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Aus der Vernissagenmappe vom 15.10.02 ]
Buch-Vernissage
was es noch zu sagen gibt
Zürcher
Stadpolizisten überfallen den jungen Bosnier
Eldar S. und prügeln ihn so schauerlich zusammen,
dass er später ins Trauma fällt und psychiatrische
Behandlung benötigt. Erst nach einem halben Jahr
findet er wieder in ein erträgliches Leben zurück.
Die
Polizei vertuscht den Fall mit Hilfe der Zürcher
Bezirksanwaltschaft, die statt zu untersuchen am liebsten
erst gar keine Anklage eröffnen will. Einige
Nachbarn des Opfers wehren sich dagegen. Jetzt ist
ein Buch über den Fall Eldar S. erschienen. Fast
die Hälfte des Buches beschreibt Erfahrungen
des Opfers in psychiatrischen Kliniken. Sie sind grauenvoll.
Erst durch den Beizug eines Psych-Ex-Anwalts gelingt
es, Eldar S. aus dem unheilvollen, substanzbrechenden
Räderwerk solcher Anstalten herauszuholen, zu
befreien.
Eine
fachgerechte Behandlung seines Traumas, seiner Aengste,
erfolgt denn auch erst nach dieser Befreiung aus den
Anstalten. Sie gelingt aber nur deshalb, weil Eldar
über ein ausserordentlich starkes familiäres
Umfeld verfügt, das ihn seit nunmehr einem halben
Jahr gut betreut, getragen und gestützt hat.
Wie
reagiert die Stadt auf solche Vorfälle? Leider
alles andere als korrekt. Obwohl der Fall Eldar S.
von Beginn weg gut dokumentiert ist, werden die Gräuel
der Polizisten bestritten, ins Land der Gräuelmärchen
versetzt, oder einfach ins Gegenteil umgebogen. Nicht
das Opfer wurde geschlagen, sondern das Opfer schlug
die Täter, heisst es sinngemäss.
Ein
bosnisches Polizeiopfer existiert für viele Leute
schlicht nicht, gibt es einfach nicht. Wenn er nicht
sowieso selber schuld ist, so sind es, in Sippenhaft,
seine Landsleute in corpore. "Die Jugos".
Wir
kommen, nach halbjährigr intensiver Erfahrung,
zum Schluss, dass ein Ausländer in Zürich
als Polizeiopfer praktisch chancenlos ist und weitgehend
wehrlos bleibt. Er gehört zwar in die selbe Kategorie
von Opfern wie z.B. vergewaltigte Mädchen / Frauen,
denen man nachsagt, sie hätten ja früher
auch schon Sex gehabt. Auf gleiche Weise wird dem
"Jugo" vorgehalten, "Jugos" argumentierten
eben am liebsten mit dem Messer. Er müsse sich
eben den Landessitten besser anpassen, dann passiere
ihm sowas nicht.
Dass
es sich bei Eldar S. gerade um einen mustergültigen
Mitbürger handelt, der nichts mit Drogen am Hut
hat, sondern im Gegenteil 10 Stunden und mehr pro
Tag arbeitet, redlich und mit Fleiss sein Auskommen
verdient ist völlig nebensächlich,
interessiert fast niemanden wirklich. Vorurteile kennen
keine Gnade.
Selbst
der Vergleich mit vergewaltigten Menschen hinkt, denn
wer das blutgeile Quartett unter den Stadtpolizisten
für ihre schändlichen Taten an Eldar S.
kritisiert, der gilt bei seiner Kritik gleich gegen
die gesamte Institution Polizei eingestellt, gegen
alle Uniformträger. Dies widerfährt jenen
nicht, die ihren Zorn gegen bestimmte Vergewaltiger
richten. Niemand hält ihnen entgegen, sie seien
mit ihrer Kritik gleich gegen alle Schwanzträger.
Dies
unterstreicht nur, dass auch primitive, absolut unhaltbare
Polizei-Mitarbeiter Vorrechte geniessen, welche einem
grossen Tabu unterworfen sind und nicht in Frage gestellt
werden dürfen. Deshalb geniessen selbst absolut
verruchte Personen im Umkreis der Polizei selbst in
Strafuntersuchungen alle rechtlichen Vorteile und
richterlichen Wohltaten. Bezirksanwälte und Richter
scheuten in einigen bekannten Fällen vor keiner
korrupten Handlungsweise zurück. Man darf sie
sogar öffentlich solcher Taten bezichtigen wie
den Herrn BA im Fall Eldar S., der die Aussagen von
Zeugen des Vorfalls einfach in ihr Gegenteil umkehrte.
Sie setzen einfach darauf, dass die Kritiker von selber
verstummen würden und dass sie möglichst
unter sich bleiben in ihrer Anklage. Einfache Gemüter
sorgen derweil für Einschüchterungen, und
sie schrecken selbst vor telefonischen Todesdrohungen
nicht zurück.
Ausländische
Polizeiopfer, also Ausländer, die hier zu Opfern
der hiesigen Polizei werden, sind auch in anderer
Hinsicht am denkbar kürzesten Hebel. Ihnen kann
bei eventuellem Aufmucken einfach mit der Fremdenpolizei
gedroht werden. Davon hatten beteiligte Polizisten
gegenüber Eldar S. ausgiebig Gebrauch gemacht.
Es gibt praktisch gar keinen Weg für Ausländer,
die Opfer von Polizeiübergriffen werden, sich
zu wehren.
Die
eingerichtete Anlauf- und Beschwerdestelle des Herrn
Marco Mona ist leider eine Abwehrstelle gegen Beschwerde
führende Opfer. Wir verweisen auf das Buch-Kapitel
"Marco Mona Mann gegen Folter". Darin
werden die Hürden aufgezählt, die es zu
nehmen gilt, um überhaupt gehört zu werden.
Auch wird beschrieben, zu welch dummdreisten Ausweichmanövern
sich dieser Herr im Fall Eldar S. herunterliess.
Die
Stadt selber stellt ihren Folterpolizisten
auf eigenes Risiko teure Anwälte zur Seite
mit dem Ziel, bereits eine Anklage durch den Untersuchungsrichter
zu verhindern und stattdessen das Opfer zu belasten.
Bereits diese Massnahme zeigt deutlich, dass der Ausgang
solcher Verfahren zwingend vorgeschrieben ist. Niemand
geht von einer Niederlage des mit Rechtsbeistand bevorschussten
Polizisten aus. Denn dieser müsste ja
im Falle einer Niederlage sämtliche Prozesskosten
tragen. Deshalb können Polizisten vor Gericht
gar nicht verlieren. Insofern nehmen Bezirksanwälte
und Richter ihren Job schon ernst denn sie
werden solche Prämissen achten. Sie wissen, dass
sie bei gegenteiligem Entscheid nur Nachteile daraus
ziehen würden.
Deshalb
besteht nicht nur im Fall Eldar S. die dringliche
Forderung, Strafuntersuchungen gegen Polizisten durch
ausserkantonale Sondergremien durchführen zu
lassen, welche rasch und effizient untersuchen. Die
Justiz ist im Falle von Polizeiübergriffen alles
andere als frei und unabhängig. Auch Amnesty
International weist auf diesen wunden Punkt hin.
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