Interpellation
von Balthasar Glaettli (Grüne)
und Niklaus Scherr (AL) vom 5.2.01
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Alle Fragen und Antworten
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Frage 10:
Um 19.30h wurde dem Einsatzleitung (Herr Humm) telefonisch die schwere
Augenverletzung von R.F. offiziell gemeldet [27.1.01]. Wieso erklärten
Stadt- und Kantonspolizei am Tag danach vor den Medien, zum Glück
seien keine Verletzten zu beklagen? Wieso hatte Polizeisprecher Fäh
am Montagnachmittag immer noch keine Kenntnis von diesem offiziell im
Einsatzjournal registrierten Vorfall? Am 31. Januar sprach der Stadtrat
gegenüber "Unbeteiligten, Zugpassagieren, Passantinnen und Passanten
oder Eigentümerinnen und Eigentümern von Sachwerten, an denen
seitens der Demonstrantinnen und Demonstranten Schaden begangen worden
ist, sein tiefes Bedauern" aus. Die schwere Augenverletzung durch
ein Gummigeschoss der Polizei wird mit keinem Wort erwähnt.
Heisst das, dass für den Stadtrat Schäden an Leib und Leben
geringer wiegen als Sachschäden?
Aus der Antwort
des Stadtrates vom 21.3.01:
Zu Frage 10: Eine der Einsatzleitung persönlich bekannte Person
teilte telefonisch mit, sie sei mit einem Demonstranten mit einer von
einem Gummigeschoss-Einsatz herrührenden Augenverletzung in der
Notfallstation des Universitätsspitals. Eine "offizielle" Meldung
war dies jedoch nicht. Der Anrufer teilte keinen Namen mit, auch
nicht die in der Interpellation genannten Initialen R. F. Auch später
meldete sich weder das Opfer selbst noch ein Vertreter oder eine Vertreterin.
Am 6. März 2001 ist die Polizeivorsteherin von Drittpersonen in
Kenntnis gesetzt worden, dass bei der BAZ eine Strafanzeige deponiert
wurde. Ob diese sich gegen die Stadtpolizei oder die Kantonspolizei
richtet, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Stadtpolizei ist auch nicht
im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung kontaktiert worden (Stand
7. März 2001). Dem Stadtrat ist weder der Name noch der Gesundheitszustand
des Opfers bekannt. Durch einen internen Fehler gelangte die Information
über die Augenverletzung nicht rechtzeitig zum Polizeisprecher.
Die Stadtpolizei hat sich denn auch mit Schreiben
vom 29. Januar 2001 bei einem der Interpellanten entschuldigt. Der
Stadtrat und die Stadtpolizei bedauern diese Verletzung. (Protokoll
des Stadtrates von Zürich 21.3.01)
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