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"TRÄNENGAS"              P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !              "GUMMIGESCHOSSE" 
Wie genau nimmts die Polizei mit dem Gesetz?

Stahlruten (sog. Totschläger):
Nach dem neuen Waffenrecht verboten –
laut Chef Sicherheitspolizei Zürich legal!
 


Eigentlich müsste lic. iur. Gerhard Lips es als gelernter Jurist besser wissen – und als Chef der Zürcher Sicherheitspolizei auf der Seite des Gesetzes stehen. Stattdessen fördert er aktiv Gesetzesbrecher im Polizeikorps und ist sich dabei auch nicht zu schade, zusätzlich Stadtrat und Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen. PigBrother meint: Solche Chefbeamte sind eine Schande für Zürich!


Zürich, 1. Mai 2001: "Noch relativ harmlose" Verhaftung
(Bild: indymedia.ch 22.5.01)
– vgl Interview mit dem Verhafteten weiter unten.


  «Neues Waffenrecht ab 1.1.1999 ... Ihre Polizei»
 

Klar verboten: genau die verwendete Stahlrute

Auch der Tages-Anzeiger liess sich verkohlen: Unhinterfragt durfte Lips dort am 6.10.01 grossspurig verkünden, Stahlruten würden «nicht unter das Waffengesetz» fallen. Deshalb werde der Beamte, der am 1. Mai «unerlaubt» eine Stahlrute einsetzte, nicht wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz belangt, sondern bloss diziplinarisch, jedoch ohne «gravierenden Einwirkungen» auf dessen künftige Karriere – sprich er wird auch künftig wieder unbehelligt an vorderster Front prügeln dürfen (und seine Vorgesetzten werden selbstverständlich überhaupt nicht zur Rechenschaft gezogen). Stahlruten würden «in zahlreichen Polizeikorps weltweit» eingesetzt, bloss in Zürich (noch) nicht. «Es ist nicht ausgeschlossen», sagt Lips, «dass wir künftig auch Stahlruten abgeben.» Helmuth Werner, Präsident der Konferenz der Quartiervereine, habe Polizeivorsteherin Esther Maurer bereits offiziell «dringend ersucht», damit «nicht bis zur nächsten WEF-Demo zu warten». (TA 6.10.01)
Mal abgesehen davon, dass in zahlreichen Polizeikorps weltweit auch gefoltert wird (nebst mit Stahlruten, Faustschlägen und Fusstritten u.a. auch mit coolen Elektroschockgeräten, na, Herr Lips?), hat die treuherzige Behauptung des Sicherheitspolizeichefs vor allem einen kleinen Schönheitsfehler:
Sie ist gelogen!
Stahlruten fallen sehr wohl unter das neue Waffenrecht – sie sind dort explizit verboten!
Der Inhaber eines Waffengeschäfts gegenüber PigBrother: «Wenn ich so etwas in der Zeitung behaupten würde, müsste ich befürchten wegen Beihilfe belangt zu werden. Schlagwaffen, mit denen man jemandem wie mit einer Stahlrute buchstäblich den Schädel eingeschlagen kann, sind klar verboten
Um ebenfalls zu diesem Schluss zu kommen, hätte sich der gelernte Jurist Lips im Zweifelsfall auf jedem beliebigen Polizeiposten erkundigen können – siehe Plakat.

PigBrother meint: Solche unsägliche Inkompetenz und Arroganz sind für einen Zürcher Chefbeamten untragbar! Wir fordern den sofortigen Rücktritt von Sicherheitspolizeichef Major Lips!


«harter Schlag auf den Hinterkopf»
 I n t e r v i e w   m i t   e i n e m   V e r l e t z t e n

«Ich war zwischen Gessnerbrücke und Kaserne unterwegs zum 1. Mai Fest. Dabei sah ich, wie jemand in 10-15 Metern Entfernung von einem zivilen Polizeiwagen von hinten angefahren wurde. Der Betreffende flog über die Kühlerhaube des Wagens, der erst 3-4 Meter nach dem Zusammenprall zum Stehen kam! Vier zivile Beamte sprangen heraus, rannten auf den am Boden Liegenden zu und begannen gemeinsam auf ihn einzuprügeln.» [Dieser Vorfall ist auch in einem LeserInnenbrief im TA vom 12.5. geschildert.]

«Ich war schockiert und rief den Beamten zu, sie sollten damit aufhören. Daraufhin bekam ich einen harten Schlag auf den Hinterkopf. Danach kann ich mich nicht mehr lückenlos an alles erinnern


(Tages-Anzeiger 3.5.01)




Deutlich ist zu erkennen, wie der Beamte links mit einem ausziehbaren Mehrzweckstock auf den Verhafteten einprügelt, während er ihm mit der rechten die Hand vor dem Gesicht wegzieht, damit der zweite Beamte ihm mit dem Pfefferspray ins Gesicht sprayen kann.
(Bild: indymedia.ch 22.5.01)

(TV DRS, Rundschau 2.5.01)

«Von der Wucht des Schlages war mir die Brille vom Kopf geflogen und am Boden entzweigegangen. Ich wollte sie aufheben, als ich von hinten gepackt und später heftig zu Boden geschleudert wurde, wobei sich zwei Beamte sogleich auf mich stürzten. Dabei schlug ich mit dem Kopf auf dem Asphalt auf, wovon ich eine aufgeplatzte Oberlippe davontrug. Fixiert auf dem Boden liegend wurde ich mehrmals mit Schlägen traktiert und kriegte 3 x hintereinander mit einem Tränengas- oder Pfefferspray ins Gesicht gesprüht, obwohl ich ihnen zu verstehen gab, dass ich mich nicht wehren würde.»

    

«Den Schlag auf den Hinterkopf hatte ich etwa in der Mitte der Strasse erhalten. Auf den Fotos ist zu erkennen, wie ich am Strassenrand traktiert werde, wie ich dorthin kam, weiss ich nicht mehr. Auch wann und womit ich die blutende Schramme an der Stirn abbekam, kann ich mich nicht erinnern. Zusätzlich zu den Gesichtsverletzungen und der Platzwunde am Hinterkopf (ein ziemliches Horn) hatte ich einen von Schlägen und/oder Tritten geschwollenen Arm und ein stark geschwollenes Bein

   
 
    

«Später auf der Kripo stand ich während der Leibesvisitation in den Unterhosen in einer Zelle, flankiert von zwei Zivilbeamten, von denen einer auch auf den Fotos zu erkennen ist. Plötzlich kommt ein älterer Zivilbeamter hinein, behauptete, ich hätte Steine geworfen (was 100% nicht der Fall war), beschimpfte mich und versetzte mir grundlos 2 Schläge in den Bauch. Nach dem Verhör wurden die Verletzungen an Kopf, Arm und Bein von der Polizei auf einem separaten Blatt festgehalten.» [Laut eigenen Angaben weiss die Polizei nichts von Verletzungen.]

«Die Verhaftung war meiner Meinung nach übertrieben brutal und total nicht verhältnismässig. Mehr noch als meine eigene Verhaftung schockiert mich immer noch, wie die andere Person brutal von hinten mit dem Auto angefahren und anschliessend zusammengeschlagen wurde.»

Fortsetzung:  S t r a f a n z e i g e   g e g e n   P o l i z e i c h e f !





No.  6'666'666'667

Dossier 1: "TRÄNENGAS"

Dossier 2: "GUMMIGESCHOSSE"

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