Polizei selber räumte anschliessend ein, sie habe
«Kenntnis von einer Person, welche einen Schwächeanfall
erlitt. Andere Meldungen über Verletzte liegen nicht
vor». Beim «Schwächeanfall» handelte es sich
in Wahrheit um einen durch "Tränengas" hervorgerufenen
Asthma-Anfall, die Person musste hospitalisiert werden.
>> Weitere Personen erlitten u.a. Verätzungen durch die
mobilen "Tränengas»-Sprühgeräte.
>> Mit der Ausnahme eines kurzen Verweises im Tages-Anzeiger auf
«massive Vorwürfe» von PigBrother im Rahmen der Berichterstattung
im Vorfeld des 1. Mai (unter dem sinnigen Titel "Anleitung für
Brandsätze im Netz", TA 3.4.02) schwiegen sämtliche
Medien dazu ...
>>> Am16.3.02
wurde am unbewilligten Antifaschistischen Abendspaziergang in Bern wurde
einer Person mit einer Spraydose ins Gesicht gesprüht, was
heftiges Nasenbluten und starke Müdigkeit auslöste,
die Person wurde anschliessend unsanft verhaftet (siehe Bild). Die Polizei
wollte keine Auskunft geben, um was für eine Substanz
es sich bei dem Spray gehandelt habe. (Report
2002 mit weiterem Bild der Vehaftung)
>> Weiter wurde nebst "Gummigeschoss"-Verletzungen
eine Person von einem Wasserwerfer angefahren. Da sie
keine Lust hatte, von BeamtInnen ins Spital gebracht zu werden, wurde
der Fall von der Polizei heruntergespielt.
|
WoZ goes
PigBrother
(3.5.02)
|
>>> Am
1. Mai 2002 hatte die Polizei in Zürich Anweisung
gehabt, in der Nähe des Festgeländes des bewilligten 1. Mai-Festes
im Kasernenareal für einmal auf den Einsatz von "Tränengas"-Granaten
sowie von "Tränengas"-Wassergemisch zu verzichten.
Selbstredend musste dann wie die verantwortliche Polizeivorsteherin
Esther Maurer erst nachträglich auf Anfrage zugab aufgrund
von «Notwehrsituationen» u.a. das Festgelände einmal
mehr trotzdem in Mitleidenschaft gezogen werden, wobei auch die
Kapo wacker mithalf ...
Auch sonst gab es u.a. in den anschliessenden Kesseln nebst diversen
"Gummigeschoss"-Verletzungen
die "üblichen unschönen Szenen" (siehe
auch Bild):
>> Einmal mehr wurden u.a. in einem Hinterhof Eingekesselte
massiv mit "Tränengaspetarden" eingedeckt. Ein Betroffener
klagte über tagelange Übelkeit mit Erbrechen und Kopfweh.
>> Ein Unbeteiligter erlitt einen durch "Tränengas"
hervorgerufenen schweren Asthmaanfall und musste ins Spital
gefahren werden
>> Es
gab mindestens eine "Tränengas"-Verbrennung.
>> Abgesehen von der pauschalen Meldung der Anzahl der Hospitalisierten
und Erwähnung des Asthmaanfalls schwiegen sämliche Medien
dazu ... (Report 2002)
|
|
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Bhf
Landquart 25.2.03
(Vergrössern in Bilder klicken!)
|
>>> Am
25.2.03 wurde anlässlich der bewilligten WEF-Demo vor
Landquart der infolge Wortbruchs der Polizei aus Fideris zurückgeschickte
Zug gestoppt, die Aussteigenden mit einem massiven "Tränengas"-Einsatz
empfangen und in den Bahnhof getrieben (siehe Fotos
links).
>> Dabei wurde
auch das lokale Alters-
und Pflegeheim gut "eingegast".
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>> Dazu wurde ebenfalls am 25.1.2003 in Lanquart die gesamte
blockierte bewilligte WEF-Demo
aus nichtigem Anlass auf dem Bahnhof umzingelt und das gesamte
Gelände massiv "eingegast" (siehe
Fotos). Betroffene berichten von mehrtägigem Kopfweh,
Gliederschmerzen und Hautausschlägen.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
|
Reithalle
25.2.03: Umstellt und exzessiv "eingegast"
(Bilder: indymedia.ch)
|
>>> Am
selben Abend des 25.1.03 wurde in Bern die das Kulturzentrum
Reithalle von der Polizei umstellt und mit "Tränengaspetarden"
massiv eingedeckt (siehe
Fotos oben). Dabei wurden "Petarden" auch in den
Innenhof geschossen, dazu die NZZ am Sonntag vom
26.2.03 süffisant: «Der Innenhof der Reithalle,
wo sich zahlreiche Besucher aufhielten, füllte sich während
des Polizeieinsatzes mit Reizgas. Im Kino, wo ein Film gezeigt
wurde, kam es nach Angaben eines Augenzeugen zu chaotischen Szenen,
als Gas eindrang.» Chaotische Szenen bei den Chaoten,
wie «lustig» ... Mehrere BesucherInnen klagten anschliessend
u.a. über Lungenschäden.
>> Sämtliche Medien schwiegen dazu ...
>> Laut Medienmitteilungen
vom 26.1.03 rsp. 29.1.03 fordert die Reithallenbetreiberin IKUR
u.a. «eine Untersuchung über den Befehl und seine Auswirkungen,
unmittelbar vor und im Hof der Reitschule Reizgas einzusetzen»
und prüft zudem eine «Strafanzeige gegen den Tränengaseinsatz
der Polizei». >> PigBrother wartet ...
--> Kenntnis von weiteren Fällen von "Tränengas"-Exzessen??
--> Du hast weiteres Bildmaterial??
>> Bitte Mail an pigbrother@ssi-media.com!
3.
Kurzinformation über Tränengasarten |
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Zürcher Stapo
1968 mit umgebauten Flammenwerfern 40
CN = a-Chloracetophenon (Giftklasse 1)
1869
von Graebe entdeckt. 1918 von den USA produziert, im 1. Weltkrieg nicht
mehr eingesetzt, seither aber vielfach bewährt. Bei Raumtemperatur
fest (Schmelzpunkt 58° C), weder wasserlöslich noch chemische
Reaktion mit Wasser (günstig für Wasserwerfereinsatz), gut
löslich in organischen Lösungsmitteln (im Chemical mace),
hitze- und feuchteresistent, keine Metallkorrosion, nicht explosiv.
Trotz der anerkannten grösseren Giftigkeit als CS noch sehr häufig
eingesetzt, in der Schweiz meistverwendetes Tränengas. Spielen
da finanzielle Erwägungen mit?
CS = o-Chlorbenzyliden-Malodinitril (Giftklasse
2)
1928 erstmals synthetisiert von Corson + Stoughton. In den 50iger Jahren
von den Engländern produziert und 1961 erster Grosseinsatz im Zypernkonflikt,
ferner in Vietnam. Reagiert stärker mit Wasser (Hydrolyse) als
CN, deshalb für den Wasserwerfer weniger geeignet, gut löslich
in organischen Lösungsmitteln. Reizwirkung etwa 10 mal stärker
als CN, aber weniger giftig als CN (höherer Sicherheitsfaktor).
Soll v.a. stärker immobilisieren durch Brustenge und damit die
Verhaftungsquote erhöhen. In England einzig erlaubtes Tränengas;
in der Schweizer Armee für Gasmasken-Dichtigkeitsprüfung verwendet.
CR = Dibenz (b,f)-1,4-Oxazepin (Giftklasse
2)
1962 erstmals synthetisiert. 1973 von Engländern produziert und
seither v.a. in Nordirland eingesetzt. Stärkere Reizwirkung als
CS oder CN und weniger giftig, es bestehen aber praktisch keine toxikologische
Studien. Soll in der Schweiz bis 1977 noch nie eingesetzt worden sein.
Wurde vor allem bekannt wegen der Diskussion, ob Oxazepin, ein Valiumverwandter
Stoff, auch eine psychotoxische Wirkung habe, was allerdings dementiert
wird.
BB = Benzylbromid (Giftklasse 1)
Hohe Flüchtigkeit (günstig bei tiefen Temperaturen). Kleiner
Sicherheitsfaktor. In Gösgen 1977 anscheinend von einem kantonalen
Polizeidetachement eingesetzt.
|
|
4.
Schadwirkungen am Auge
Vergleichbar den toxischen Wirkungen der Tränengase auf andere
Organe ist das Spektrum ihrer Wirkungen am Auge sehr weitgespannt. Beim
Chloracetophenon (CN), dem am häufigsten angewendeten Tränengas,
kommt es zu einer verstärkten Durchblutung der Bindehaut (Hyperämie
der Conjunctiva) und einem massiven Tränenfluss, verbunden mit
starkem Augenbrennen und einem krampfartigen Lidschluss (imperativer
Blepharospasmus). Diese Wirkungen treten schon bei minimsten Konzentrationen
auf (1 : 100'000). Die Schäden gehen weiter in Form von vorübergehenden
Hornhautverletzungen (Corneaerosionen) und Infiltrationen mit langdauernden
Regenbogenhautentzündungen (9).
Die schlimmsten Schäden manifestieren sich als schwerste, irreversible
Geschwürsbildungen und Durchlöcherung der Hornhaut (Ulcerationen
und Perforation der Cornea) und somit Verlust des Auges. Dies kann manchmal
noch nach Monaten oder Jahren nach Kontakt mit kleinen Mengen unverdünnter
Substanz eintreten (10).
Untersuchungen an nach Tränengasverletzungen entfernten Augen haben
diese schädlichen Wirkungen des Tränengases bewiesen (11).
Diese Schäden an der Hornhaut werden hervorgerufen durch den ausgesprochenen
toxischen Effekt der Tränengase auf die Nervenendigungen.
Bei der Frage nach der Abhängigkeit der Schwere der Verletzungen
von der Konzentration muss man auf Berichte über Tierversuche vorzugsweise
an Kaninchen zurückgreifen. Eine Entzündung der Hornhaut bei
der Anwendung von CN an Kaninchen tritt auf bei Konzentrationen von
bereits 2% bei einer Einwirkungszeit von 15 Minuten. Bei Konzentrationen
von 5-10% kommt es zu langdauernden Schädigungen. Beim CS kommt
es zur Hornhautentzündung bereits bei Konzentrationen von 1% bei
gleicher Einwirkungszeit (12/13).
Uebertragen auf die Situation beim Menschen bei Polizeieinsätzen
heisst das: Tränengassprays
enthalten z.B. eine CN-Lösung von ca. 1% (14).
Durch rasches Verdampfen des Lösungsmittels können aber höhere
Konzentrationen als 1% entstehen. Das menschliche Auge ist auf die CN-Wirkung
empfindlicher als das Kaninchenauge (7).
Schwere Hornhautschäden sind denn auch bei Anwendung von Tränengassprays,
die als harmlos gepriesen werden, beschrieben. Rose beschreibt 12 von
CN-Sprays getroffene Menschen, von denen 3 schlechtheilende Hornhautschäden
hatten (16). Viel gefährlicher
sind jedoch die explosiven Anwendungen in Patronen und Petarden, da
dort feste, unverdünnte Tränengaspartikel in Kontakt mit der
Hornhaut gelangen oder sogar durch durchlöchernde Verletzungen
ins Auge hineingeschossen werden können. Hoffmann beschreibt 45
Fälle, von denen 34 bleibende Corneatrübungen hatten (17).
In Zürich wurden 1980 Tränengassprays, Patronen und Aufschwemmungen
in Wasser aus Wasserwerfern eingesetzt. Von allen Anwendungsformen sind
schwere Augenschäden beschrieben: Langdauernde Hornhautentzündungen
bei Sprays, irreversible Hornhautnarben bei Aufschwemmungen und bis
zum Verlust des Auges bei Patronen.
Zusammenfassung:
Zwar sind die harmlosen Erscheinungen der Tränengase schon mit
äusserst geringen Konzentrationen zu erreichen, zugleich besteht
bei der Anwendung aber eine sehr schlechte Steuerbarkeit und Kontrolle
der Konzentration. So muss immer wieder mit stellenweise sehr hohen
Konzentrationen gerechnet werden, die zu sehr schweren Hornhautschäden
bis zum Verlust des Auges führen können.
Behandlung:
Sofortige Entfernung des Giftes ist wie bei allen Verätzungen das
wichtigste: Spülen mit reichlich Wasser mit gutem aber nicht allzuhartem
Strahl, da es sonst durch den Wasserstrahl selbst noch zu mechanischen
Schäden kommen könnte. Lider müssen unbedingt geöffnet
werden, notfalls mit relativer Gewalt, sonst nützt die Spülung
nichts. Wenn vorhanden, können Pufferlösungen wie z.B. Na-Bicarbonat
3-5% nach der ersten Grobspülung nur mit Wasser verwendet werden,
aber nicht lange danach suchen und Zeit verlieren, wichtig bleibt die
reichliche Spülung an sich, nicht die Flüssigkeit. Die weitere
Behandlung der leichten bis mittelstarken Verätzung ist der antibiotische
Salbenverband (Salbe ist als Medikamententräger am Auge für
solche Fälle viel günstiger als Tropfen), wobei mittelstarke
bis schwere Verätzungen hospitalisiert werden müssen und dort
noch weitere Massnahmen, auch chirurgische, durchgeführt werden
müssen. In einzelnen Fällen kann sogar - allerdings meist
als spätere Massnahme - nach dem akuten Stadium eine Hornhautverpflanzung
notwendig werden.
|