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"TRÄNENGAS"        P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !        "GUMMIGESCHOSSE" 

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« h a r m l o s e r   R e i z k a m p f s t o f f »
Was das Universitätsspital verschweigt:
F o l g e k o s t e n   v o n   P o l i z e i e i n s ä t z e n

Nach jedem "Wasser"werfer-Einsatz mit "Tränengas"- Wassergemisch müssen in den Spitälern und bei privaten Ärzten solche typischen Verbrennungen behandelt werden, weil nicht alle Betroffenen rechtzeitig die Kleider wechseln (können).


Verbrennungen an Gesäss und Oberschenkeln nach "Wasser"werfereinsatz
am 1. Mai 2001, insgesamt 4 Tage im Universitätsspital hospitalisiert

Pressestelle Universitätsspital 25.5.01:
«Auskunft verweigert
» – wegen "Datenschutz"
Richtigstellung des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich


Laut inoffiziellen Meldungen mussten auch schon Polizeibeamte
mit "Tränengas"-Verbrennungen
behandelt werden


Pressestelle Stadtpolizei 11.5.01:
«Verbrennungen durch "Tränengas"?

Nie gehört!»
 
Nochmals Glück gehabt:
"Nur" Verbrennungen 2. Grades an Waden
(noch keine Hauttransplantation nötig)
Zürich 1. Mai 2001

Diese Fotos (deren Veröffentlichung das Universitätsspital verhindern wollte) zeigen, wie "harmlos" der "ungefährliche Reizkampfstoff" wirklich ist, wenn er mit Haut in Kontakt kommt. Entsprechend wirkt er auch in der Lunge, wenn er eingeatmet wird. Nach jedem "Tränengas"-Einatz müssen Betroffene wegen Bluthusten, Lungenentzündungen oder Schlimmerem ärztlich behandelt werden.

Pressestelle Universitätsspital 28.5.01:
«Totale Nachrichtensperre»
«Anordnung der Direktion»
Dass Spitäler diese Verletzungen "auf Anordnung von oben" der Öffentlichkeit systematisch verschweigen und PolitikerInnen und Behörden stillschweigend ihren Segen dazu geben, zeigt deutlich, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit in diesem sogenannten "Rechtsstaat" offensichtlich nicht für alle Bevölkerungsschichten gleichermassen gilt.


>>Verätzungen durch "Tränengas" 1980-2002<<
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No.  6'666'666'667
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