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"TRÄNENGAS"        P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !        "GUMMIGESCHOSSE"

Interpellation von Balthasar Glaettli (Grüne) und Niklaus Scherr (AL) vom 5.2.01    Alle Fragen     Alle Fragen und Antworten (.pdf)

Frage 10: Um 19.30h wurde dem Einsatzleitung (Herr Humm) telefonisch die schwere Augenverletzung von R.F. offiziell gemeldet [27.1.01]. Wieso erklärten Stadt- und Kantonspolizei am Tag danach vor den Medien, zum Glück seien keine Verletzten zu beklagen? Wieso hatte Polizeisprecher Fäh am Montagnachmittag immer noch keine Kenntnis von diesem offiziell im Einsatzjournal registrierten Vorfall? Am 31. Januar sprach der Stadtrat gegenüber "Unbeteiligten, Zugpassagieren, Passantinnen und Passanten oder Eigentümerinnen und Eigentümern von Sachwerten, an denen seitens der Demonstrantinnen und Demonstranten Schaden begangen worden ist, sein tiefes Bedauern" aus. Die schwere Augenverletzung durch ein Gummigeschoss der Polizei wird mit keinem Wort erwähnt. Heisst das, dass für den Stadtrat Schäden an Leib und Leben geringer wiegen als Sachschäden?

Aus der Antwort des Stadtrates vom 21.3.01:

Zu Frage 10:
Eine der Einsatzleitung persönlich bekannte Person teilte telefonisch mit, sie sei mit einem Demonstranten mit einer von einem Gummigeschoss-Einsatz herrührenden Augenverletzung in der Notfallstation des Universitätsspitals. Eine "offizielle" Meldung war dies jedoch nicht. Der Anrufer teilte keinen Namen mit, auch nicht die in der Interpellation genannten Initialen R. F. Auch später meldete sich weder das Opfer selbst noch ein Vertreter oder eine Vertreterin. Am 6. März 2001 ist die Polizeivorsteherin von Drittpersonen in Kenntnis gesetzt worden, dass bei der BAZ eine Strafanzeige deponiert wurde. Ob diese sich gegen die Stadtpolizei oder die Kantonspolizei richtet, ist zurzeit noch nicht bekannt. Die Stadtpolizei ist auch nicht im Zusammenhang mit einer Strafuntersuchung kontaktiert worden (Stand 7. März 2001). Dem Stadtrat ist weder der Name noch der Gesundheitszustand des Opfers bekannt. Durch einen internen Fehler gelangte die Information über die Augenverletzung nicht rechtzeitig zum Polizeisprecher. Die Stadtpolizei hat sich denn auch mit Schreiben vom 29. Januar 2001 bei einem der Interpellanten entschuldigt. Der Stadtrat und die Stadtpolizei bedauern diese Verletzung.
(Protokoll des Stadtrates von Zürich 21.3.01)






No.  6'666'666'667

Dossier 1: "TRÄNENGAS"

Dossier 2: "GUMMIGESCHOSSE"


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