Seelenlos und Ärger gegen Beamte der Polizei Sehr geehrter Herr Kollege Mit Schreiben vom 23. November 2000 wurde namens meiner beiden oben genannten Klienten eine Anzeige wegen des Vorgehens der Polizei am 5. September 2000 eingereicht. Das Verfahren wurde Ihnen zugeteilt. Da sich nichts rührte, bat ich Sie mit Schreiben vom 22. März 2001 die betroffenen Polizeibeamten einzuvernehmen. Nun ist genau ein halbes Jahr seit der Anzeige verstrichen, ohne dass meine Klienten und ich etwas betreffend Untersuchung erfuhren. Kaum kann mehr gesagt werden, dass diese Untersuchung gemäss den Vorschriften der Zürcher Strafprozessordnung geführt wird. Wenn "alle Untersuchungen" "mit Beförderung zu Ende zu führen" sind (vgl. § 33 StPO), so sind sie auch mit Beförderung an die Hand zu nehmen. Eine weitere Verzögerung wird kaum begründet werden können. Mit der Bitte um Kenntnisnahme grüsse ich Sie freundlich [Unterschrift]
|
|
|
|
|
|
|
|
B
L U T G E I L F O T O G A L
E R I E Part I english
Was der Zensor Ihnen vorenthalten
wollte - und wie unbefangene "Durchschnittsbetrachter" darauf
reagieren!
B
L U T B A D I N U R D O R F ! ! !
D I E B I L D E R ! ! english
J e t z t a
k t u e l l :
S
L O W G R I N D ! ! !
V e r s i o n
1 . 5
Update 20.11.01
K
U N S T I M K N A S T