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1996 wird das 1. Mai-Fest auf der Kasernenwiese u.a. mit "Tränengas" abgeduscht
Zitat Polizei: «Richtig, es ist auch nie in das Areal reingeschossen worden.»

 

5. Schadwirkungen auf die Haut

Hautsymptome nach Tränengasexposition sind häufig und seit langem bekannt (19/26/27). Bei der Durchsicht der Literatur finden sich eine Anzahl von Fallbeschreibungen, wo kurz nach, beziehungsweise auch noch während der Tränengaswirkung unangenehme Sensationen wie Brennen, Stechen und Juckreiz sowie auch sichtbare Hautveränderungen auftraten. Daneben werden aber auch Fälle beschrieben, bei denen erst wiederholte Tränengasexposition zu Hauterscheinungen im Sinne einer Entzündung (Kontaktdermatitis) führten.

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Zürich: Verbrennungen
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durch "Wasser"werfer
« h a r m l o s e r   R e i z k a m p f s t o f f »
 
Was das Universitätsspital verschweigt …
D  I  E     B  I  L  D  E  R  !  !  !


Erneut "Tränengas"-Schwerverletzte 1.2.02
>>> Dank der erpobten Komplizenschaft zwischen Polizei und
Universitätsspital erblicken die wenigsten Personenschäden das Licht
der Öffentlichkeit. Obwohl die ÄrztInnen noch extra angewiesen worden 
waren, auch Patienten gegenüber strengstes Stillschweigen zu bewahren,
deckt PigBrother nunmehr zwei weitere Fälle auf - mit erschütternden
Bildern
, die für sich selbst sprechen ...
 
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1941 schildern Queen und Stander (25) einen Fall mit ausgeprägter Hautsymptomatik nach Kontakt mit Tränengas und interpretieren diese im Sinne einer Ueberempfindlichkeitsreaktion auf CN ("idiopathic hypersensitivity").


Im Rahmen einer routinemässig durchgeführten Uebung zur Handhabung von Kampfgasen (in diesem Fall CN, die Konzentration betrug 1/10 des unter Einsatzbedingungen zu erwartenden Wertes, die Expositionsdauer betrug 5 Minuten und es wurden Gasmasken getragen) kam es bei einem der Beteiligten wenige Minuten nach Verlassen des Giftmilieus zu einer akuten Symptomatik. Der Betroffene klagte zunächst über zunehmend quälenden, generalisierten Juckreiz, später traten noch Fieber und ein allgemeines Krankheitsgefühl hinzu. 4 1/2 Stunden nach Exposition war die ganze Haut diffus gerötet, infiltriert und oedematoes (geschwollen) verändert. Schliesslich wurde auch eine Blasenbildung beobachtet. Diese akuten Symptome verschwanden nach 4 Tagen, aber eine nach einer Woche auftretende Schuppung verschwand erst nach 4 Wochen. Die Krankengeschichte ergab dann, dass dieser Betroffene bereits 17 Jahre zuvor einmal mit CN in Kontakt gekommen war. Damals trat jedoch nur ein schwacher Juckreiz auf. 1942 wurde der Fall eines Soldaten beschrieben (22), der 6 Stunden nach einem Aufenthalt in einem Raum mit "relativ" hoher Konzentration von CN folgende Hautsymptome zeigte: Reizung, Auftreten eines masernähnlichen Hautausschlages, z.T. mit Blasenbildung, später eine diffuse Rötung und oedematose Veränderung. Mit einer lokalen Therapie verschwanden diese Symptome nach 2 Wochen. In der Folge trug der Soldat wiederholt einen Helm, der nach dem Erstkontakt mit CN nicht gereinigt wurde. Dieser Helm verursachte an der Kopfhaut ekzemähnliche Hautveränderungen.


Kissen & Mazer (23) schildern einen Fall, bei dem es nach der 2. Tränengasexposition zu geringgradigen, auf bestimmte Hautareale beschränkte entzündliche Hautveränderungen, nach der 3. Exposition aber zum Auftreten einer schweren, generalisierten Hautentzündung kam. Ein von Madden und Paul 1951 (34) beobachteter Fall, reagierte ebenfalls auf wiederholten Kontakt mit Tränengas, jedesmal mit immer ausgeprägteren bis zu einigen Wochen andauernden ekzematoiden Hautveränderungen. In beiden Fällen ergaben Hauttests mit der verdächtigen Substanz (Tränengas) stark positive Reaktionen. Auch Symptome an der Haut nach Einsatz der chemischen Keule wurden beschrieben (20).


Eine eindeutige Interpretation der hier kurz angeführten Hautreaktionen nach wiederholtem Kontakt mit Tränengas im Sinne einer toxischen oder allergischen Reaktion ist auf Grund der z.T. unklar beschriebenen Symptomatik und auch des Fehlens von dafür nötigen Testergebnissen nicht gut möglich. Den meisten Darstellungen fehlen genaue Angaben über Konzentrationen und Expositionszeiten. Trotzdem wird von den Autoren festgehalten, dass die durch Tränengas hervorgerufenen Hauterscheinungen über das hinausgehen können, was mit einem Einsatz erzielt werden möchte.


Neben diesen Fallbeschreibungen finden sich in der Literatur auch experimentelle Arbeiten, die die Wirkung von CN und CS auf die Haut von Mensch und Tier untersuchen. Holland und White (25) vergleichen CN und CS. Beide Substanzen wurden sowohl trocken als auch mit Kochsalz angefeuchtet auf die Haut aufgetragen und mit Hilfe eines Verbandes (Okklusivverband) fixiert. Nach einer Stunde wurde der Verband entfernt und die Haut gewaschen. Als Resultat konnte festgehalten werden, dass CN stärker reizt als CS und dass beide Gifte, wenn feucht aufgetragen, heftigere Reaktionen auslösen.


Auf CS reagierte die Haut in Form einer Reizung und vorabergehenden Rötung, auf CN mit den gleichen Symptomen, zusätzlich aber mit Blasenbildungen und zum Teil mit Hautpigmentveränderungen (postläsionäre Pigmentverschiebungen). Die Autoren stellen fest, dass beide Gifte, CN mehr als CS, eine Gefahr für die Haut darstellten, jedoch nur unter Umständen, die weit entfernt von den üblichen "antiriot" Bedingungen seien.

Therapievorschläge:

Akutes Zustandsbild mit Rötung und Nässen: Umschläge mit Na Cl-Lösung (1 Esslöffel Kochsalz auf 1 Liter Wasser). Mit Rötung, Brennen: Hexacorton Creme. Bei starkem Juckreiz: Antihistaminika (Ambodryl Kaps., Fenistil Drag.)


 

6. Schadwirkungen auf die inneren Organe

Neben der Wirkung auf die exponierten Stellen der Körperoberfläche (s.o.) darf bei der Tränengaswirkung aber die Schädigung der inneren Organe nicht unberücksichtigt bleiben.


Diese Wirkung betrifft primär die "Eintrittspforten" des Tränengases, die Schleimhäute der Atem- sowie der Verdauungswege. Auf diesem Wege wird ein wechselnd grosser Teil des Giftes vom Körper aufgenommen und entfaltet damit eine systemische Wirkung. Diese wiederum manifestiert sich primär im "Transportsystem" der aufgenommenen Substanz, dem Kreislaufsystem. Weiter ist eine Schädigung dort zu erwarten, wo das Gift abgebaut und ausgeschieden werden muss, in der Leber und in der Niere.


Fettlösliche Substanzen haben eine hohe Affinität auf das Zentralnervensystem, beim fettlöslichen Tränengas ist also mit Auswirkungen auf das Gehirn zu rechnen.


Neben der systemischen Wirkung der aufgenommenen Substanz ist häufig auch mit einer toxischen Wirkung von Abbauprodukten zu rechnen, welche gelegentlich gefährlicher sein können als die Substanz selber (sog. Giftung). Unter den Abbauprodukten vom Tränengas finden sich Cyanide, welche zu den giftigsten bekannten Substanzen gehören. Die festgestellten Cyanid-Konzentrationen waren allerdings nie im gefährlichen Bereich, die Cyanid-Entstehung ist also offenbar so langsam, dass das anfallende Cyanid fortlaufend in das ungiftige Cyanat umgewandelt und damit ausgeschieden werden kann.


Bei freiwilligen Versuchspersonen waren die Thiocyanatkonzentrationen im Urin immer erhöht, ohne dass Zeichen einer Cyanid-Vergiftung festgestellt worden wären. Bei akuten Todesfällen wurde allerdings die Cyanid-Konzentration nie gemessen sodass diese Wirkung im Extremfall unbekannt ist.

 

a) Luftwege und Lungen

CN und CS führen zu einer unterschiedlich intensiven Reizung der Atemwege, wahrscheinlich reflektorisch damit zu einer raschen und flachen Atmung.

Bei geringer Exposition findet sich eine vermehrte Sekretion der Schleimhaut der Atemwege, längere Exposition und höhere Konzentrationen führen zu entzündlichen Veränderungen, im Extremfall zu Schleimhautulcerationen (Geschwürsbildung).


Gelangt das Tränengas bei anhaltender Exposition (mangelnde Fluchtmöglichkeit, geschlossener Raum) oder bei vertiefter Atmung (auf der Flucht, beim Rennen) bis in die Lungenbläschen (Alveolen), so kann das Alveolarepithel geschädigt werden. Es kommt entweder zu Blutungen in die Lungenbläschen oder zum Uebertritt von Blutflüssigkeit in die Alveolen, zum Lungenoedem (28). Die betroffenen Lungenabschnitte sind auf jeden Fall nicht mehr funktionstüchtig. Ohne sofortige Behandlung kann diese Komplikation tödlich sein. Ein solches Lunqenoedem stand auch im Vordergrund (neben den meisten hier beschriebenen Schädigungen) beim Tränengasunfall in Uster, der durch sein gerichtliches Nachspiel eine gewisse Publizität erlangt hat (s. Einleitung).


Bekannt wurde auch der Fall eines 4 Monate alten Kleinkindes, welches nach Tränengasexposition tagelang maschinell beatmet werden musste. Neben den entzündlichen Veränderungen spielte bei diesem Kind die massive Schleimsekretion in den Atemwegen eine Rolle, welche zu einem Verschluss der kleinen Atemwege führte. Es kam damit zu einem Funktionsausfall der nachgeschalteten Lungenabschnitte.


Wichtig beim Lungenoedem ist, dass es noch nach einer Latenz von 1-2 Tagen nach der Exposition auftreten kann. Zeigt also ein Exponierter bei der ärztlichen Erstkonsultation noch keine pulmonalen Symptome, so ist auch bei ordentlichem Befinden mit deren Auftreten noch während der folgenden 48 Stunden zu rechnen. Jeder massiv Tränengasexponierte müsste damit eigentlich 2 Tage hospitalisiert werden.


Die Gefährdung des Lungengesunden ist im wesentlichen überschaubar und kalkulierbar. Ist eine rasche Flucht möglich, so ist im allgemeinen mit einer ernsten Schädigung der Luftwege und der Lungen nicht zu rechnen. Anders allerdings bei vorbestehenden Lungenleiden, so bei der sehr häufigen chronischen Bronchitis sowie beim Asthma. Schon geringe Exposition kann bei chronischer Bronchitis oder beim Asthmatiker zu akuten Todesfällen führen.

b) Verdauungstrakt

Jede Substanz, die über Mund und Nase zu den Lungen gelangt, wird, wie zum Beispiel auch Zigarettenrauch, in einem wechselnden Ausmass auch verschluckt. Die Giftwirkung auf die verdauenden Schleimhäute ist mit derjenigen des respiratorischen Epithels (Luftwege) vergleichbar. Es kommt zu entzündlichen Veränderungen, bei grosser Giftmenge auch zu Geschwürsbildung (Ulcerationen). Bei Versuchstieren wurden ausserdem schwere Bauchfellentzündungen (peritonitische Reaktionen) beobachtet, in seltenen Fällen auch Bauchhöhlenabzesse (peritoneale Abszesse). Im Falle eines Ueberlebens sind multiple Verwachsungen im Bauchraum die Folge dieser Bauchfellreizungen.

c) Blut und Kreislauf

Eine Schädigung des Blutes oder der blutbildenden Systeme wurde bisher nicht beobachtet. Anders bezüglich des Kreislaufsystems. Es kommt zu einem akuten Blutdruckanstieg sowie zu einer Zunahme der Herzfrequenz. Wie diese Wirkung vermittelt wird, ist unklar, ob durch die aufgenommene Substanz oder deren Metaboliten (Abbauprodukte) oder möglicherweise als Angstreaktion, die sogenannte Sympathicotonie.

d) Leber und Niere

Die meisten Fremdsubstanzen, welche in den Körper gelangen, werden in der Leber metabolisiert, d.h. chemisch umgewandelt und damit ausscheidungsfähig gemacht. Ausscheidungsfähig heisst meist nierengängig, nur ein kleiner Teil von Fremdsubstanzen wird durch die Galle ausgeschieden.

Bei den meisten Giften sind diese beiden Organsysteme damit am meisten exponiert und gefährdet, da sich in ihnen die höchsten Konzentrationen der Gifte finden.


Die bei massiver Exposition im Tierversuch gefundenen Schäden sind zentriloboläre Nekrosen (Untergang von Lebergewebe). Auch bei nur kurzer Exposition wurden Vorstufen dieser Leberzellnekrosen, zentrilobuläre grob und feintropfige Leberzellverfettung, gefunden. Diese Wirkung ist unspezifisch, sie gleicht derjenigen der meisten lebertoxischen Substanzen (30).


Die an der Niere beobachteten Schäden sind vergleichbar, es sind tubuläre Nekrosen, also Schleimhautnekrosen der feinen Harnkanälchen in der Niere (30). Ob diese Wirkung ein direkter Effekt der Substanz oder deren Metaboliten ist, die sich in diesen Kanälchen ansammeln, oder ob es sich um eine indirekte Wirkung - Hypoxämie aufgrund der Lungenschädigung - handelt, ist nicht entschieden.

e) Zentralnervensystem

Diese Wirkung ist von Individuum zu Individuum verschieden. Es kann zu einem Stupor und damit zu einer Handlungs- und Bewegungsunfähigkeit mit völlig inadäquaten Reaktionen kommen. Die Nachwirkung dieser zentralen Effekte sind gelegentlich längere, leichte Trübungen des Bewusstseins, gelegentlich auch anhaltende Kopfschmerzen (31/32).


f) Zusammenfassung


Tränengase schädigen die Schleimhäute der Atemwege und des Magen-Darm-Kanals. Höhere Konzentrationen können zu schweren Entzündungen oder sogar zu Geschwürsbildungen führen, bei Inhalation also zu einer schweren Bronchitis, bei zusätzlichem Verschlucken zu einer Entzündung des Magen-Darm-Kanals.


In geschlossenen Räumen oder bei Mangel an Fluchtmöglichkeiten gelangt das Tränengas in die Lungenbläschen, es kommt zum toxischen Lungenoedem, zum Uebertritt von Blutflüssigkeit in die Lungen (und damit zum Funktionsverlust der Lungen).


Durch Tränengase können auch Leber und Niere geschädigt werden. Diese Organe können durch das Gift eines Teils ihres Gewebes verlustig gehen.


Da Tränengase fettlösliche Substanzen sind, haben sie auch eine ausgeprägte Wirkung auf das Gehirn. Diese Wirkung ist je nach Individuum verschieden: entweder völlige Aktionsunfähigkeit oder aber Panikstimmung mit der Tendenz, völlig sinnlose wirre Sachen zu machen.

Behandlung:

Eine einfache Schleimhautreizung mit vorübergehendem Husten braucht nicht behandelt zu werden. Ist die Schleimhautreizung intensiver, sodass zusätzlich Schmerzen in der Brust und evtl. auch Blutspucken dazukommt, ist ärztliche Hilfe notwendig. Tritt ausserdem noch Atemnot auf, so besteht die Gefahr eines Lungenoedems. Eine Hospitalisation ist dann unerlässlich Die Leber und Nierenschäden, sofern sie bei den auftretenden Konzentrationen überhaupt zu befürchten sind, sind nicht behandlungsbedürftig, da mit einer ins Gewicht fallenden Funktionseinbusse des betroffenen Organs nicht zu rechnen ist.


Zürich 1980-82: Zum x-ten Mal wird das AJZ "eingegast"

 

7. Todesfälle   >>>Überblick weltweit

Todesfälle als Folge von Tränengasexposition sind bekannt. Einige wurden ausführlich untersucht und beschrieben.
1960 berichtete W. Naeve (33) vom gerichtsärztlichen Dienst Hamburg über eine tödlich verlaufene CN-Vergiftung eines 24-jährigen flüchtenden Mannes, der von der Polizei in einem Kellerraum mit CN Wurfkörpern eingeräuchert wurde. Nach etwa 20 Minuten wurde er bewusstlos aufgefunden, 1 Stunde später stellte man in der Klinik das Bild eines schweren, therapeutisch nicht beeinflussbaren Lungenoedems mit Kreislaufversagen fest. Er starb 7 1/2 Stunden nach der Tränengaseinwirkung. Der pathologisch-anatomische Befund bot uncharakteristische Veränderungen, die denen entsprechen wie sie bei anderen tödlich verlaufenen Vergiftungen mit lungenreizenden Gasen anzutreffen sind, nämlich "eine akute leucocytäre Bronchitis und Bronchiolitis, die durch Verlegung der Bronchiallichtungen mit Exsudat zu akutem vesiculärem Lungenemphysem und zu hochgradiger Hyperämie mit akutem Lungenoedem geführt hat".
1964 publizierten A. Stein und W. Kirwan (34) einen Todesfall nach CN-Exposition zusammen mit Angaben über 3 weitere Todesfälle, die ihnen bei einer Umfrage an anderen amerikanischen Pathologie-Instituten mitgeteilt wurden. Der 29jährige Mann, angeblich mit psychiatrischer Vorgeschichte, der sich im Zusammenhang mit seinem Kampf gegen das Abreissen seines Hauses, das einer Autobahn hätte weichen müssen, tätlich gegen eine polizeiliche Untersuchung wehrte, wurde in einem kaum belüfteten Raum (700 cubic feet) mit einer CN-Granate (128 g) beschossen, wo er ca. 30 Minuten eingeschlossen blieb (nach den Berechnungen der Autoren ergibt dies ein vielfaches der tödlichen Konzentration). Er wurde in einem agitierten semicomatösen Zustand hospitalisiert, er zeigte enge nicht reagierende Pupillen und reichlichen mucösen Ausfluss aus Nase und Mund. Nach 12 Stunden entwickelte sich plötzlich ein Lungenoedem, an dem er starb. Die wichtigsten postmortalen Befunde waren pathologische Veränderungen der Lungen (Lungenoedem, intraalveoläre Hämorrhagien, Schleimhautnekrose mit fibrinreichen Pseudomembranen), aber auch von Leber und Hirn. Bei den anderen 3 Fällen fielen auch die neurologischen Symptome bei der Hospitalisierung auf, die Latenzzeit zwischen Hospitalisierung und Tod war 8 1/2 Stunden bis 4 Tage, alle zeigten ähnliche postmortale Lungenbefunde. Stein und Kirwan kommen zu einer ähnlichen Einschätzung der Giftwirkung von CN wie Naeve: "In giftigen Dosen ist es ein starkes Reizmittel für das gesamte Atmungssystem und die chemische Verletzung erleichtert schliesslich die Entwicklung eines Lungenoedems mit Todesfolge. Andere Untersuchungen zeigen, dass es in hohen Konzentrationen Hautverbrennungen 1. und 2. Grades produziert. Im weiteren entstehen sekundäre Komplikationen, möglicherweise wegen der Adsorption der Noxe oder in Zusammenhang mit der begleitenden Anoxie."


Der letzte Todesbericht ist datiert 1978. Chapman (35) beschreibt einen Todesfall nach Tränengaseinsatz (CN und CS) zur Bekämpfung einer Gefängnisrevolte ("a disturbance") im Hochsicherheitstrakt des Oklahoma State Penitenciary in McAlester, wobei die Insassen während etwa 2 Stunden in ihren Einzelzellen, deren Ventilationssystem abgestellt wurde, begast wurden. Der 33jährige Mann wurde nach 46 Stunden in seiner Zelle tot aufgefunden. Es wurde ärztlich nicht untersucht, obwohl er mehrmals nach Angabe anderer Insassen danach gefragt hatte. Die Autopsie ergab als Todesursache eine akute nekrotisierende Laryngotracheobronchitis mit Pseudomembranenbildung; um verlegte Bronchiolen herum fanden sich bronchopneumonische Herde, Oedem und nur wenig intraalveoläre Blutungen waren vorhanden. Ein Gericht entschied unter Zuziehen eines anderen Arztes, dass dieser Tod nichts mit Gas zu tun hatte. Das erschreckende an diesem Fall ist, dass trotz wachsendem klinischem Wissen Über die Giftwirkung von Tränengasen diese weiterhin ohne Berücksichtigung der unterdessen bekannten Gebrauchsanweisungen eingesetzt werden.


Alle Opfer waren bisher jung und gesund. Dies ist ein bitterer Beweis für die Gefährlichkeit der Tränengase. Wären die Opfer gesundheitlich vorgeschädigt, würde man zweifeln, ob diese nicht an ihrem Grundleiden oder an Altersschwäche gestorben wären. So starb 1968 in Paris anlässlich eines CN-Einsatzes während einer Demonstration ein alter Mann, der Asthmatiker war und dessen Parterrewohnung sich in der Nähe befand. Die NZZ (13./14.8.1977) kommentiert diesen Todesfall wie folgt: "Ob er wirklich an einer CN-Vergiftung starb scheint fraglich, da das Opfer ein starker Asthmatiker war." In unaberschaubaren Situationen ist es schwierig, die genauen Todesursachen zu eruieren. Nach dem Tränengaseinsatz während eines Fussballmatches in Lima (Peru), vom 24.5.64 brach eine Panik aus, 312 Peruaner blieben tot im Stadion zurück. In einer solchen Situation ist es schwierig, beweiskräftig das Tränengas als Todesursache zu ermitteln.


Darum muss festgehalten werden, und die obigen Beispiele beweisen dies, dass junge und gesunde Menschen nach einem Tränengaseinsatz sterben können, wobei der Tod als Folge einer Lungenerkrankung (Lungenoedem) eintritt.

PigBrother März 2002
Tod durch "Tränengas"
Ein internationaler Überblick

Wie der Tod von Edoardo Parodi einmal mehr zeigt, tun sich Behörden und offizielle Organe aus naheliegenden Gründen schwer mit der Dokumentation von Todesfällen, bestreiten diese glattwegs und stellen fadenscheinige Schutzbehauptungen auf (1, 2). Berichte von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen sowie der VUA-Report belegen jedoch, dass der «harmlose Reizkampfstoff» unter Berücksichtigung der bestimmt nicht unbeträchtlichen Dunkelziffer weltweit bisher weit über 1000 Todesopfer gefordert hat:

>>> 1960 ereignete sich ein Todesfall in Hamburg BRD (4).

>>> Aus den USA sind von ca. 1960-1978 mindestens 5 Todesfälle bekannt (5, 6). Laut einer Studie des Fraunhofer-Instituts kam es in den USA ausserdem durch CN zu mindestens 100 Augenverlusten (vgl.
CILIP Nr. 9/10, S. 183-196, 1981).

>>> Laut dem Bertrand Russel Tribunal forderte der Einsatz von CN und CS durch die amerikanische Armee im Vietnamkrieg 1964-1975 gegen Dörfer und Tunnelsysteme mindestens 689 Todesopfer (nadir). Da der Einsatz von Giftgasen im Kriegsfall völkerrechtlich geächtet ist, ratifizierten die USA das entsprechende Genfer Protokoll aus dem Jahre 1925 erst 1975 am Ende des Vietnamkrieges (3).

>>> Erst mit 9 Jahren Verspätung in der Schweiz publik wurde ein Todesfall aus dem Jahr 1968 in Frankreich (1).

>>> Vereinzelte Todesfälle durch "Tränengas" wurden auch aus Irland gemeldet
(nadir).

>>> Anfang 70er starb 1 Polizist bei Brokdorf an "Tränengas". Trotz anderslautenden ärztlichen Aussagen stritt die Regierung sämtliche Verantwortung ab. Danach wurde das Gas lange Zeit zumindest in Norden der BRD nicht mehr eingesetzt.
(indymedia)

>>> Ein Todesfall durch "Tränengas" von einem Kleinkind wurde gemeldet aus Duncan Village, Südafrika,
August 1985 (
struth.org.za)

>>> 1986 kam es in der BRD am Ostermontag bei der CS-Premiere zu einem weiteren Todesfall unweit des Bauzauns der WAA Wackersdorf. "Wer CS einsetzt, nimmt den Tod in Kauf " titelte der «Spiegel» darauf und führte weitere Gesundheitsschäden an: "beginnendes Lungenödem und Atemschock", "Brustschmerzen und Atembeschwerden" (S. 45), "fünfmarkstückgrosse Blasen mit Wasser", eine "deutlich erhöhte Blutungsneigung" und einen "ganz schweren Halsabszess" (S. 46). (vgl.
nadir)

>>> Laut Amnesty International starben in Palästina allein Dezember 1987-1990 ca. 80 Menschen
(amnesty). An einem weiteren Bericht aus dem Jahre 1990 beteiligte Forscher haben eine Stichprobe von 3.299 Unterlagen über "Tränengas"-Verletzungen angefertigt und schätzen, dass während der beiden untersuchten Jahre 1987-1989 10.600 bis 13.200 Kinder sich einer medizinischen Behandlung unterziehen mussten aufgrund von Verletzungen, die auf Einwirkung von "Tränengas" zurückzuführen sind (TU-Berlin).

>>> In Bahrain kamen nach Meldungen von Amnesty International im Januar und Februar 1995 durch "Tränengas" 2 Menschen ums Leben
(amnesty).

>> In Bolivien starb 1997 Freddy Rojas, ein 22 Monate alter Junge, an den Folgen von Vergiftungen, nachdem er "Tränengas" eingeatmet hatte
(amnesty).

>>> Im Februar 1997 starb in Ecuador ein 18jähriger an "Tränengas"
(zoom).


"Tränengas" im Regenwald. (Bild: Bruno Manser Fonds)


>>> Laut einem 2000 veröffentlichten Bericht starb zwischen 1995 und 1999 in Sarawak ein Penan-Ureinwohner während der Auseinandersetzungen um die Abholzung des Regenwaldes an "Tränengas" (Bruno Manser Fonds).

>>> Zu 20 Todesfällen durch CS kam es 1999 in der Türkei bei einem Einsatz der türkischen Armee gegen Kurden
(Kurdischer Roter Halbmond).

>>> Am 28. April 1999 starb in Nigeria der Journalist John Musa durch einen "Tränengas"-Einsatz der Polizei
(IPI Death Watch).

>>> Gemäss vereinzelten Meldungen starben in Palästina November 2000-2001 erneut mindestens 5 Menschen an "Tränengas"
(LAW, Abendblatt, Deutsches auswärtiges Amt [Seite inzwischen entfernt – warum wohl?],
arabia.com). Es liegen weitere Meldungen vor mit unbestimmter Opferangabe («many») (LAW) und viele Berichte stehen noch aus, so dass die Zahl bekanntgewordener Opfer sicher noch steigt.

>>> Laut einem Bericht der italienischen Zeitung «La Repubblica» vom 21.2.02 starb 2000 ein junger Schweizer mit einschlägigen Symptomen, nachdem er an einer Kundgebung teilgenommen hatte und dabei "Tränengas" eingeatmet und von der Polizei mit einer «mysteriösen brennenden Flüssigkeit» [= CN-Wasser-Gemisch] abgeduscht worden war.

>>> Am 3.2.02 stirbt in Lugano (Schweiz) Edoardo Parodi ca. 30 Stunden, nachdem er an einer Demonstration in Zürich erhebliche Mengen "Tränengas" eingeatmet hat, mit allen typischen Symptomen. Die Behörden wollen von einem Zusammenhang nichts wissen und setzen Falschmeldungen in Umlauf, sämtliche Schweizer Medien verschweigen den Fall. >>> ausführlicher Report

>>> Ende Februar 2002 sind in Ecuador nach Berichten der Zeitung "La Hora" 2 Kinder an "Tränengas" erstickt (indymedia). Zusätzlich kam es in 11 Fällen zu Atemnot bzw. Stillstand, eine Person wurde durch eine Gasgranate im Gesicht schwer verletzt (indymedia).

Diese Liste basiert auf einer Web-Recherche und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Wer Kenntnis von weiteren Fällen hat melde diese bitte mit genauer Quellenangabe an
pigbrother@ssi-media.com



Vorne links: Beamter mit umgebautem Flammenwerfer 40

 

8. Tränengase im Völkerrecht

Der folgende Exkurs über die völkerrechtlichen Aspekte des Einsatzes von chemischen Waffen ist rudimentär. Die Beschaffung der notwendigen Dokumente gestaltete sich schwieriger, als wir angenommen hatten. Da wir unseren medizinischen Bericht rasch veröffentlichen wollten, sind wir bei diesem Kapitel unter Zeitdruck geraten. Das wenige Material, das wir finden konnten, wollen wir dennoch publizieren mit dem Vorbehalt, dass Fehler vorhanden sein können. Wir möchten hoffen, dass demnächst kompetente Völkerrechtler sich diesem Problemkreis annehmen.

Bereits 1874 fanden in Brüssel internationale Beratungen statt, die sich mit den Gefahren der Verwendung von Giften und vergifteten Waffen befassten . Die Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 waren Folgekonferenzen der Brüsseler Tagung. Bei den Beratungen nahmen die Fragen der Entwicklung von chemischen Waffen einen breiten Raum ein. Wir zitieren einen wichtigen Artikel der Haager Friedenskonferenz vom 18.10.1907:


Art. 23:
"Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten ist namentlich untersagt:
a) die Verwendung von Giften oder vergifteten Waffen.
b) die Verwendung von Waffen, Geschossen und Stoffen, die geeignet sind, unnötige Leiden zu verursachen.
c) die Verwendung von Geschossen, deren einziger Zweck ist, giftige oder erstickende Gase zu verbreiten. Die Splitterwirkung muss immer die Giftwirkung übertreffen."


Die sogenannte "Haager Landkriegsordnung" wurde von nahezu allen europäischen Staaten unterzeichnet. Diese Verträge wurden jedoch rasch unterlaufen. Tränengase waren vor und während dem ersten Weltkrieg bedeutende Teile der Kriegsarsenale.

1919 wurde den Verlierern des ersten Weltkriegs, in erster Linie Deutschland, der Versailler Vertrag aufgezwungen. Darin wird Deutschland Oesterreich, Ungarn, Bulgarien und der Türkei die Herstellung, Entwicklung und Einführung chemischer Waffen verboten.


Anfangs der zwanziger Jahre fanden diverse Abrüstungskonferenzen statt, es wurde ein allgemeines Verbot chemischer und bakteriologischer Waffen vorbereitet. An der Washingtoner Konferenz 1921 billigten sogar die USA vorerst einen Verbotsaufruf. Insgeheim betrieben aber die USA, Frankreich und Grossbritannien weiterhin militärchemische Forschungen . Und der deutsche Grosskonzern IG Farben bedauerte, dass gemäss Versailler Vertrag "das deutsche Heer in künftigen Kriegen sich keiner Waffe bedienen darf, die humaner als die sonst gebrauchten Mittel ist."

Das für uns wichtige Abkommen ist das
Genfer Protokoll
vom 17.6.1925
Im folgenden drucken wir den Inhalt dieses Protokolls ab. (Quelle: Europa Archiv Nr. 22/1969)

In der Erwägung daß die Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie allen ähnlichen Flüssigkeiten Stoffen oder Verfahrensarten im Kriege mit Recht in der allgemeinen Meinung der zivilisierten Welt verurteilt worden ist.

In der Erwägung, daß das Verbot dieser Verwendung in den Verträgen ausgesprochen worden ist, an denen die meisten Mächte der Welt beteiligt sind.

In der Absicht eine allgemeine Anerkennung dieses Verbots, das in gleicher Weise eine Auflage für das Gewissen wie für das Handeln der Völker bildet, als eines Bestandteils des internationalen Rechts zu erreichen - erklären die unterzeichneten Bevollmächtigten im Namen ihrer Regierungen.

Die Hohen vertragsschließenden Parteien anerkennen soweit sie nicht schon Verträge geschlossen haben, die diese Verwendung untersagen, dieses Verbot an. Sie sind damit einverstanden, dass dieses Verbot, auch auf die bakteriologischen Kriegsmittel ausgedehnt wird und kommen überein, sich untereinander an die Bestimmungen dieser Erklärung gebunden zu betrachten. Die Hohen Vertragschließenden Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die anderen Staaten zum Beitritt zu dem vorliegenden Protokoll zu veranlassen. Dieser Beitritt wird der Regierung der Französischen Republik und sodann durch diese allen Signatar- und beitretenden Mächten angezeigt werden. Er erlangt mit dem Tage Wirksamkeit, an dem er durch die Regierung der Französischen Republik angezeigt wird. Das vorliegende Protokoll, dessen französischer und englischer Text maßgebend sind, soll sobald wie möglich ratifiziert werden. Es trägt das Datum des heutigen Tages. Die Ratifikationsurkunden des vorliegenden Protokolls werden der Regierung der Französischen Republik übermittelt, diese teilt die Hinterlegung jeder der Signatar- oder beitretenden Mächte mit: Die Ratifikations- oder Beitrittsurkunden bleiben in den Archiven der Regierung der Französischen Republik hinterlegt. Das vorliegende Protokoll tritt für jede Signatarmacht mit dem Tage der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde in Kraft; von diesem Zeitpunkt an ist diese Macht gegenüber den anderen Mächten, die bereits Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, gebunden. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das vorliegende Protokoll unterzeichnet. Geschehen zu Genf in einer einzigen Ausfertigung am 17. Juni 1925.


In diesem Abkommen wird der chemische und bakteriologische Krieg verurteilt und verboten. Viele Staaten unterschrieben dieses Protokoll, so auch die USA, ratifizierten den Vertrag aber nicht.

Eine UN-Resolution während der 24. UN-Vollversammlung 1969 forderte alle Staaten auf, das Genfer Protokoll zu ratifizieren, falls sie dies noch nicht gemacht hätten. Diese Resolution erklärt, dass "die chemischen und biologischen Methoden der Kriegsführung immer mit Schrecken betrachtet werden und nach Recht der internationalen Gemeinschaft verurteilt worden sind" und "dass sich die Anwendung dieser
Methoden ohne Rücksicht auf ihren technischen Entwicklungsstand in bewaffneten Konflikten verbietet." In einem Bericht vom damaligen Generalsekretär der UNO, U. Thant, forderte dieser alle Staaten auf, eine Versicherung abzugeben, dass dieses Verbot für alle chemischen, bakteriologischen Kampfmittel, einschliesslich Tränengasen und anderen Reizgasen gilt. Dieser Aufforderung folgten über 20 Staaten. Die USA ratifizierten diesen Vertrag erst 1975, am Ende des Vietnamkrieges. Die USA setzten im Vietnamkrieg vor 1966 hauptsächlich CN und Adamsit, später das wirksamere CS ein. 1969 benötigten die USA noch 3000 Tonnen CS gegen das vietnamesische Volk. Soviel wir wissen, wurde das Genfer Protokoll von der Schweiz unterschrieben. Was die obenerwähnte Resolution betrifft, sprachen sich die USA gegen die Einbeziehung von Tränengasen und Entlaubungsmitteln in dieser Resolution aus und stimmten nicht zu. Ebenso enthielten sich die NATO-Staaten, Israel und Südafrika der Stimme. Nach dem, was wir recherchieren konnten, haben die meisten Staaten der Welt das Genfer Abkommen ratifiziert. Was die Resolution von 1969 der UNO betrifft, welche unter anderem auch Tränengase hätte verbieten sollen, haben offenbar einige Staaten Vorbehalte angemeldet.

Anzumerken ist dabei, dass diese Abkommen für kriegerische Auseinandersetzungen gelten, und dies, obwohl in der Militärgeschichte bekannt ist, dass in kriegerischen Auseinandersetzungen die Zivilbevölkerung immer mehr in Mitleidenschaft gezogen wird.


Zum Abschluss möchten wir im Zusammenhang dieser Problematik noch unseren Polizeivorstand Frick sprechen lassen (Antwort auf eine Interpellation im Gemeinderat von Gemeinderat Mascetti): "Im übrigen sind die sogenannten Genfer Konventionen völkerrechtliche Abkommen, die im Kriege zwischen Staaten Anwendung finden. Gewisse Bestimmungen dieser Abkommen haben zwar auch im Falle von Bürgerkriegen Gültigkeit; Ordnungsdienst-Einsätze der Polizei fallen nicht darunter." Ein Kommentar erübrigt sich.


Zürcher Stapo 1968 mit umgebauten Flammenwerfern

 

9. Stellungnahme der Arbeitsgruppe "Tränengas" der Vereinigung unabhängiger Aerzte der Region Zürich

Die von der Zürcher Polizei eingesetzten Kampfmittel, die Tränengase CN und CS sind gefährlich. Die medizinischen Schäden, die sie anrichten können, sind beträchtlich: Hautschäden (Verbrennungen, Allergisierungen), Augenschäden (Entzündungen, Verlust der Sehkraft), Lungenschäden (Lungenoedem). Tränengas kann ebenso tödliche Auswirkungen haben.


Die Polizei hat bewiesen, dass sie die Vorsichtsmassnahmen, die die schädigenden Auswirkungen dieser Mittel in Schranken halten könnten, nicht einhalten kann. Wir wissen, dass mehrmals Tränengas in geschlossene Arrestantenfahrzeuge gesprayt wurde. Auf Todesopfer durch Tränengaseinsätze wollen wir nicht warten. Wir fordern die verantwortlichen Politiker und Polizeiorgane auf, die Tränengaseinsätze einzustellen. Wir meinen, dass das gleiche auch für die Gummigeschosse gilt, die wir in dieser Arbeit nicht berücksichtigt haben. Wir wissen ebenso, dass wir bis heute 2 schwere Augenverletzungen in Zürich durch Gummigeschosse zu beklagen haben.


Wir fordern die Politiker auf, die Polizisten von dieser gefährlichen Arbeitsausrüstung zu entlasten.


10. Quellen



1) Institut für Toxikologie, ETH und Universität Zürich, 4.7.80

2) Ballantyne, Gall, Robson: Med. Sci. Law, 1976, Vol 16, No 3, p 159

3) Ballantyne, Beswick, Price Thomas: Med. Sci. Law 13, 265-268, 1973

4) Beswick, Holland, Kemp: Brit. J. industr. Med: 1972, 29, 298-300

5) Schrempf Alfred: Chemie in unserer Zeit, 12. Jahrg, 1978, S. 146-152

6) Sanford J: Riot Control Agents, 1976, p 421-429

7) Franke S: Militärchemie, Band 1 Berlin DDR 1977

8) NZZ Nr. 188, 13./14. August 1977, S. 35

9) Guillaumat, Chatellier, Bull. Soc. Ophthal. Fr. 69, 548 (1969)

10) Levine, Stahl, Amer. J. Ophthal. 65, 497 (1968)

11) Doden W. et. al. Klin. Mtbl 155, 855 (1969)

12) Ballantyne et al. Arch. Toxicol. 32, 149-168 (1974)

13) Ballantyne et al. Arch Toxicol. 34, 183-201 (1975)

14) Oksala A. et al. Acta Ophthalmol. 53, 908-913 (1975)

15) Chemical Police escort Tränengasspray Firma IMUWA Int. Prospekt. Postfach Nr. 1705, 3001 Bern

16) Rose. L. Ophthalmologica Addit ad 158, 448-454 (1969)

17) Hoffmann D. H. Brit. J. Ophthal. 51(4), 265-68 (1967)

18) Ballantyne, B. and Swanston, D. W., Arch. Toxicol. 40, 75-95 (1978)

19) Dietel, F., Med. Klin. 29, 1208 (1933) Frazier, C.A., JAMA 236, 2526 (1976)

20) Frazier, C. A. , JAMA 236, 2526 (1976)
21) Holland, P. and White, R.G., Br. J. Dermatol. 86, 150-154 (1972)
22) Ingram, J. T., Br. J. Dermatol. 54, 319-321 (1942)

23) Kissin, M. and Mazer, M. The Bulletin of the U.S. Army Medical Department, 81, 120-121 (1944)

24) Madden, J. F. and Paul, ST., Arch. Dermatol. Syphil. 63, 133-134 (1951)

25) Queen, F.B. and Stander, T. JAMA 117, 1879 (1941)

26) Schwartz, L. and Tulipan, L., Occupational Diseases of the Skin, 237. London, H. Kimpton (1939)

27) Vedder, F.B., Medical aspects of chemical Warfare. Baltimore: Williams and Wilkins, 171 (1925)

28) Ballantyne B., Toxicology 8 (1977), 347 ff

29) Sungmin Park et al., Amer. J. Ois. Child 123, 1972, 245 ff

30) Ballantyne B. et al. Arch. Toxicol. 40, (1978), 75 ff

31) TA 22.10.1980

32) Auskunft des Tox Zentrums

33) Naeve W., Arch. für Toxicol., 18, 165-169, 1960

34) Stein A.A., Kirwan W.E.: J of Forensic Sci, 9, 374-382, 1974 White Ch: J of 23 (3), 527-530

35) Chapman A.J. Forensic Sci, 1978


Quelle: GASREPORT.

Aus: AG Doku Autonome Sanitätsgruppe, Gruppe Gas der Vereinigung unabhängiger Ärzte der Region Zürich: TRÄNENGAS, SELBSTHILFE, PATIENTENRECHTE, AUTONOME SANITÄT. Verlag Citron Presse, Zürich, S. 71-92. ISBN 3-85611-000-3 (vergriffen)

11. Links

Weitere Infos:

GUMMIGESCHOSSE, WASSERWERFER, CS - Schnellabschaltung der Bürgerrechte: Die neuen Waffen der Polizei. Broschüre 1986 online bei nadir.org

Kontaktallergien durch die Reizstoffe CN und CS. Dissertation 1989 (Fachbereich Medizin, Universität Göttingen) Teilabdruck online bei nadir.org inkl. ZIP-download

Erste Hilfe gegen "Tränengas" aus der Broschüre "RUHIG BLUT! Selbstschutz und Erste Hilfe bei Demonstrationen und Aktionen" bei nadir.org
 
--> Ruhig Blut! Selbstschutz und Erste Hilfe bei Demonstrationen und Aktionen | Ihnaltsverzeichnis


Erste Hilfe gegen Pfefferspray bei Demosaniteter.de



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deckt PigBrother nunmehr zwei weitere Fälle auf - mit erschütternden
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