SSI  Home           R A Z Z I A   Home            e n g l i s h   p a g e s

 
 
 

 
Zürich, 23. November 2000/cs



Einschreiben
Bezirksanwaltschaft Zürich

Geschäftsleitung

Postfach


8026 Zürich
 
Advokatur Gartenhof
 
 Matthias Brunner 
Viktor Györffy 
Claude Hentz 
Barbara Hug 
Peter Nideröst 
Lisa Zaugg
 
Barbara Hug 
Rechtsanwalt 
Gartenhofstrasse 15 
Postfach 9819 
8036 Zürich 
Telefon 01 241 63 62 
Telefax 01 241 24 02 
MwSt-Nr. 277 373 
PC 80-40561-7


Sehr geehrte Damen und Herren



In Sachen

1. Herr Ärger,
c/o SSI, Postfach 2122, 8031 Zürich,

2. Herr Seelenlos,
c/o SSI, Postfach 2122, 8031 Zürich,

gegen

Beamte der Polizei,

betreffend Amtsmissbrauch im Sinne von Art. 312 StGB, etc.

wird hiermit
   
Anzeige


betreffend des Vorfalles vom 5. September 2000 an der Klosbachstrasse, 8032 Zürich eingereicht.


Begründung:  


1. Die beiden Anzeigeerstatter bevollmächtigten die Unterzeichnende (vgl. Vollmacht vom 17.10.2000).

2. Herr Seelenlos und Herr Ärger wohnen seit November 1997 an der Klosbachstrasse in Zürich. Dabei handelt es sich um ein Abbruchobjekt. Es ist eines der Häuser, das der Überbauung am Kreuzplatz weichen soll. Abbruch- und Baubeginn sind noch offen.  

3. Am 25. August 2000 läutete es unverhofft an der Türe meiner Klienten morgens kurz nach 8.00 Uhr. Zwei Vermesser verlangten Eintritt, um auf dem Dach Markierungen für den aufzustellenden Visiermast anzubringen. Dies war für die Herren ohne weiteres möglich, sie wurden aber gebeten, sich doch zukünftig vorher schriftlich oder telefonisch anzumelden, damit auf Grund der Terminabsprache jeweils auch sicher jemand im Hause ist.

Die Ladenmieterin im Erdgeschoss befand sich zu dieser Zeit in den Ferien, worauf mein Klient hinwies und deshalb erst recht betonte, wie wichtig eine Voranmeldung sei.

4. Meine Klienten hörten nichts mehr, bis sie am 5. September 2000 morgens durch Lärm aus dem Schlaf gerissen wurden. Die Haustüre war aufgebrochen, im Hausgang hörten sie Stimmen mit der Aufforderung: "Aufmachen, Polizei, oder wir treten die Türe ein." Im selben Moment flog diese auf. Es drangen mehrere Beamte in Uniform und ziviler Kleidung in die Wohnung meiner Klienten ein. Diese wurden in Unterhosen aufgefordert, sich an die Wand zu stellen. Auf die Frage nach einem Hausdurchsuchungsbefehl kam die Antwort: "Wir brauchen keinen." Meine Klienten hatten sich im Wohnzimmer aufzuhalten, wo sie auch bewacht wurden, währenddem die Beamten im Haus ausschwärmten. Erst auf wiederholte Nachfrage hin gab ein herumstehender Beamter bekannt, sie hätten den Zugang der Bauarbeiter zum Dach zu sichern.

5. Durch den Haus- und Treppengang war es den Bauarbeitern ohne weiteres möglich, auf das Hausdach zu gelangen und dort den Visiermast anzubringen.

Währenddessen durchstöberten die Beamten die Wohnung meiner Klienten im 1. und 2. Stock sowie das Dachzimmer und packten überall Gegenstände ein. Auch auf Aufforderung hin wurde kein Beschlagnahmungsprotokoll erstellt. Ein Beamter fotografierte für meine Klienten sichtbar in der Stube und im angrenzenden Arbeitsraum, wo sonst noch sahen meine Klienten nicht.

Meine Klienten mussten ihren Ausweis zeigen. Herr Ärger gab seinen Presseausweis, Herr Seelenlos seinen Pass. Beide Ausweise wurden von den Beamten eingesteckt.

Nach ca. einer Stunde erlaubte Herr B. meinen Klienten sich endlich anzuziehen. Bald darauf verliessen die Beamten das Haus.  

6. Ca. zwei Stunden später kehrten drei Polizisten an die Klosbachstrasse zurück, händigten meinen Klienten ihre Ausweise wieder aus und drangen erneut in das Haus ein mit der Bemerkung: "Um nochmals einige Fotos zu machen." In dieser Zeit wurden meine Klienten im 1. Stock festgehalten. Ein Beamter fotografierte im Haus herum.

Einer meiner Klienten macht darauf hin ebenfalls Fotos. Der Film wurde im gegen Quittung abgenommen.

7. Am Sonntagabend, 10. September 2000 kam Korporal H. mit drei Polizeibeamten wieder an die Klosbachstrasse. Sie brachten den inzwischen von der Polizei entwickelten und beschlagnahmten Film und eine ebenfalls beschlagnahmte Videokassette. Gegen Quittung erhielten meine Klienten diese Gegenstände zurück. Die übrigen Gegenstände seien an Herrn Zünd, Gruppe Brand und Anschläge weiter gegeben worden.

Am 27. September 2000 konnten meine Klienten weitere zwei Gegenstände bei der Polizei abholen. Der Rest der beschlagnahmten Gegenstände sei im Büro von Korporal H. von der Reinigungsequipe entsorgt worden. Ebenfalls erhielten meine Klienten die Fotos von der Wandcollage im Wohnzimmer des 1. Stockes. Es wurde behauptet, weitere Fotos seien im Innern des Hauses nicht gemacht worden.  

8. Während der Aktion am 5. September 2000 gaben die Polizisten H., S., W., M., und M. ihre Namen bekannt, ebenfalls Herr B.. Mindestens sechs weitere Beamte (darunter zwei Frauen) weigerten sich, ihre Namen zu nennen.

9. Meine Klienten erfuhren, Anlass der Aktion sei gewesen, weil der Hauseigentümer behauptet hätte, den Bauleuten sei der Zutritt ins Haus verweigert worden. Abgesehen davon, dass am 25. August 2000 zwei Vermesser ohne Probleme das Haus betreten konnten, wurden meinen Klienten der weitere Besuch von Bauarbeitern zu einem bestimmten Zeitpunkt nie bekanntgegeben. Und abgesehen davon, war die Aktion seitens der Polizei am 5. September 2000 missbräuchlich und unverhältnismässig.


Angemessen wäre es gewesen, an der Haustüre zu läuten, einen Moment zu warten, bis einer meiner Klienten die Türe geöffnet hätte, dann direkt auf der Treppe auf das Dach zu steigen. Alles andere ist in keinem Fall durch das Gesetz abgedeckt.

So durchstöberten die Beamten die Wohnung meiner Klienten ohne Hausdurchsuchungsbefehl. Irgendwelche Dringlichkeit kann nicht nachgeschoben werden, lautete doch der Auftrag der Polizei ganz anders.

Meine Klienten sahen, dass u.a. eine von ihnen herausgegebene Zeitung, weitere Drucksachen, eine Videoblindkassette, Filmrequisiten, Videokassetten, usw. eingepackt wurden von den Polizisten ohne ein Beschlagnahmungsprotokoll zu erstellen.

Die Forderung nach Ausweisen und deren Mitnahme ist ebenfalls durch kein Gesetz abgedeckt. Niemand muss sich in seinen eigenen Räumen ausweisen. Es gab keinerlei Grund dafür.

Zudem musste dem Polizisten mit Übergabe des Presseausweises bewusst sein, dass sie hier eine Person vor sich haben, gegen welche keine prozessuale Zwangsmassnahmen (wie Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung) durchgeführt werden dürfen (vgl. Art. 27bis StGB).

Die Beschlagnahmung verschiedenster Gegenstände überschritt bei weitem die zulässige Amtsgewalt, wie auch das Fotografieren in den privaten Räumen meiner Klienten.

10. Alle Polizisten handelten als Beamte. Eindeutig setzten sie die ihnen zustehende staatliche Macht zweckentfremdet ein. Sie schnüffelten in der Privatsphäre meiner Klienten herum. Hatten sie schon den überflüssigen Auftrag der Sicherung des Zuganges zum Dach, so diente das Vorgehen der Beamten eindeutig sachfremden Zwecken, was sich besonders darin niederschlägt, dass sie Gegenstände beschlagnahmten, Filme und Videokassetten mitnahmen und entwickelten.


Das Vorgehen der Beamten war auch unverhältnismässig. Wenn schon der Hauseigentümer eine solche, seitens der Polizei unüberprüfte Angabe machte, so hätte es genügt, wenn zwei Beamte an der Klosbachstrasse vorbeigegangen wären, und nicht ein derartiges Überfallkommando. Die Beamten mussten wissen und konnten nicht daran glauben, dass sie pflichtgemäss handelten.

Durch das Verhalten und Vorgehen der Beamten traf meine Klienten ein erheblicher Nachteil. Sie wurden über längere Zeit ohne gesetzliche Grundlage beinahe nackt in einem Zimmer festgehalten, ihrer Freiheit beraubt. Ihr Eigentum wurde beschlagnahmt, besichtigt (Entwicklung der Filme) und teilweise vernichtet. Zwei Türen wurden beschädigt und Fensterscheiben zertrümmert. Den gesetzlichen Schutz, den zumindest Herr Ärger gemäss Art. 27bis StGB für sich in Anspruch hätte nehmen können, wurde missachtet. An der Durchsuchung durften meine Klienten nicht teilnehmen.

11. Gegen ein derartiges Verhalten und Vorgehen der Polizei muss eingeschritten werden. Es kann nicht geduldet werden, dass Polizeiorgane ihre staatliche Macht derart missbrauchen. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2000 wurde Herr Zünd, Kriminalpolizei und angeblich Verantwortlicher für den Einsatz, aufgefordert, bezüglich der Razzia an der Klosbachstrasse Stellung zu nehmen. Eine Kopie jenes Briefes ging an das Kommando der Stadtpolizei Zürich. Bis heute erfolgte keine Reaktion. Ein derartiger Missbrauch sollte nicht einfach "ausgesessen" werden können.


Mit der Bitte und dem Antrag auf strafrechtliche Untersuchung


grüsse ich Sie freundlich


RA B. Hug
[Unterschrift]



Vollmacht 


Z U R Ü C K



Dezibel-Zensur



Der Kleine Hirnfick
     
 
PigBrother.hirnfick.com

B i l d e r ,   d i e   w i r   g e r n e   s e h e n !
POLIZEIBEAMTE BEI SCHWERER KÖRPERLICHER ARBEIT!!!
Teil 1:   M I T   M O T O R S Ä G E N !
 Teil 2:   M I T   O F F E N E M   H O L S T E R ...  Die beschlagnahmten Fotos!
 Teil 3:  
S O N N T A G S K U R I E R E ! ! ! 

M i t   d e n   W a f f e n   d e r   K u l t u r   . . .
KREATIV UND HUMORVOLL: SO GEFÄLLT UNS UNSERE POLIZEI!
H  I  E  R    K  L  I  C  K  E  N  !
 AUS DEM FOTOALBUM DER POLITISCHEN POLIZEI…
H  I  E  R    K  L  I  C  K  E  N  !
 

No.  6'666'667
Die Schweiz ist ein demokratisches Land, in dem Kulturschaffende die Wahl haben zwischen Gefängnis, bewaffnetem Widerstand oder Exil.




  B L U T G E I L     F O T O     G A L E R I E     Part I         english
Was der Zensor Ihnen vorenthalten wollte -  und wie unbefangene "Durchschnittsbetrachter" darauf  reagieren!
B L U T B A D   I N   U R D O R F   ! ! !       D I E   B I L D E R   ! !     english
J e t z t   a k t u e l l  :     S L O W  G R I N D  ! ! !        V e r s i o n     1 . 5
Update 20.11.01   K U N S T   I M   K N A S T


SSI Home            R A Z Z I A   Home            e n g l i s h   p a g e s