An den Gemeinderat
von Zürich
GR Nr. 2001 / 18
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17.01.01
Interpellation |
von Balthasar
Glättli (GRÜNE) |
Die Kreuzplatz-Häuser
bilden seit langem einen Gegenstand des öffentlichen
Interesses. Bislang drehte sich die Auseinandersetzung vor
alIem um die Frage des Abbruchs der alten Kreuzplatz-Häuser,
die, obwohl wichtige Zeitzeugen für die Entwicklung
der Stadt Zürich, einem Neubauprojekt weichen sollen.
Stadtrat und Bauherrschaft
haben eine empfindliche Niederlage erlitten, als die Zürcher
Stimmbevölkerung das erste Neubauprojekt an der Urne
verworfen hat. Seither bleibt nichts unversucht, um allen
rechtlich und politisch offenen Fragen zum Trotz - erwähnt
seien nur der Rekurs des Heimatschutzes und die städtische
Volksinitiative von Heimatschutz, Verein Denk Mal Kreuzplatz
und GRÜNEN - das Projekt so rasch als möglich
voranzutreiben.
In diesem Kontext betrachtet,
stellen sich zum Vorgehen der Polizei vom Sommer 2000 in einem
der betroffenen Häuser (vgl. dazu u.a. den Tages-Anzeiger
vom12.1.2001) besondere Fragen. Ich ersuche den Stadtrat daher
um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie begründet der Stadtrat
den Einsatz der Polizei in besagtem Haus, der offensichtlich
zu Gunsten einer privaten Firma erfolgt zu sein scheint?
2. Hält der Stadtrat den
Einsatz der Polizei generell für notwendig und verhältnismässig
um Bauleuten einer privaten Firma den Zugang zu einer privaten
Liegenschaft zu sichern? Wenn nein: Gibt es aus Sicht des
Stadtrates Ausnahmefälle in denen ein derart massiver
Einsatz - immerhin waren 12 Beamte beteiligt - notwendig und
verhältnismässig ist? Was sind die Kriterien?
3. Trifft es zu, dass die Polizei
sich in der geschilderten unverhältnismässigen Weise
Zugang zum Haus verschafft und dass die Polizei sich offensichtlich
bei Weitem nicht auf die den BewohnerInnen der Liegenschaft
genannten "Sicherungsaufgaben für den Bautrupp" beschränkte,
sondern eine eigentliche Hausdurchsuchung inkl. Beschlagnahmung
von Gegenständen und Fotografieren von Räumlichkeiten
vorgenommen hat - dies ohne Vorliegen eines Durchsuchungsbefehls?
Wie stellt sich der Stadtrat dazu?
4. Auf welche rechtlichen Grundlagen
stützt sich das besagte Vorgehen?
5. Hält es der Stadtrat
ebenfalls für unzumutbar, dass vom Einsatz und den beschlagnahmten
Gegenständen kein Protokoll erstellt wurde und dem Vernehmen
nach ein Teil dieser Gegenstände nicht zurückgegeben,
sondern kurzerhand vernichtet wurde?
6. Was gedenkt der Stadtrat zu
unternehmen, damit solche Vorfälle in Zukunft unterbleiben
und die Rechtssicherheit für alle Bewohnerinnen
und Bewohner der Stadt Zürich gewahrt bleibt?
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