Mittwoch, 12.
April 2000 >>> Tag 24 |
Wieder einmal 1 Tag zu spät treffen
Brief 15 vom 07.04.00
und Brief
16 vom 08.04.00 ein: Knallharte Facts
über Drogen,
arbeitende Polizisten
(!) und "Scherz"e
im Gulag.
Jetzt ist sie da! Antwort
4.4.00 von lic.iur Spirig, Justizvollzug Kanton Zürich
auf Beschwerde
2 vom 26.3.00. Und die Gegenreaktion
6.4.00 des Beschwerdestellers. Paukenschläge jedoch
im Vergleich zum nachfolgenden Rekurs
gegen Verfügung Gefängnisverwaltung 9.4.00 , der wie
ein Böllerknall zusammenzucken lässt: Auf total 7 Seiten
prangert der inhaftierte Künstler und Kulturschaffende handschriftlich
gewichtige Sachverhalte an, die nicht einfach von der Hand zu weisen
sein werden. Missachtung der durch die Bundesverfassung garantierten
Rechte auf u.a. Berufs-, Kunst-, Informations-, Kultur-, und Meinungsäusserungsfreiheit.
Normal?
"Meine derzeitige Situation bedeutet nicht
nur für kulturell arbeitende Menschen einen vorsätzlichen
Tiefschlag, sondern spottet schlichtwegs jeder auch nur halbwegs
zivilisierten Vorstellung von Menschenwürde, Meinungsfreiheit
und den andern obengenannten Rechten." (Aus
Rekurs
gegen Verfügung Gefängnisverwaltung 9.4.00)
Doch offensichtlich ist es
normal, dass in der Schweiz Vollzugsgefangene keine oder nur
handverlesene Bücher und Zeitschriften lesen dürfen
und "offiziell zu Menschen 2. Klasse degradiert" werden
können, doch in der Regel sind dies ja nur "Versehen"
und nicht etwa böse gemeint.
Die Zeit scheint nicht für alle
vorwärts zu gehen, insbesondere in der Gefängnis-
und Justizverwaltung dreht sich das Rad der Zeit offensichtlich
zurück. 60 oder 600 Jahre?
"Auch wenn es sich vielleicht noch nicht
ganz überall herumgesprochen hat: Wir leben mittlerweile im 21.
Jahrhundert. Den Informationsaustausch auf beschriebenes Papier
beschränken zu wollen ist m.E. heutzutage ähnlich anachronistisch
wie von einem Gefangenen des letzten Jahrhunderts zu verlangen, seine
Korrespondenzen usw. mittels Federkiel auf Pergament zu schreiben."
(Aus Rekurs
gegen Verfügung Gefängnisverwaltung 9.4.00)
Fortsetzung folgt garantiert. Solche Zustände
kann ein aufgeweckter Staatsbürger, ob im Gefängnis oder in
Freiheit, nicht tolerieren. Vgl. dazu Dossier,
wo sämtliche diesbezüglichen Dokumente einsehbar sind. |