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  Part 8: Das Ende des Rechtsweges 
     
 
 
 
     
 


   
    Donnerstag, 21. September 2000 

Fr. 104.-: Soviel kostet Gerechtigkeit in der Schweiz!

Heute von der Post geholt: Die Rekursantwort der Justizdirektion in Sachen Kulturverbot - wieder mal mit den obligaten Tippfehlern. Natürlich abgelehnt, bzw. gar nicht erst darauf eingetreten. Scheints gelten bei der Justizdirektion Wochentage als Frist (und nicht wie bei Gericht Arbeitstage). Kleiner Trost: Mit Geld und Anwälten wär das folglich nicht passiert. Soweit nach Plan, äh, "Rechtsstaat". Pikantes Detail am Rande: Letztlich wurde Seelenlos scheints wiedermal die eigene Offenheit und Redlichkeit zum Verhängnis. Da wird sich lic. iur. Spirig vom Amt für Jusizvollzug aber gefreut haben! (Und nicht nur er...)

Das Tüpfelchen auf dem i ist aber dies:

"Auf den Rekurs wäre allerdings auch bei fristgerechter Erhebung mangels Legitimation des Rekurrenten nicht einzutreten gewesen: Der am 20. April 2000 aus der Haft entlassene Rekurrent erhebt in seiner Eingabe an die Justizdirektion keine Rügen gegen Bestimmungen der Verordnung über die Bezirksgefängnisse oder die Hausordnung des Flughafengefängnisses, sondern nur gegen die Handhabung einzelner Bestimmungen dieser Erlasse während seiner Haft."

Zur Erinnerung: Einer der Anträge, erstmals gestellt am 9.4. und wiederholt am 12.8., lautet wörtlich:

"Werden mir einer oder mehrere Anträge ganz oder teilweise verweigert, so hat dies unter genauer Bezeichnung der Rechtsgrundlagen zu erfolgen, inkl. Rechtsmittelbelehrung, wie ich allenfalls auch betreffende Erlasse, Verordnungen etc., allenfalls auch nach meiner Haftentlassung, weiter anfechten kann."


Doch wenn der Führer - pardon: Justizdirektor - befielt, so habe ich natürlich nichts gesagt - wie könnt ich auch! - und schon gar nicht gegen irgendwelche Erlasse, Verordnungen etc. des Reichssicherheitshauptamtes - pardon: der Direktion des Innern -, sondern nehme im Gegenteil hiermit untertänigst zur Kenntnis:

"Damit besteht aber nicht einmal mehr im Hinblick auf eine erneute Inhaftierung des Rekurrenten ein schutzwürdiges Interesse im Sinne von § 21 lit. a) des VRG, so dass er im Sinne der genannten Bestimmung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes nicht zur Rekurserhebung legitimiert ist."


Und als hätt ich's nicht schon dunkel geahnt, dass in schweizer Gefängnissen nicht nur mit obrigkeitlicher Duldung widerrechtliche Zustände herrschen, sondern dass es auch keine demokratischen Mittel dagegen gibt: Natürlich hat der Wisch keine Rechtsmittelbelehrung mehr am Schluss - sprich ich bin am Ende des Instanzenwegs angelangt und kann nun mangels andersweitiger "Legitimation" kraft aktiven Widerstandsrechts endlich jederzeit legal zur Waffe greifen!!! Hipp, hipp!

Und die Moral von der Geschicht: Wieviel Gerechtigkeit in der Schweiz kostet, wisst Ihr nun. Wieviel diese Gerechtigkeit wert ist, müsst Ihr Euch schon selber ausrechnen ...

 

   
     
     
    Montag, 27. November 2000 

Und? Den Herr Rohner auch gesehen in der Glotze? Wie er letzte Woche vor laufender Rundschau-Kamera in einer leeren Zelle mit ein paar typischen Handbewegungen demonstrierte, auf welche Weise er jeweils den vermummten Beamten der "Spezialeinheit" hilft, einen in panischer Angst wild um sich schlagenden Neger "reisefertig zu machen" – sprich erstmal paar in die Fresse und Weichteile, während Herr Rohner versucht die Füsse mit Kabelbindern ruhig zu stellen?

(Schon schrecklich, was man als Gefängnisdirektor für seine Kröten so alles anpacken muss, nicht wahr? Erst schreienden Negern das Kopfkissen ins Gesicht drücken bis sie endlich Ruhe geben, und nun auch noch bei den Schweissfüssen, also nein aber auch...)

Tja, nun hab's sogar ich nachträglich auf Tape gesehn, und eigentlich hatt ich die ganze Zeit nur gehofft, dass sie eine der grünen Zellen von innen zeigen, und dann war's sogar eine mit dem Klo links wie meine, mehr hab ich eigentlich gar nicht gewollt, und ich weiss eigentlich auch nicht, warum ich plötzlich so froh bin.

   
     
     
    Mittwoch, 6. Dezember 2000 

Früh aufstehn? Am nächsten Mittwoch? Wegen einem Neger? Mann, ist die Frau Führer – äh, pardon, Fuhrer – aber eine Arme! Und das alles für dieses Trinkgeld von Rente! Auch die Richter können einem ja richtig leid tun! Ganz zu schweigen von den Beamten der Bereitschaftspolizei, die auch lieber ihre Überstunden kompensieren würden! Hab gar nicht gewusst, dass die alle derart hart unten durch müssen, puh




   
     
     
    Ende  Dezember 2000 

Was dann nicht mehr in der Zeitung stand, da das Urteil vom 6. 12. wohlweislich erst später bekannt gegeben wurde: 14 Monate unbedingt für Lukombo Lombesi! Allein 6 Monate hatte Bezirksanwalt Peter Joho beantragt, weil Lombesi sich während seiner überstürzten Ausschaffung im Flugzeug von hinter dem Vorhang her bemerkbar gemacht hatte, worauf die anderen Flugpassagiere gegen die unmenschliche Behandlung protestierten und der Flugkapitän die Ausschaffung abbrechen liess. Damit kommen wir nahtlos zu…

   
     
     
    Samstag, 20. Januar 2001 

Bloss n Nigger Part 2:

Etwas anders sieht die Sache allerdings aus, wenn Schweizer Polizeibeamte einen Neger (Pardon: Araber) umbringen, wie dies am 3. März mit Khaled Abuzarifa geschah, der währen der Ausschaffung "erstickte". Da braucht derselbe Bezirksanwalt Peter Joho wegen "Terminproblemen und mehrmaligen Verschiebungen der Schlusseinvernahmen" dann erstmal knapp zwei Jahre, bevor er überhaupt Strafantrag stellt.

Und nun, was glaubt ihr, wieviel ist das Leben eines Negers (Pardon: Arabers) hier zu Lande wert? Laut Herr Joho grad mal 5 Monate bedingt. Zumindest lautet so sein jeweiliger Strafantrag gegen die "verantwortlichen" 3 Polizisten und einen Arzt, weil sie "fahrlässig den Tod" des Negers (Pardon: Arabers) "herbeiführten".

(Zur Erinnerung: In Sachen BLUTGEIL beantragte der zuständige Bezirksanwalt wegen "Verbrechens gegen die Menschenwürde" je 4 Monate. Eigentlich ein Skandal, wenn man bedenkt, dass in BLUTGEIL weisse Fixer und Polizisten getötet und gegrillt wurden und nicht etwa bloss Juden, Neger oder Araber…)


 
 
 
F O R T S E T Z U N G :
Spätfolgen für die Gesundheit

 
 
No.  6'666'667

 
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