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1) Kostenwahrheit bei Polizeieinsätzen –

unabdingbare Voraussetzung objektiver
und ausgewogener Berichterstattung

© PigBrother.info Nachdruck und Weiterverbreitung nur mit Quellenangabe gestattet

[ Auschnitt Mission Statement von PigBrother:
(vollständig unter
http://www.ssi-media.com/pigbrother/PigBrother.htm )

«PigBrother.info fordert Kostenwahrheit auch für Polizeieinsätze im "unfriedlichen Ordnungsdienst" unter Berücksichtigung sämtlicher dabei entstehenden Personen- und Sachschäden inkl. Folgekosten.» ]


Sobald es bei Demonstrationen zu Sachbeschädigungen durch DemoteilnehmerInnen kommt, werden diese regelmässig in der Berichterstattung minutiös aufgelistet -- manchmal, wie z.B. betreffend dem 24.1.04, über Tage oder gar Wochen. Bei Grossanlässen werden zusätzlich auch die Kosten des Polizeiaufgebots wochen- und monatelang medial ausgebreitet.

Ob hingegen durch die Polizei verursachte Personen- und Sachschäden nur schon erwähnt werden, hängt bereits mehr oder weniger vom Zufall ab. In keinem einzigen Fall wurden bisher jedoch die von der Polizei verursachten Personen- und Sachschäden beziffert, obwohl diese letztlich genauso von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Kommt es z.B. durch "Gummigeschosse" bei einem 20-jährigen Opfer zu einem Augenverlust mit nachfolgender Invalidität, so betragen die Kosten für die Allgemeinheit (Krankenversicherung und IV, ev. Staatshaftung und Sozialämter) schnell einmal ein paar 100'000.-- Franken.

Bei von der Polizei begangenen Sachbeschädigungen (z.B. "Tränengaspetarden" im Zugwaggon von Landquart oder -- wie es immer wieder vorkommt -- in Wohnungen rsp. Büroräumen Unbeteiligter, oder auch zerbrochene Scheiben durch "Gummigeschosse" usw.) werden in der Regel bedenkenlos einfach den DemonstrantInnen untergeschoben, entsprechende Verlautbarungen von Zahlen durch die Polizei von den Medien unhinterfragt übernommen.

Beides ist hier zu Lande Alltag, dürfte aber in einer objektiven und ausgewogenen Berichterstattung niemals der Fall sein.



2) Der Kessel von Landquart und die Polizeiübergriffe kamen nicht von ungefähr
– weitere werden folgen

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Zuerst einkesseln, dann «eingasen» ...

Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#1c

... ist in der Schweiz eine seit Jahrzehnten beliebte Polizeitaktik, wobei zwischen friedlichen DemonstrantInnen, «gewaltbereiten Chaoten» und nichtsahnenden, schlicht Unbeteiligten bewusst nicht unterschieden wird, vgl. u.a. Landquart 2003 oder Bern-Reithalle 2003, wozu z.B. die NZZ am Sonntag anmerkte: «Der Innenhof der Reithalle, wo sich zahlreiche Besucher aufhielten, füllte sich während des Polizeieinsatzes mit Reizgas. Im Kino, wo ein Film gezeigt wurde, kam es nach Angaben eines Augenzeugen zu chaotischen Szenen, als Gas eindrang.» (26.2.03)

--> Entgegen dem verharmlosenden Namen
ist "Tränengas" ein gefährlicher, von der Genfer Konvention geächteter chemischer Kampfstoff. Weltweit sind bisher über 1000 Todesfälle bekannt. In Deutschland gilt Lymphknotenkrebs bei Bundeswehrausbildern offiziell als "Tränengas"-bedingte Berufskrankheit.


Kontrollieren & fichieren à discrétion

Bereits anlässlich des G8 wurde am 1.6.03 ein ganzes Camp unterschiedslos umzingelt und die Eingekesselten nach Belieben kontrolliert und fichiert


«Verletzen statt töten»: Die neuen Polizeiwaffen

Schweizweit rüsten Polizeikorps gegen den «inneren Feind» mit immer grosskalibrigeren Granatwerfern, «Schockgranaten», «Markierungsprojektilen» und anderem Gerät, das ursprünglich für Armee und Kriegseinsatz entwickelt wurde. Von den Herstellern als «less lethal» oder gleich «völlig ungefährlich» angepriesen, verursachen die neuen Waffen immer wieder gravierende Verletzungen und hinterlassen bleibende Schäden. Aktueller Spitzenreiter: Die auch dieses Jahr wieder in Landquart vertretenen Genfer und ihre «autonome» Spezialeinheit, die sog. «Interventionsbrigade», deren Einsätze letztes Jahr zumindest in 3 Fällen leicht auch tödlich hätten enden können.

a) Die «Affaire à Cornavin»
Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#3cornavin

Denise Chervet im Notfall
(Bild: Acacio Calisto)

Am 29.3.03 wollten in Genf im Anschluss an die bewilligte, friedlich verlaufene Anti-WTO-Demo ca. 150 TeilnehmerInnen im Banhof Cornavin den Zug nach Hause nehmen. Für die «Interventionsbrigade» ein willkommener Anlass, ihre neuste Erwerbung, das «Markierungsgerät» FN 303 noch vor dem G8 am lebenden Objekt zu testen. Die Versuchsperson: Die Ex-Gemeindrätin und Gewerkschaftssekretärin Denise Chervet. Nachdem eine erste «Markierung» an der Hüfte scheinbar nicht als ausreichend eingestuft wurde, schiesst der Beamte ein 2. Mal und trifft sie an der Schläfe -- mit bleibenden Folgen: Das «ungefährliche Projektil» durchschlägt die Haut und bricht ihr den Wangenknochen, Geschossfragmente aus Plastik und Wismut bleiben im Gewebe stecken und können wegen gefährlicher Nähe zum Gesichtsnerv auch später nicht operativ entfernt werden. Die Polizei streitet alles ab: Ihr Sprecher auf die Frage, ob die Verletzung ev. von der Polizei stammen könnte: «Absolut nicht. [...] Dieses Geschoss stammt nicht von uns. [...] Diese Dame wurde aus dem eigenen Lager getroffen. Sie wurde ein Opfer von "friendly fire" ... wie im Irak.» (Le Matin 1.4.03) Die welsche Presse reagiert empört, amnnesty international fordert eine Untersuchung. Der Polizeikommandant und die Kommunikationsverantwortliche, welche beide darauf drängten, der Öffentlichkeit möglichst rasch reinen Wein einzuschenken, werden von der Polizeidirektorin Spoerry zum Rücktritt gezwungen.

b) Knüppelschläge auf den Kopf, Verletzter Treppe runtergestossen
Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#3cornavin sowie http://www.ssi-media.com/pigbrother/CornavinTreppe.htm

 
 

Jeder Beamte lernt in der Polizeischule, dass Knüppelschläge auf den Kopf gefährlich sind, Spätschäden hinterlassen oder gar zum Tode führen können (vgl. u.a. den Fall von Max in Richard Dindos Film «Dani, Michi, Renato und Max»). Deshalb üben angehende Beamte (zumindest offiziell) den sog. «Double Spin», einen Schlag auf den Oberschenkel, der so schmerzhaft ist, dass das Opfer augenblicklich ausser Gefecht gesetzt wird und sich setzen muss, jedoch keine bleibenden Schäden davonträgt. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Opfer mit Kopfverletzungen durch Knüppelschläge ins Spital eingeliefert werden müssen, so z.B. am 24.1.04 in Landquart, bei der Razzia ohne Hausdurchsuchungsbefehl im «Independent Media Center» beim letztjährigen G8 (gleich 3 Fälle) oder auch in Cornavin am 29.3.03, wo der Sohn von Denise Chervet eine Kopfverletzung mit insgesamt 4 Stichen nähen lassen musste. Doch damit nicht genug: Auf dem Weg zur Ambulanz versetzte ihm derselbe Beamte, der ihm bereits die erwähnte Kopfverletzung zugefügt hatte, weitere Schläge uns stiess den Wehrlosen obendrein noch die Bahnhofstreppe runter. Obwohl der Vorfall nebst durch Zeugen auch auf Video dokumentiert ist, wurde das Verfahren gegen den Beamten eingestellt. Begründung: Er habe sein Opfer «nicht verletzen wollen».

c) G8: «Schockgranate» reisst englischem Fotoreporter Wade weg
Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003Part2.htm#8
sowie http://www.ssi-media.com/pigbrother/GuyHasenjagd.htm






 Seit längerem experimentieren verschiedene Polizeikorps weltweit mit sogenannten "Schockgranaten". Ursprünglich wurde dieser Waffentyp für das Militär entwickelt, um nach der Erstürmung von Bunkern zumindest einige noch vernehmungsfähige Gefangene machen zu können. Dabei handelt es sich um Granaten mit z.T. schwächerer Ladung und ohne Splittermantel oder -Inhalt. Je nach Fabrikat können sie zusätzlich chemische Kampfstoffe enthalten wie z.B. "Tränengas".

Obwohl auch dieses "Einsatzmittel" als «less lethal»-Waffe gilt, d.h. als nicht rsp. «weniger tödlich», kommt es regelmässig zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen (Ausnahmen bestätigen die Regel).

Beispielsweise wurden solche "Offensiv-Gasgranaten" 1977 in Maleville (Frankreich) bei einer Demonstration gegen den Bau des Kernkraftwerkes eingesetzt und kosteten Vitale Michelon das Leben, er starb an einem Lungenriss (vgl. Gössner/Herzog: Der Apparat, Köln 1984, S. 307). In Deutschland unterliegt Beschaffung und Einsatz der Polizeigesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Am 15.1.81 wurden genau dieselben "Schockgranaten" der deutschen Firma Nico, wie sie auch die Genfer Polizei benützt, in Frankfurt am Main (Hessen) an der Startbahn West eingesetzt, wobei die Polizei den Medien gegenüber treuherzig behauptete, «physische Beeinträchtigungen» könnten «ausgeschlossen» werden. (Süddeutsche Zeitung 11.1.1982) 1986 wurde jedoch bei Auseinandersetzungen um die atomare Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf (Bayern) durch eine "Blend-Schockgranate" jemandem ein Teil einer Hand abgerissen, danach kam diese Waffe bisher in Bayern nicht mehr zum Einsatz.


Auch beim G8 setzte die genfer Polizei am 1.6.03 gegen eine von der Grenze zurückkehrende friedliche Demonstration einmal mehr "Schockgranaten" ein. Dabei wurde dem englischen indymedia-Fotografen Guy Smallman ein Teil der linken Wade weggerissen (siehe Fotos). Dabei wurden auch 2 Nerven verletzt.

Entgegen der Vorschrift, wonach die «Schockgranaten» dem Boden entlang gerollt werden müssen, veranstalteten die genfer Beamten mit Bogen-Direktschüssen eine eigentliche Hasenjagd auf den fliehenden Fotografen. Auf einem Video ist in Zeitlupe genau zu erkennen, wie die Granate von oben herabfällt und an seiner Wade detoniert. Wäre sie kurz vorher auf Kopfhöhe explodiert, hätte es auch hier leicht zu einem weiteren Todesfall kommen können.

--> Anders als die deutsche Polizei zogen die genfer Einheiten aus dem tragischen Vorfall vom 1.6.03 keinerlei Konsequenzen und setzten am 24.1.04 in Landquart (wie schon zuvor) unbeirrt erneut «Schockgranaten» ein.



3) Blutiger WEF-Auftakt: Mindestens 8 "Gummigeschoss"-Verletzungen

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Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2004.htm#1

An Demonstrationen im Vorfeld des WEF kam es am 10.1.04 in Winterthur zu mindestens 2 sowie am 17.1.04 in Burgdorf/BE zu mindestens 6 blutigen "Gummigeschoss"-Kopfverletzungen, wie sie bei jedem -- eigentlich laut Dienstreglement verbotenen -- "Gummigeschoss"-Einsatz aus kurzer Distanz auf Kopfhöhe üblich sind. Wie durch ein Wunder entgingen mindestens 2 Personen nur knapp einem Augenverlust. Einer Person wurde durch "Gummigeschosse" das Nasenbein gebrochen.


"Gummigeschoss"-Verletzung Burgdorf 17.1.04 (Bild: tob / ch.indy)

Wie aus Fotos, Videoaufnahmen und ZeugInnenberichten hervorgeht, schossen berner Beamte aus nichtigem Anlass auf Kopfhöhe aus Distanzen von weit unter 1 Meter. Als die Demonstrierenden sich darauf friedlich zurückzogen, setzten die Beamten ihnen nach und feuerten eine 2. Salve auf Kopfhöhe aus einer Distanz von gut 3 Metern (siehe Bild).


Ca. 1/2 Sek. vor der 2. Salve während friedlichem Rückzug.
Der Beamte in der Bildmitte hebt vor Schussabgabe das Gewehr
wieder auf Kopfhöhe
, siehe Video. (Bild: Tob )

Vorgeschrieben wäre laut Dienstreglement ein Mindestabstand von 20 Metern. Sämtliche Medien schwiegen einmal mehr zu diesem krassen Verstoss.

--> "Gummigeschosse" kosteten allein in Zürich bisher mindestens 8 Menschen mindestens einseitig das Augenlicht, darunter auch eindeutig Unbeteiligten. Im offiziellen Lehrbuch "Wundballistik und ihre ballistischen Grundlagen" wird aufgrund eines «Rechnungsfehlers» (Zitat Co-Autor Kneubuehl, Fachabt. 26, Bundesamt für Waffensysteme u. Munition Thun) bis heute behauptet, "Gummigeschosse" könnten weder die Haut durchschlagen noch Augen zerstören. Nach wie vor stützt sich die Polizei auf diese falschen Berechnungen und behauptet, "Gummigeschosse" seien «harmlos».



4) WEF: Schwerverletzter bei Flughafenblockade am 21.1.04

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Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2004.htm#3

An der friedlichen Sitzblockade bei der Autobahneinfahrt des Flughafen Zürich-Kloten zu Beginn des WEF wurde am 21.1.04 ein 25-jähriger ETH-Student schwer verletzt (zersplitterter Schienbeinkopf). Sein «Verbrechen»: Er hatte sich -- um den Beamten die Arbeit nicht allzuleicht zu machen -- mit den Armen bei seinen NachbarInnen eingehakt --
wie er erzählt mit gravierenden Folgen:

«Ich war stark erschrocken, in den Augen einzelner Beamten erkennen zu müssen, dass es ihnen offensichtlich grossen Spass bereitete, auf uns einzutreten, obwohl wir uns lediglich passiv zur Wehr setzten. Trotzdem hatten sie mich bald einmal herausgelöst. In der Folge wurde ich dann von ca. 6 Beamten weggezerrt.»

«
Sie zogen mir die Jacke und den Rucksack über den Kopf, so dass ich Platzangst bekam, und schleiften mich brutal über den Asphalt und durch den Dreck. Am Strassenrand stand ich dann mit den Knien gegen die Leitplanke und gab ihnen zu verstehen, ich würde auch freiwillig selber darüber steigen, doch es hagelte weiterhin Tritte gegen meine Beine, ich bekam einen kräftigen Stoss und flog über die Leitplanke, so dass ich drüben erneut in den Dreck stürzte

«Nachdem ich mich von Jacke und Rucksack befreit hatte und wieder Luft bekam, wollte ich aufstehen, doch mein linkes Knie tat entsetzlich weh, so dass ich das Bein unmöglich belasten konnte. Ich schleppte mich dann den Leitplanken entlang, bis mir ein Demosani zu Hilfe kam und das Knie mit Eisspray behandelte.»

«Obwohl ich grosse Schmerzen hatte und den Beamten mehrmals sagte, dass ich verletzt sei, wollten sie mich einfach nicht aus dem Kessel herauslassen. Es dauerte ewig, bis ich mich schliesslich -- gestützt auf 2 Leute -- doch noch wegbegeben durfte. Diese setzten mich in ein Taxi, das mich direkt zum Unispital brachte.»


2x Tomographie: Der zertrümmerte Knochen (rechte Hälfte Gelenkkopf)

«Dort wurde mir ein zersplitterter Schienbeinkopf diagnostiziert, das ist der oberste Teil des Schienbeins, der ans Knie anstösst. Der Arzt meinte, die Verletzung sei am ehesten dadurch entstanden, dass mich jemand heftig in die Füsse getreten habe. Aus dem Becken wurde mir ein Stück Knochen herausgenommen, zum zersplitterten Knochen hinzugefügt und das Ganze in einer weiteren Operation wieder zusammengeflickt. Ich hoffe nur, dass ich dereinst wieder normal werde gehen können.»

«Möglicherweise will nun allerdings meine Versicherung nicht für den Schaden aufkommen, solange ich nicht beweisen kann, dass es nicht meine Schuld war. Ich suche deshalb dringend Zeugen, die den Vorfall mitbekommen oder ev. sogar fotografiert oder gefilmt haben. Ich war mit einer beige-dunkelblau gestreiften Jacke bekleidet und trug einen dunkelblauen Pullover mit Kapuze sowie einen blauen Skater-Rucksack mit einem roten Che Guevara-Abzeichen


Strafanzeige gegen Kantonspolizei

Der Verletzte hat Anzeige eingereicht wegen Körperverletzung und Unterlassung der Nothilfe. Wie Zeitungsberichte 1 Tag nach Veröffentlichung PigBrother-Interviews meldeten, weist die Kantonspolizei jegliche Schuld unisono von sich -- mit folgender doppelbödiger Begründung: Der Polizeieinsatz sei «von einer Vielzahl von Medienschaffenden beobachtet worden. Diese hätten aber über keine Übergriffe der Polizei berichtet(NZZ 30.1.04 unter Berufung auf AP-Meldung, siehe auch TA gleichentags.)


--> Der Verletzte ist bereit, im Spital Interviews zu geben, jedoch nur unter der Zusicherung, dass sein Name und Gesicht im Bericht nicht veröffentlicht werden. Interessierte JournalistInnen bitte bei PigBrother melden.


No.  6'666'666'667