|  
        
         
        
        1996 wird das 1. 
        Mai-Fest auf der Kasernenwiese u.a. mit "Tränengas" 
        abgeduscht 
        Zitat Polizei:  «Richtig, 
        es ist auch nie in das Areal reingeschossen worden.» 
          
         
      
         
          | 5. 
            Schadwirkungen auf die Haut | 
            | 
         
       
      Hautsymptome nach 
        Tränengasexposition sind häufig und seit langem bekannt (19/26/27). 
        Bei der Durchsicht der Literatur finden sich eine Anzahl von Fallbeschreibungen, 
        wo kurz nach, beziehungsweise auch noch während der Tränengaswirkung 
        unangenehme Sensationen wie Brennen, Stechen und Juckreiz sowie auch sichtbare 
        Hautveränderungen auftraten. Daneben werden aber auch Fälle 
        beschrieben, bei denen erst wiederholte Tränengasexposition zu Hauterscheinungen 
        im Sinne einer Entzündung (Kontaktdermatitis) führten. 
         
      
         
           
            
               
                 
                   
                    
                       
                          
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                          Zürich: 
                            Verbrennungen 
                              
                            durch 
                            "Wasser"werfer 
                             
                         | 
                       
                     
                   
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            Erneut 
              "Tränengas"-Schwerverletzte 1.2.02
              >>> Dank der erpobten 
              Komplizenschaft zwischen Polizei und  
              Universitätsspital erblicken die wenigsten Personenschäden 
              das Licht  
              der Öffentlichkeit. Obwohl die ÄrztInnen noch extra angewiesen worden  
              waren, auch Patienten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren, 
              deckt PigBrother nunmehr zwei weitere Fälle auf - mit 
              erschütternden  
              Bildern, die für sich selbst sprechen ...  
              Direktlink 
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        1941 schildern Queen und Stander (25) einen Fall mit 
        ausgeprägter Hautsymptomatik nach Kontakt mit Tränengas und 
        interpretieren diese im Sinne einer Ueberempfindlichkeitsreaktion auf 
        CN ("idiopathic hypersensitivity"). 
         
        Im Rahmen einer routinemässig durchgeführten Uebung zur Handhabung 
        von Kampfgasen (in diesem Fall CN, die Konzentration betrug 1/10 des unter 
        Einsatzbedingungen zu erwartenden Wertes, die Expositionsdauer betrug 
        5 Minuten und es wurden Gasmasken getragen) kam es bei einem der Beteiligten 
        wenige Minuten nach Verlassen des Giftmilieus zu einer akuten Symptomatik. 
        Der Betroffene klagte zunächst über zunehmend quälenden, 
        generalisierten Juckreiz, später traten noch Fieber und ein allgemeines 
        Krankheitsgefühl hinzu. 4 1/2 Stunden nach Exposition war die ganze 
        Haut diffus gerötet, infiltriert und oedematoes (geschwollen) verändert. 
        Schliesslich wurde auch eine Blasenbildung beobachtet. Diese akuten Symptome 
        verschwanden nach 4 Tagen, aber eine nach einer Woche auftretende Schuppung 
        verschwand erst nach 4 Wochen. Die Krankengeschichte ergab dann, dass 
        dieser Betroffene bereits 17 Jahre zuvor einmal mit CN in Kontakt gekommen 
        war. Damals trat jedoch nur ein schwacher Juckreiz auf. 1942 wurde der 
        Fall eines Soldaten beschrieben (22), der 6 Stunden 
        nach einem Aufenthalt in einem Raum mit "relativ" hoher Konzentration 
        von CN folgende Hautsymptome zeigte: Reizung, Auftreten eines masernähnlichen 
        Hautausschlages, z.T. mit Blasenbildung, später eine diffuse Rötung 
        und oedematose Veränderung. Mit einer lokalen Therapie verschwanden 
        diese Symptome nach 2 Wochen. In der Folge trug der Soldat wiederholt 
        einen Helm, der nach dem Erstkontakt mit CN nicht gereinigt wurde. Dieser 
        Helm verursachte an der Kopfhaut ekzemähnliche Hautveränderungen. 
         
        Kissen & Mazer (23) schildern einen Fall, bei dem 
        es nach der 2. Tränengasexposition zu geringgradigen, auf bestimmte 
        Hautareale beschränkte entzündliche Hautveränderungen, 
        nach der 3. Exposition aber zum Auftreten einer schweren, generalisierten 
        Hautentzündung kam. Ein von Madden und Paul 1951 (34) 
        beobachteter Fall, reagierte ebenfalls auf wiederholten Kontakt mit Tränengas, 
        jedesmal mit immer ausgeprägteren bis zu einigen Wochen andauernden 
        ekzematoiden Hautveränderungen. In beiden Fällen ergaben Hauttests 
        mit der verdächtigen Substanz (Tränengas) stark positive Reaktionen. 
        Auch Symptome an der Haut nach Einsatz der chemischen Keule wurden beschrieben 
        (20). 
         
        Eine eindeutige Interpretation der hier kurz angeführten Hautreaktionen 
        nach wiederholtem Kontakt mit Tränengas im Sinne einer toxischen 
        oder allergischen Reaktion ist auf Grund der z.T. unklar beschriebenen 
        Symptomatik und auch des Fehlens von dafür nötigen Testergebnissen 
        nicht gut möglich. Den meisten Darstellungen fehlen genaue Angaben 
        über Konzentrationen und Expositionszeiten. Trotzdem wird von den 
        Autoren festgehalten, dass die durch Tränengas hervorgerufenen Hauterscheinungen 
        über das hinausgehen können, was mit einem Einsatz erzielt werden 
        möchte. 
         
        Neben diesen Fallbeschreibungen finden sich in der Literatur auch experimentelle 
        Arbeiten, die die Wirkung von CN und CS auf die Haut von Mensch und Tier 
        untersuchen. Holland und White (25) vergleichen CN 
        und CS. Beide Substanzen wurden sowohl trocken als auch mit Kochsalz angefeuchtet 
        auf die Haut aufgetragen und mit Hilfe eines Verbandes (Okklusivverband) 
        fixiert. Nach einer Stunde wurde der Verband entfernt und die Haut gewaschen. 
        Als Resultat konnte festgehalten werden, dass CN stärker reizt als 
        CS und dass beide Gifte, wenn feucht aufgetragen, heftigere Reaktionen 
        auslösen. 
         
        Auf CS reagierte die Haut in Form einer Reizung und vorabergehenden Rötung, 
        auf CN mit den gleichen Symptomen, zusätzlich aber mit Blasenbildungen 
        und zum Teil mit Hautpigmentveränderungen (postläsionäre 
        Pigmentverschiebungen). Die Autoren stellen fest, dass beide Gifte, CN 
        mehr als CS, eine Gefahr für die Haut darstellten, jedoch nur unter 
        Umständen, die weit entfernt von den üblichen "antiriot" Bedingungen 
        seien. 
         
      
         
          | Therapievorschläge: 
           | 
            | 
         
       
      Akutes Zustandsbild 
        mit Rötung und Nässen: Umschläge mit Na Cl-Lösung 
        (1 Esslöffel Kochsalz auf 1 Liter Wasser). Mit Rötung, Brennen: 
        Hexacorton Creme. Bei starkem Juckreiz: Antihistaminika (Ambodryl Kaps., 
        Fenistil Drag.) 
          
        
          
         
       6. 
        Schadwirkungen auf die inneren Organe 
         
        Neben der Wirkung auf die exponierten Stellen der Körperoberfläche 
        (s.o.) darf bei der Tränengaswirkung aber die Schädigung der 
        inneren Organe nicht unberücksichtigt bleiben. 
         
        Diese Wirkung betrifft primär die "Eintrittspforten" des Tränengases, 
        die Schleimhäute der Atem- sowie der Verdauungswege. Auf diesem Wege 
        wird ein wechselnd grosser Teil des Giftes vom Körper aufgenommen 
        und entfaltet damit eine systemische Wirkung. Diese wiederum manifestiert 
        sich primär im "Transportsystem" der aufgenommenen Substanz, dem 
        Kreislaufsystem. Weiter ist eine Schädigung dort zu erwarten, wo 
        das Gift abgebaut und ausgeschieden werden muss, in der Leber und in der 
        Niere. 
         
        Fettlösliche Substanzen haben eine hohe Affinität auf das Zentralnervensystem, 
        beim fettlöslichen Tränengas ist also mit Auswirkungen auf das 
        Gehirn zu rechnen. 
         
        Neben der systemischen Wirkung der aufgenommenen Substanz ist häufig 
        auch mit einer toxischen Wirkung von Abbauprodukten zu rechnen, welche 
        gelegentlich gefährlicher sein können als die Substanz selber 
        (sog. Giftung). Unter den Abbauprodukten vom Tränengas finden sich 
        Cyanide, welche zu den giftigsten bekannten Substanzen gehören. Die 
        festgestellten Cyanid-Konzentrationen waren allerdings nie im gefährlichen 
        Bereich, die Cyanid-Entstehung ist also offenbar so langsam, dass das 
        anfallende Cyanid fortlaufend in das ungiftige Cyanat umgewandelt und 
        damit ausgeschieden werden kann. 
         
        Bei freiwilligen Versuchspersonen waren die Thiocyanatkonzentrationen 
        im Urin immer erhöht, ohne dass Zeichen einer Cyanid-Vergiftung festgestellt 
        worden wären. Bei akuten Todesfällen wurde allerdings die Cyanid-Konzentration 
        nie gemessen sodass diese Wirkung im Extremfall unbekannt ist. 
           
      
         
          | a) Luftwege und 
            Lungen | 
            | 
         
       
      CN und CS führen 
        zu einer unterschiedlich intensiven Reizung der Atemwege, wahrscheinlich 
        reflektorisch damit zu einer raschen und flachen Atmung. 
         
        Bei geringer Exposition findet sich eine vermehrte Sekretion der Schleimhaut 
        der Atemwege, längere Exposition und höhere Konzentrationen 
        führen zu entzündlichen Veränderungen, im Extremfall zu 
        Schleimhautulcerationen (Geschwürsbildung). 
         
        Gelangt das Tränengas bei anhaltender Exposition (mangelnde Fluchtmöglichkeit, 
        geschlossener Raum) oder bei vertiefter Atmung (auf der Flucht, beim Rennen) 
        bis in die Lungenbläschen (Alveolen), so kann das Alveolarepithel 
        geschädigt werden. Es kommt entweder zu Blutungen in die Lungenbläschen 
        oder zum Uebertritt von Blutflüssigkeit in die Alveolen, zum Lungenoedem 
        (28). Die betroffenen Lungenabschnitte sind auf jeden 
        Fall nicht mehr funktionstüchtig. Ohne sofortige Behandlung kann 
        diese Komplikation tödlich sein. Ein solches Lunqenoedem stand auch 
        im Vordergrund (neben den meisten hier beschriebenen Schädigungen) 
        beim Tränengasunfall in Uster, der durch sein gerichtliches Nachspiel 
        eine gewisse Publizität erlangt hat (s. Einleitung). 
         
        Bekannt wurde auch der Fall eines 4 Monate alten Kleinkindes, welches 
        nach Tränengasexposition tagelang maschinell beatmet werden musste. 
        Neben den entzündlichen Veränderungen spielte bei diesem Kind 
        die massive Schleimsekretion in den Atemwegen eine Rolle, welche zu einem 
        Verschluss der kleinen Atemwege führte. Es kam damit zu einem Funktionsausfall 
        der nachgeschalteten Lungenabschnitte. 
         
        Wichtig beim Lungenoedem ist, dass es noch nach einer Latenz von 1-2 Tagen 
        nach der Exposition auftreten kann. Zeigt also ein Exponierter bei der 
        ärztlichen Erstkonsultation noch keine pulmonalen Symptome, so ist 
        auch bei ordentlichem Befinden mit deren Auftreten noch während der 
        folgenden 48 Stunden zu rechnen. Jeder massiv Tränengasexponierte 
        müsste damit eigentlich 2 Tage hospitalisiert werden. 
         
        Die Gefährdung des Lungengesunden ist im wesentlichen überschaubar 
        und kalkulierbar. Ist eine rasche Flucht möglich, so ist im allgemeinen 
        mit einer ernsten Schädigung der Luftwege und der Lungen nicht zu 
        rechnen. Anders allerdings bei vorbestehenden Lungenleiden, so bei der 
        sehr häufigen chronischen Bronchitis sowie beim Asthma. Schon geringe 
        Exposition kann bei chronischer Bronchitis oder beim Asthmatiker zu akuten 
        Todesfällen führen. 
         
      
         
          | b) Verdauungstrakt 
           | 
            | 
         
       
      Jede Substanz, die 
        über Mund und Nase zu den Lungen gelangt, wird, wie zum Beispiel 
        auch Zigarettenrauch, in einem wechselnden Ausmass auch verschluckt. Die 
        Giftwirkung auf die verdauenden Schleimhäute ist mit derjenigen des 
        respiratorischen Epithels (Luftwege) vergleichbar. Es kommt zu entzündlichen 
        Veränderungen, bei grosser Giftmenge auch zu Geschwürsbildung 
        (Ulcerationen). Bei Versuchstieren wurden ausserdem schwere Bauchfellentzündungen 
        (peritonitische Reaktionen) beobachtet, in seltenen Fällen auch Bauchhöhlenabzesse 
        (peritoneale Abszesse). Im Falle eines Ueberlebens sind multiple Verwachsungen 
        im Bauchraum die Folge dieser Bauchfellreizungen. 
         
         
      
         
          | c) Blut und Kreislauf | 
            | 
         
       
       Eine Schädigung 
        des Blutes oder der blutbildenden Systeme wurde bisher nicht beobachtet. 
        Anders bezüglich des Kreislaufsystems. Es kommt zu einem akuten Blutdruckanstieg 
        sowie zu einer Zunahme der Herzfrequenz. Wie diese Wirkung vermittelt 
        wird, ist unklar, ob durch die aufgenommene Substanz oder deren Metaboliten 
        (Abbauprodukte) oder möglicherweise als Angstreaktion, die sogenannte 
        Sympathicotonie. 
         
         
      
         
          | d) Leber und 
            Niere | 
            | 
         
       
       Die meisten Fremdsubstanzen, 
        welche in den Körper gelangen, werden in der Leber metabolisiert, 
        d.h. chemisch umgewandelt und damit ausscheidungsfähig gemacht. Ausscheidungsfähig 
        heisst meist nierengängig, nur ein kleiner Teil von Fremdsubstanzen 
        wird durch die Galle ausgeschieden. 
         
        Bei den meisten Giften sind diese beiden Organsysteme damit am meisten 
        exponiert und gefährdet, da sich in ihnen die höchsten Konzentrationen 
        der Gifte finden. 
         
        Die bei massiver Exposition im Tierversuch gefundenen Schäden sind 
        zentriloboläre Nekrosen (Untergang von Lebergewebe). Auch bei nur 
        kurzer Exposition wurden Vorstufen dieser Leberzellnekrosen, zentrilobuläre 
        grob und feintropfige Leberzellverfettung, gefunden. Diese Wirkung ist 
        unspezifisch, sie gleicht derjenigen der meisten lebertoxischen Substanzen 
        (30). 
         
        Die an der Niere beobachteten Schäden sind vergleichbar, es sind 
        tubuläre Nekrosen, also Schleimhautnekrosen der feinen Harnkanälchen 
        in der Niere (30). Ob diese Wirkung ein direkter Effekt 
        der Substanz oder deren Metaboliten ist, die sich in diesen Kanälchen 
        ansammeln, oder ob es sich um eine indirekte Wirkung - Hypoxämie 
        aufgrund der Lungenschädigung - handelt, ist nicht entschieden. 
          
      
         
          | e) Zentralnervensystem | 
            | 
         
       
       Diese Wirkung ist 
        von Individuum zu Individuum verschieden. Es kann zu einem Stupor und 
        damit zu einer Handlungs- und Bewegungsunfähigkeit mit völlig 
        inadäquaten Reaktionen kommen. Die Nachwirkung dieser zentralen Effekte 
        sind gelegentlich längere, leichte Trübungen des Bewusstseins, 
        gelegentlich auch anhaltende Kopfschmerzen (31/32). 
         
         
        f) Zusammenfassung 
         
        Tränengase schädigen die Schleimhäute der Atemwege und 
        des Magen-Darm-Kanals. Höhere Konzentrationen können zu schweren 
        Entzündungen oder sogar zu Geschwürsbildungen führen, bei 
        Inhalation also zu einer schweren Bronchitis, bei zusätzlichem Verschlucken 
        zu einer Entzündung des Magen-Darm-Kanals. 
         
        In geschlossenen Räumen oder bei Mangel an Fluchtmöglichkeiten 
        gelangt das Tränengas in die Lungenbläschen, es kommt zum toxischen 
        Lungenoedem, zum Uebertritt von Blutflüssigkeit in die Lungen (und 
        damit zum Funktionsverlust der Lungen). 
         
        Durch Tränengase können auch Leber und Niere geschädigt 
        werden. Diese Organe können durch das Gift eines Teils ihres Gewebes 
        verlustig gehen. 
         
        Da Tränengase fettlösliche Substanzen sind, haben sie auch eine 
        ausgeprägte Wirkung auf das Gehirn. Diese Wirkung ist je nach Individuum 
        verschieden: entweder völlige Aktionsunfähigkeit oder aber Panikstimmung 
        mit der Tendenz, völlig sinnlose wirre Sachen zu machen.  
      
         
          | Behandlung: | 
            | 
         
       
       Eine einfache Schleimhautreizung 
        mit vorübergehendem Husten braucht nicht behandelt zu werden. Ist 
        die Schleimhautreizung intensiver, sodass zusätzlich Schmerzen in 
        der Brust und evtl. auch Blutspucken dazukommt, ist ärztliche Hilfe 
        notwendig. Tritt ausserdem noch Atemnot auf, so besteht die Gefahr eines 
        Lungenoedems. Eine Hospitalisation ist dann unerlässlich Die Leber 
        und Nierenschäden, sofern sie bei den auftretenden Konzentrationen 
        überhaupt zu befürchten sind, sind nicht behandlungsbedürftig, 
        da mit einer ins Gewicht fallenden Funktionseinbusse des betroffenen Organs 
        nicht zu rechnen ist. 
         
          
      
      
       Todesfälle 
        als Folge von Tränengasexposition sind bekannt. Einige wurden ausführlich 
        untersucht und beschrieben.  
         1960 berichtete W. Naeve (33) vom 
        gerichtsärztlichen Dienst Hamburg über eine tödlich verlaufene 
        CN-Vergiftung eines 24-jährigen flüchtenden Mannes, der von 
        der Polizei in einem Kellerraum mit CN Wurfkörpern eingeräuchert 
        wurde. Nach etwa 20 Minuten wurde er bewusstlos aufgefunden, 1 Stunde 
        später stellte man in der Klinik das Bild eines schweren, therapeutisch 
        nicht beeinflussbaren Lungenoedems mit Kreislaufversagen fest. Er starb 
        7 1/2 Stunden nach der Tränengaseinwirkung. Der pathologisch-anatomische 
        Befund bot uncharakteristische Veränderungen, die denen entsprechen 
        wie sie bei anderen tödlich verlaufenen Vergiftungen mit lungenreizenden 
        Gasen anzutreffen sind, nämlich "eine akute leucocytäre Bronchitis 
        und Bronchiolitis, die durch Verlegung der Bronchiallichtungen mit Exsudat 
        zu akutem vesiculärem Lungenemphysem und zu hochgradiger Hyperämie 
        mit akutem Lungenoedem geführt hat".  
        1964 publizierten A. Stein und W. Kirwan (34) 
        einen Todesfall nach CN-Exposition zusammen mit Angaben über 3 weitere 
        Todesfälle, die ihnen bei einer Umfrage an anderen amerikanischen 
        Pathologie-Instituten mitgeteilt wurden. Der 29jährige Mann, angeblich 
        mit psychiatrischer Vorgeschichte, der sich im Zusammenhang mit seinem 
        Kampf gegen das Abreissen seines Hauses, das einer Autobahn hätte 
        weichen müssen, tätlich gegen eine polizeiliche Untersuchung 
        wehrte, wurde in einem kaum belüfteten Raum (700 cubic feet) mit 
        einer CN-Granate (128 g) beschossen, wo er ca. 30 Minuten eingeschlossen 
        blieb (nach den Berechnungen der Autoren ergibt dies ein vielfaches der 
        tödlichen Konzentration). Er wurde in einem agitierten semicomatösen 
        Zustand hospitalisiert, er zeigte enge nicht reagierende Pupillen und 
        reichlichen mucösen Ausfluss aus Nase und Mund. Nach 12 Stunden entwickelte 
        sich plötzlich ein Lungenoedem, an dem er starb. Die wichtigsten 
        postmortalen Befunde waren pathologische Veränderungen der Lungen 
        (Lungenoedem, intraalveoläre Hämorrhagien, Schleimhautnekrose 
        mit fibrinreichen Pseudomembranen), aber auch von Leber und Hirn. Bei 
        den anderen 3 Fällen fielen auch die neurologischen Symptome bei 
        der Hospitalisierung auf, die Latenzzeit zwischen Hospitalisierung und 
        Tod war 8 1/2 Stunden bis 4 Tage, alle zeigten ähnliche postmortale 
        Lungenbefunde. Stein und Kirwan kommen zu einer ähnlichen Einschätzung 
        der Giftwirkung von CN wie Naeve: "In giftigen Dosen ist es ein starkes 
        Reizmittel für das gesamte Atmungssystem und die chemische Verletzung 
        erleichtert schliesslich die Entwicklung eines Lungenoedems mit Todesfolge. 
        Andere Untersuchungen zeigen, dass es in hohen Konzentrationen Hautverbrennungen 
        1. und 2. Grades produziert. Im weiteren entstehen sekundäre Komplikationen, 
        möglicherweise wegen der Adsorption der Noxe oder in Zusammenhang 
        mit der begleitenden Anoxie." 
         
        Der letzte Todesbericht ist datiert 1978. Chapman (35) 
        beschreibt einen Todesfall nach Tränengaseinsatz (CN und CS) zur 
        Bekämpfung einer Gefängnisrevolte ("a disturbance") im Hochsicherheitstrakt 
        des Oklahoma State Penitenciary in McAlester, wobei die Insassen während 
        etwa 2 Stunden in ihren Einzelzellen, deren Ventilationssystem abgestellt 
        wurde, begast wurden. Der 33jährige Mann wurde nach 46 Stunden in 
        seiner Zelle tot aufgefunden. Es wurde ärztlich nicht untersucht, 
        obwohl er mehrmals nach Angabe anderer Insassen danach gefragt hatte. 
        Die Autopsie ergab als Todesursache eine akute nekrotisierende Laryngotracheobronchitis 
        mit Pseudomembranenbildung; um verlegte Bronchiolen herum fanden sich 
        bronchopneumonische Herde, Oedem und nur wenig intraalveoläre Blutungen 
        waren vorhanden. Ein Gericht entschied unter Zuziehen eines anderen Arztes, 
        dass dieser Tod nichts mit Gas zu tun hatte. Das erschreckende an diesem 
        Fall ist, dass trotz wachsendem klinischem Wissen Über die Giftwirkung 
        von Tränengasen diese weiterhin ohne Berücksichtigung der unterdessen 
        bekannten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden. 
         
         
        Alle Opfer waren bisher jung und gesund. Dies ist ein bitterer Beweis 
        für die Gefährlichkeit der Tränengase. Wären die Opfer 
        gesundheitlich vorgeschädigt, würde man zweifeln, ob diese nicht 
        an ihrem Grundleiden oder an Altersschwäche gestorben wären. 
        So starb 1968 in Paris anlässlich eines CN-Einsatzes 
        während einer Demonstration ein alter Mann, der Asthmatiker war und 
        dessen Parterrewohnung sich in der Nähe befand. Die NZZ (13./14.8.1977) 
        kommentiert diesen Todesfall wie folgt: "Ob er wirklich an einer CN-Vergiftung 
        starb scheint fraglich, da das Opfer ein starker Asthmatiker war." In 
        unaberschaubaren Situationen ist es schwierig, die genauen Todesursachen 
        zu eruieren. Nach dem Tränengaseinsatz während eines Fussballmatches 
        in Lima (Peru), vom 24.5.64 brach eine Panik aus, 312 Peruaner blieben 
        tot im Stadion zurück. In einer solchen Situation ist es schwierig, 
        beweiskräftig das Tränengas als Todesursache zu ermitteln. 
         
        Darum muss festgehalten werden, und die obigen Beispiele beweisen dies, 
        dass junge und gesunde Menschen nach einem Tränengaseinsatz sterben 
        können, wobei der Tod als Folge einer Lungenerkrankung (Lungenoedem) 
        eintritt. 
         
       
      
         
          |  
             PigBrother 
              März 2002 
              Tod durch "Tränengas" 
               Ein internationaler Überblick  
              Wie 
              der Tod von Edoardo Parodi einmal mehr 
              zeigt, tun sich Behörden und offizielle Organe aus naheliegenden 
              Gründen schwer mit der Dokumentation von Todesfällen, 
              bestreiten diese glattwegs und stellen fadenscheinige Schutzbehauptungen 
              auf (1, 2). Berichte 
              von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen sowie der VUA-Report 
              belegen jedoch, dass der «harmlose Reizkampfstoff» unter 
              Berücksichtigung der bestimmt nicht unbeträchtlichen Dunkelziffer 
              weltweit bisher weit über 1000 Todesopfer gefordert 
              hat: 
            >>> 
              1960 ereignete sich ein Todesfall in Hamburg BRD (4). 
               
              >>> Aus den USA sind von ca. 1960-1978 mindestens 
              5 Todesfälle bekannt (5, 6). 
              Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts kam es in den USA ausserdem 
              durch CN zu mindestens 100 Augenverlusten (vgl. CILIP 
              Nr. 9/10, S. 183-196, 1981). 
               
              >>> Laut dem Bertrand Russel Tribunal forderte der 
              Einsatz von CN und CS durch die amerikanische Armee im Vietnamkrieg 
              1964-1975 gegen Dörfer und Tunnelsysteme mindestens 
              689 Todesopfer (nadir). 
              Da der Einsatz von Giftgasen im Kriegsfall völkerrechtlich 
              geächtet ist, ratifizierten die USA das entsprechende Genfer 
              Protokoll aus dem Jahre 1925 erst 1975 am Ende des Vietnamkrieges 
              (3). 
               
               >>> Erst mit 9 Jahren Verspätung in der Schweiz 
              publik wurde ein Todesfall aus dem Jahr 1968 in Frankreich 
              (1). 
               
              >>> Vereinzelte Todesfälle durch "Tränengas" 
              wurden auch aus Irland gemeldet (nadir). 
               
              >>> Anfang 70er starb 1 Polizist bei Brokdorf 
              an "Tränengas". Trotz anderslautenden ärztlichen 
              Aussagen stritt die Regierung sämtliche Verantwortung ab. Danach 
              wurde das Gas lange Zeit zumindest in Norden der BRD nicht mehr 
              eingesetzt. (indymedia) 
               
              >>> Ein Todesfall durch "Tränengas" von 
              einem Kleinkind wurde gemeldet aus Duncan Village, Südafrika, 
               August 1985 (struth.org.za) 
               
              >>> 1986 kam es in der BRD am Ostermontag 
              bei der CS-Premiere zu einem weiteren Todesfall unweit des 
              Bauzauns der WAA Wackersdorf. "Wer CS einsetzt, nimmt den Tod in 
              Kauf " titelte der «Spiegel» darauf und führte 
              weitere Gesundheitsschäden an: "beginnendes Lungenödem 
              und Atemschock", "Brustschmerzen und Atembeschwerden" (S. 45), "fünfmarkstückgrosse 
              Blasen mit Wasser", eine "deutlich erhöhte Blutungsneigung" 
              und einen "ganz schweren Halsabszess" (S. 46). (vgl. nadir) 
               
              >>> Laut Amnesty International starben in Palästina 
              allein Dezember 1987-1990 ca. 80 Menschen (amnesty). 
              An einem weiteren Bericht aus dem Jahre 1990 beteiligte Forscher 
              haben eine Stichprobe von 3.299 Unterlagen über "Tränengas"-Verletzungen 
              angefertigt und schätzen, dass während der beiden untersuchten 
              Jahre 1987-1989 10.600 bis 13.200 Kinder sich einer medizinischen 
              Behandlung unterziehen mussten aufgrund von Verletzungen, die auf 
              Einwirkung von "Tränengas" zurückzuführen 
              sind (TU-Berlin). 
               
              >>> In Bahrain kamen nach Meldungen von Amnesty 
              International im Januar und Februar 1995 durch "Tränengas" 
              2 Menschen ums Leben (amnesty). 
               
               
              >> In Bolivien starb 1997 Freddy Rojas, ein 
              22 Monate alter Junge, an den Folgen von Vergiftungen, nachdem er 
              "Tränengas" eingeatmet hatte (amnesty). 
               
              >>> Im Februar 1997 starb in Ecuador ein 
              18jähriger an "Tränengas" (zoom). 
               
            
             
               
            >>> 
              Laut einem 2000 veröffentlichten Bericht starb zwischen 1995 
              und 1999 in Sarawak ein Penan-Ureinwohner während der 
              Auseinandersetzungen um die Abholzung des Regenwaldes an "Tränengas" 
              (Bruno 
              Manser Fonds). 
               
              >>> Zu 20 Todesfällen durch CS kam es 1999 
              in der Türkei bei einem Einsatz der türkischen 
              Armee gegen Kurden (Kurdischer 
              Roter Halbmond). 
               
              >>> Am 28. April 1999 starb in Nigeria der 
              Journalist John Musa durch einen "Tränengas"-Einsatz 
              der Polizei (IPI 
              Death Watch). 
               
              >>> Gemäss vereinzelten Meldungen starben in Palästina 
              November 2000-2001 erneut mindestens 5 Menschen an 
              "Tränengas" (LAW, 
              Abendblatt, 
              Deutsches 
              auswärtiges Amt [Seite inzwischen 
              entfernt  warum wohl?], arabia.com). 
              Es liegen weitere Meldungen vor mit unbestimmter Opferangabe («many») 
              (LAW) 
              und viele Berichte stehen noch aus, so dass die Zahl bekanntgewordener 
              Opfer sicher noch steigt. 
               
              >>> Laut einem Bericht der italienischen Zeitung «La 
              Repubblica» vom 21.2.02 starb 2000 ein junger Schweizer 
              mit einschlägigen Symptomen, nachdem er an einer Kundgebung 
              teilgenommen hatte und dabei "Tränengas" eingeatmet 
              und von der Polizei mit einer «mysteriösen brennenden 
              Flüssigkeit» [= CN-Wasser-Gemisch] 
              abgeduscht worden war. 
               
               
            
               
                  | 
               
             
            >>> 
              Am 3.2.02 stirbt in Lugano (Schweiz) Edoardo Parodi 
              ca. 30 Stunden, nachdem er an einer Demonstration in Zürich 
              erhebliche Mengen "Tränengas" eingeatmet hat, 
              mit allen typischen Symptomen. Die Behörden wollen von einem 
              Zusammenhang nichts wissen und setzen Falschmeldungen in 
              Umlauf, sämtliche Schweizer Medien verschweigen den 
              Fall. >>> ausführlicher 
              Report 
               
              >>> Ende Februar 2002 sind in Ecuador 
              nach Berichten der Zeitung "La Hora" 2 Kinder an "Tränengas" 
              erstickt (indymedia). 
              Zusätzlich kam es in 11 Fällen zu Atemnot bzw. Stillstand, 
              eine Person wurde durch eine Gasgranate im Gesicht schwer verletzt 
              (indymedia). 
               
                
             
              Diese Liste basiert auf einer Web-Recherche und erhebt keinerlei 
              Anspruch auf Vollständigkeit. Wer Kenntnis von weiteren Fällen 
              hat melde diese bitte mit genauer Quellenangabe an 
              pigbrother@ssi-media.com 
           | 
         
       
       
        
        
        Vorne 
        links: Beamter mit umgebautem Flammenwerfer 
        40 
          
         
      
         
          | 8. Tränengase 
            im Völkerrecht  | 
            | 
         
       
      Der folgende Exkurs 
        über die völkerrechtlichen Aspekte des Einsatzes von chemischen 
        Waffen ist rudimentär. Die Beschaffung der notwendigen Dokumente 
        gestaltete sich schwieriger, als wir angenommen hatten. Da wir unseren 
        medizinischen Bericht rasch veröffentlichen wollten, sind wir bei 
        diesem Kapitel unter Zeitdruck geraten. Das wenige Material, das wir finden 
        konnten, wollen wir dennoch publizieren mit dem Vorbehalt, dass Fehler 
        vorhanden sein können. Wir möchten hoffen, dass demnächst 
        kompetente Völkerrechtler sich diesem Problemkreis annehmen. 
         
        Bereits 1874 fanden in Brüssel internationale Beratungen statt, die 
        sich mit den Gefahren der Verwendung von Giften und vergifteten Waffen 
        befassten . Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 waren Folgekonferenzen 
        der Brüsseler Tagung. Bei den Beratungen nahmen die Fragen der Entwicklung 
        von chemischen Waffen einen breiten Raum ein. Wir zitieren einen wichtigen 
        Artikel der Haager Friedenskonferenz vom 18.10.1907: 
         
         
      
         
          Art. 
            23: 
            "Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten 
            ist namentlich untersagt: 
            a) die Verwendung von Giften oder vergifteten Waffen. 
            b) die Verwendung von Waffen, Geschossen und Stoffen, die geeignet 
            sind, unnötige Leiden zu verursachen. 
            c) die Verwendung von Geschossen, deren einziger Zweck ist, giftige 
            oder erstickende Gase zu verbreiten. Die Splitterwirkung muss immer 
            die Giftwirkung übertreffen."  | 
         
       
       
        Die sogenannte "Haager Landkriegsordnung" wurde von nahezu allen 
        europäischen Staaten unterzeichnet. Diese Verträge wurden jedoch 
        rasch unterlaufen. Tränengase waren vor und während dem ersten 
        Weltkrieg bedeutende Teile der Kriegsarsenale. 
         
        1919 wurde den Verlierern des ersten Weltkriegs, in erster Linie Deutschland, 
        der Versailler Vertrag aufgezwungen. Darin wird Deutschland Oesterreich, 
        Ungarn, Bulgarien und der Türkei die Herstellung, Entwicklung und 
        Einführung chemischer Waffen verboten. 
         
        Anfangs der zwanziger Jahre fanden diverse Abrüstungskonferenzen 
        statt, es wurde ein allgemeines Verbot chemischer und bakteriologischer 
        Waffen vorbereitet. An der Washingtoner Konferenz 1921 billigten sogar 
        die USA vorerst einen Verbotsaufruf. Insgeheim betrieben aber die USA, 
        Frankreich und Grossbritannien weiterhin militärchemische Forschungen 
        . Und der deutsche Grosskonzern IG Farben bedauerte, dass gemäss 
        Versailler Vertrag "das deutsche Heer in künftigen Kriegen sich keiner 
        Waffe bedienen darf, die humaner als die sonst gebrauchten Mittel ist." 
       
      
         
          Das 
            für uns wichtige Abkommen ist das 
            Genfer Protokoll vom 17.6.1925 
            Im folgenden drucken wir den Inhalt dieses Protokolls ab. (Quelle: 
            Europa Archiv Nr. 22/1969)  | 
            | 
         
       
       
      
         
          In 
            der Erwägung daß die Verwendung von erstickenden, giftigen 
            oder gleichartigen Gasen sowie allen ähnlichen Flüssigkeiten 
            Stoffen oder Verfahrensarten im Kriege mit Recht in der allgemeinen 
            Meinung der zivilisierten Welt verurteilt worden ist. 
             
            In der Erwägung, daß das Verbot dieser Verwendung in den 
            Verträgen ausgesprochen worden ist, an denen die meisten Mächte 
            der Welt beteiligt sind. 
             
            In der Absicht eine allgemeine Anerkennung dieses Verbots, das in 
            gleicher Weise eine Auflage für das Gewissen wie für das 
            Handeln der Völker bildet, als eines Bestandteils des internationalen 
            Rechts zu erreichen - erklären die unterzeichneten Bevollmächtigten 
            im Namen ihrer Regierungen. 
             
            Die Hohen vertragsschließenden Parteien anerkennen soweit sie 
            nicht schon Verträge geschlossen haben, die diese Verwendung 
            untersagen, dieses Verbot an. Sie sind damit einverstanden, dass dieses 
            Verbot, auch auf die bakteriologischen Kriegsmittel ausgedehnt wird 
            und kommen überein, sich untereinander an die Bestimmungen dieser 
            Erklärung gebunden zu betrachten. Die Hohen Vertragschließenden 
            Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die anderen 
            Staaten zum Beitritt zu dem vorliegenden Protokoll zu veranlassen. 
            Dieser Beitritt wird der Regierung der Französischen Republik 
            und sodann durch diese allen Signatar- und beitretenden Mächten 
            angezeigt werden. Er erlangt mit dem Tage Wirksamkeit, an dem er durch 
            die Regierung der Französischen Republik angezeigt wird. Das 
            vorliegende Protokoll, dessen französischer und englischer Text 
            maßgebend sind, soll sobald wie möglich ratifiziert werden. 
            Es trägt das Datum des heutigen Tages. Die Ratifikationsurkunden 
            des vorliegenden Protokolls werden der Regierung der Französischen 
            Republik übermittelt, diese teilt die Hinterlegung jeder der 
            Signatar- oder beitretenden Mächte mit: Die Ratifikations- oder 
            Beitrittsurkunden bleiben in den Archiven der Regierung der Französischen 
            Republik hinterlegt. Das vorliegende Protokoll tritt für jede 
            Signatarmacht mit dem Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde 
            in Kraft; von diesem Zeitpunkt an ist diese Macht gegenüber den 
            anderen Mächten, die bereits Ratifikationsurkunden hinterlegt 
            haben, gebunden. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten 
            das vorliegende Protokoll unterzeichnet. Geschehen zu Genf in einer 
            einzigen Ausfertigung am 17. Juni 1925. 
             | 
         
       
       
         In diesem Abkommen 
        wird der chemische und bakteriologische Krieg verurteilt und verboten. 
        Viele Staaten unterschrieben dieses Protokoll, so auch die USA, ratifizierten 
        den Vertrag aber nicht. 
         
        Eine UN-Resolution während der 24. UN-Vollversammlung 1969 forderte 
        alle Staaten auf, das Genfer Protokoll zu ratifizieren, falls sie dies 
        noch nicht gemacht hätten. Diese Resolution erklärt, dass "die 
        chemischen und biologischen Methoden der Kriegsführung immer mit 
        Schrecken betrachtet werden und nach Recht der internationalen Gemeinschaft 
        verurteilt worden sind" und "dass sich die Anwendung dieser Methoden 
        ohne Rücksicht auf ihren technischen Entwicklungsstand in bewaffneten 
        Konflikten verbietet." In einem Bericht vom damaligen Generalsekretär 
        der UNO, U. Thant, forderte dieser alle Staaten auf, eine Versicherung 
        abzugeben, dass dieses Verbot für alle chemischen, bakteriologischen 
        Kampfmittel, einschliesslich Tränengasen und anderen Reizgasen gilt. 
        Dieser Aufforderung folgten über 20 Staaten. Die 
        USA ratifizierten diesen Vertrag erst 1975, am Ende des Vietnamkrieges. 
        Die USA setzten im Vietnamkrieg vor 1966 hauptsächlich CN und Adamsit, 
        später das wirksamere CS ein. 1969 benötigten die USA noch 3000 
        Tonnen CS gegen das vietnamesische Volk. Soviel wir wissen, wurde das 
        Genfer Protokoll von der Schweiz unterschrieben. Was die obenerwähnte 
        Resolution betrifft, sprachen sich die USA gegen die Einbeziehung von 
        Tränengasen und Entlaubungsmitteln in dieser Resolution aus und stimmten 
        nicht zu. Ebenso enthielten sich die NATO-Staaten, Israel und Südafrika 
        der Stimme. Nach dem, was wir recherchieren konnten, haben die meisten 
        Staaten der Welt das Genfer Abkommen ratifiziert. Was die Resolution von 
        1969 der UNO betrifft, welche unter anderem auch Tränengase hätte 
        verbieten sollen, haben offenbar einige Staaten Vorbehalte angemeldet. 
         
        Anzumerken ist dabei, dass diese Abkommen für kriegerische Auseinandersetzungen 
        gelten, und dies, obwohl in der Militärgeschichte bekannt ist, dass 
        in kriegerischen Auseinandersetzungen die Zivilbevölkerung immer 
        mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. 
         
        Zum Abschluss möchten wir im Zusammenhang dieser Problematik noch 
        unseren Polizeivorstand Frick sprechen lassen (Antwort auf eine Interpellation 
        im Gemeinderat von Gemeinderat Mascetti): "Im übrigen sind die sogenannten 
        Genfer Konventionen völkerrechtliche Abkommen, die im Kriege zwischen 
        Staaten Anwendung finden. Gewisse Bestimmungen dieser Abkommen haben zwar 
        auch im Falle von Bürgerkriegen Gültigkeit; Ordnungsdienst-Einsätze 
        der Polizei fallen nicht darunter." Ein Kommentar erübrigt sich. 
          
        
        Zürcher Stapo 
        1968 mit umgebauten Flammenwerfern 
          
         
       9. 
        Stellungnahme der Arbeitsgruppe "Tränengas" der Vereinigung unabhängiger 
        Aerzte der Region Zürich 
         
        Die von der Zürcher Polizei eingesetzten Kampfmittel, die Tränengase 
        CN und CS sind gefährlich. Die medizinischen Schäden, die sie 
        anrichten können, sind beträchtlich: Hautschäden (Verbrennungen, 
        Allergisierungen), Augenschäden (Entzündungen, Verlust der Sehkraft), 
        Lungenschäden (Lungenoedem). Tränengas kann ebenso tödliche 
        Auswirkungen haben. 
         
        Die Polizei hat bewiesen, dass sie die Vorsichtsmassnahmen, die die schädigenden 
        Auswirkungen dieser Mittel in Schranken halten könnten, nicht einhalten 
        kann. Wir wissen, dass mehrmals Tränengas in geschlossene Arrestantenfahrzeuge 
        gesprayt wurde. Auf Todesopfer durch Tränengaseinsätze wollen 
        wir nicht warten. Wir fordern die verantwortlichen Politiker und Polizeiorgane 
        auf, die Tränengaseinsätze einzustellen. Wir meinen, dass das 
        gleiche auch für die Gummigeschosse gilt, die wir in dieser Arbeit 
        nicht berücksichtigt haben. Wir wissen ebenso, dass wir bis heute 
        2 schwere Augenverletzungen in Zürich durch Gummigeschosse zu beklagen 
        haben. 
         
        Wir fordern die Politiker auf, die Polizisten von dieser gefährlichen 
        Arbeitsausrüstung zu entlasten. 
         
          
         
      
         
          | 10. Quellen | 
            | 
         
       
        
         
        1) Institut für Toxikologie, ETH und Universität Zürich, 
        4.7.80  
        2) Ballantyne, Gall, Robson: Med. Sci. Law, 1976, Vol 
        16, No 3, p 159  
        3) Ballantyne, Beswick, Price Thomas: Med. Sci. Law 13, 
        265-268, 1973 
        4) Beswick, Holland, Kemp: Brit. J. industr. Med: 1972, 
        29, 298-300 
        5) Schrempf Alfred: Chemie in unserer Zeit, 12. Jahrg, 
        1978, S. 146-152  
        6) Sanford J: Riot Control Agents, 1976, p 421-429 
         
        7) Franke S: Militärchemie, Band 1 Berlin DDR 1977 
         
        8) NZZ Nr. 188, 13./14. August 1977, S. 35  
        9) Guillaumat, Chatellier, Bull. Soc. Ophthal. Fr. 69, 
        548 (1969) 
        10) Levine, Stahl, Amer. J. Ophthal. 65, 497 (1968) 
         
        11) Doden W. et. al. Klin. Mtbl 155, 855 (1969) 
         
        12) Ballantyne et al. Arch. Toxicol. 32, 149-168 (1974) 
         
        13) Ballantyne et al. Arch Toxicol. 34, 183-201 (1975) 
         
        14) Oksala A. et al. Acta Ophthalmol. 53, 908-913 (1975) 
         
        15) Chemical Police escort Tränengasspray Firma 
        IMUWA Int. Prospekt. Postfach Nr. 1705, 3001 Bern  
        16) Rose. L. Ophthalmologica Addit ad 158, 448-454 (1969) 
         
        17) Hoffmann D. H. Brit. J. Ophthal. 51(4), 265-68 (1967) 
         
        18) Ballantyne, B. and Swanston, D. W., Arch. Toxicol. 40, 75-95 (1978) 
         
        19) Dietel, F., Med. Klin. 29, 1208 (1933) Frazier, C.A., JAMA 236, 2526 
        (1976)  
        20) Frazier, C. A. , JAMA 236, 2526 (1976) 
        21) Holland, 
        P. and White, R.G., Br. J. Dermatol. 86, 150-154 (1972)  
        22) Ingram, J. T., Br. J. Dermatol. 54, 319-321 (1942)  
        23) Kissin, M. and Mazer, M. The Bulletin of the U.S. 
        Army Medical Department, 81, 120-121 (1944)  
        24) Madden, J. F. and Paul, ST., Arch. Dermatol. Syphil. 
        63, 133-134 (1951)  
        25) Queen, F.B. and Stander, T. JAMA 117, 1879 (1941)  
        26) Schwartz, L. and Tulipan, L., Occupational Diseases 
        of the Skin, 237. London, H. Kimpton (1939)  
        27) Vedder, F.B., Medical aspects of chemical Warfare. 
        Baltimore: Williams and Wilkins, 171 (1925)  
        28) Ballantyne B., Toxicology 8 (1977), 347 ff 
         
        29) Sungmin Park et al., Amer. J. Ois. Child 123, 1972, 
        245 ff  
        30) Ballantyne B. et al. Arch. Toxicol. 40, (1978), 
        75 ff  
        31) TA 22.10.1980  
        32) Auskunft des Tox Zentrums  
        33) Naeve W., Arch. für Toxicol., 18, 165-169, 1960  
        34) Stein A.A., Kirwan W.E.: J of Forensic Sci, 9, 374-382, 
        1974 White Ch: J of 23 (3), 527-530  
        35) Chapman A.J. Forensic Sci, 1978  
         
       
      
         
          |  
             Quelle: GASREPORT. 
                
              Aus: AG Doku Autonome Sanitätsgruppe, Gruppe Gas der Vereinigung 
              unabhängiger Ärzte der Region Zürich: TRÄNENGAS, 
              SELBSTHILFE, PATIENTENRECHTE, AUTONOME SANITÄT. Verlag Citron 
              Presse, Zürich, S. 71-92. ISBN 3-85611-000-3 (vergriffen) 
           | 
         
       
      
      
         
          | 11. 
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      Weitere 
        Infos: 
         
        GUMMIGESCHOSSE, 
        WASSERWERFER, CS - Schnellabschaltung 
        der Bürgerrechte: Die neuen Waffen der Polizei. Broschüre 
        1986 online bei nadir.org 
         
        Kontaktallergien 
        durch die Reizstoffe CN und CS. Dissertation 1989 (Fachbereich 
        Medizin, Universität Göttingen) Teilabdruck online bei nadir.org 
        inkl. ZIP-download 
         
        Erste 
        Hilfe gegen "Tränengas" aus der Broschüre 
        "RUHIG BLUT! Selbstschutz und Erste Hilfe bei Demonstrationen und 
        Aktionen" bei nadir.org 
         
          
        --> Ruhig 
        Blut! Selbstschutz 
        und Erste Hilfe bei Demonstrationen und Aktionen | Ihnaltsverzeichnis 
         
        Erste Hilfe gegen Pfefferspray bei Demosaniteter.de 
         
         
         
      
       
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