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1) Kostenwahrheit bei Polizeieinsätzen
unabdingbare Voraussetzung objektiver
und ausgewogener Berichterstattung
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Auschnitt Mission Statement von PigBrother:
(vollständig unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/PigBrother.htm
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«PigBrother.info
fordert Kostenwahrheit
auch für Polizeieinsätze im "unfriedlichen Ordnungsdienst"
unter Berücksichtigung sämtlicher dabei entstehenden Personen-
und Sachschäden inkl. Folgekosten.»
]
|
Sobald es bei Demonstrationen zu Sachbeschädigungen durch DemoteilnehmerInnen
kommt, werden diese regelmässig in der Berichterstattung minutiös
aufgelistet -- manchmal, wie z.B. betreffend dem 24.1.04, über Tage
oder gar Wochen. Bei Grossanlässen werden zusätzlich auch die
Kosten des Polizeiaufgebots wochen- und monatelang medial ausgebreitet.
Ob hingegen durch die Polizei verursachte Personen- und Sachschäden
nur schon erwähnt werden, hängt bereits mehr oder weniger vom
Zufall ab. In keinem einzigen Fall wurden bisher jedoch die von der Polizei
verursachten Personen- und Sachschäden beziffert, obwohl diese letztlich
genauso von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Kommt es z.B.
durch "Gummigeschosse" bei einem 20-jährigen Opfer zu einem
Augenverlust mit nachfolgender Invalidität, so betragen die Kosten
für die Allgemeinheit (Krankenversicherung und IV, ev. Staatshaftung
und Sozialämter) schnell einmal ein paar 100'000.-- Franken.
Bei von der Polizei begangenen Sachbeschädigungen (z.B. "Tränengaspetarden"
im Zugwaggon von Landquart oder -- wie es immer wieder vorkommt -- in
Wohnungen rsp. Büroräumen Unbeteiligter, oder auch zerbrochene
Scheiben durch "Gummigeschosse" usw.) werden in der Regel bedenkenlos
einfach den DemonstrantInnen untergeschoben, entsprechende Verlautbarungen
von Zahlen durch die Polizei von den Medien unhinterfragt übernommen.
Beides ist hier zu Lande Alltag, dürfte aber in einer objektiven
und ausgewogenen Berichterstattung niemals der Fall sein.
2) Der Kessel von Landquart und die Polizeiübergriffe
kamen nicht von ungefähr
weitere werden folgen
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Zuerst einkesseln, dann «eingasen»
...
Vollständiger
Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#1c
...
ist in der Schweiz eine seit Jahrzehnten beliebte Polizeitaktik,
wobei zwischen friedlichen DemonstrantInnen, «gewaltbereiten Chaoten»
und nichtsahnenden, schlicht Unbeteiligten bewusst nicht unterschieden
wird, vgl. u.a. Landquart 2003 oder Bern-Reithalle 2003, wozu z.B. die
NZZ am Sonntag anmerkte: «Der
Innenhof der Reithalle, wo sich zahlreiche Besucher aufhielten, füllte
sich während des Polizeieinsatzes mit Reizgas. Im Kino, wo ein Film
gezeigt wurde, kam es nach Angaben eines Augenzeugen zu chaotischen Szenen,
als Gas eindrang.» (26.2.03)
--> Entgegen dem verharmlosenden Namen ist
"Tränengas" ein gefährlicher, von der Genfer Konvention
geächteter chemischer Kampfstoff. Weltweit sind bisher über
1000 Todesfälle bekannt. In Deutschland gilt Lymphknotenkrebs bei
Bundeswehrausbildern offiziell als "Tränengas"-bedingte
Berufskrankheit.
Kontrollieren & fichieren à discrétion
Bereits anlässlich des G8 wurde am 1.6.03 ein ganzes Camp unterschiedslos
umzingelt und die Eingekesselten nach Belieben kontrolliert und fichiert
«Verletzen statt töten»: Die neuen Polizeiwaffen
Schweizweit rüsten Polizeikorps gegen den «inneren Feind»
mit immer grosskalibrigeren Granatwerfern, «Schockgranaten»,
«Markierungsprojektilen» und anderem Gerät, das ursprünglich
für Armee und Kriegseinsatz entwickelt wurde. Von den Herstellern
als «less lethal» oder gleich «völlig ungefährlich»
angepriesen, verursachen die neuen Waffen immer wieder gravierende Verletzungen
und hinterlassen bleibende Schäden. Aktueller Spitzenreiter: Die
auch dieses Jahr wieder in Landquart vertretenen Genfer und ihre «autonome»
Spezialeinheit, die sog. «Interventionsbrigade», deren Einsätze
letztes Jahr zumindest in 3 Fällen leicht auch tödlich
hätten enden können.
a) Die «Affaire à Cornavin»
Vollständiger
Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#3cornavin
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Denise
Chervet im Notfall
(Bild: Acacio Calisto)
|
Am
29.3.03 wollten in Genf im Anschluss an die bewilligte, friedlich verlaufene
Anti-WTO-Demo ca. 150 TeilnehmerInnen im Banhof Cornavin den Zug nach
Hause nehmen. Für die «Interventionsbrigade»
ein willkommener Anlass, ihre neuste Erwerbung, das «Markierungsgerät»
FN 303 noch vor dem G8 am lebenden Objekt zu testen. Die Versuchsperson:
Die Ex-Gemeindrätin und Gewerkschaftssekretärin Denise Chervet.
Nachdem eine erste «Markierung» an der Hüfte scheinbar
nicht als ausreichend eingestuft wurde, schiesst der Beamte ein 2. Mal
und trifft sie an der Schläfe -- mit bleibenden Folgen: Das «ungefährliche
Projektil» durchschlägt die Haut und bricht ihr den Wangenknochen,
Geschossfragmente aus Plastik und Wismut bleiben im Gewebe stecken
und können wegen gefährlicher Nähe zum Gesichtsnerv auch
später nicht operativ entfernt werden. Die Polizei streitet alles
ab: Ihr Sprecher auf die Frage, ob
die Verletzung ev. von der Polizei stammen könnte: «Absolut
nicht. [...] Dieses Geschoss stammt nicht von uns. [...] Diese Dame wurde
aus dem eigenen Lager getroffen. Sie wurde ein Opfer von "friendly
fire" ... wie im Irak.» (Le Matin 1.4.03)
Die welsche Presse reagiert empört, amnnesty international fordert
eine Untersuchung. Der Polizeikommandant und die Kommunikationsverantwortliche,
welche beide darauf drängten, der Öffentlichkeit möglichst
rasch reinen Wein einzuschenken, werden von der Polizeidirektorin Spoerry
zum Rücktritt gezwungen.
b) Knüppelschläge auf den Kopf, Verletzter Treppe runtergestossen
Vollständiger
Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003.htm#3cornavin
sowie http://www.ssi-media.com/pigbrother/CornavinTreppe.htm
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Jeder
Beamte lernt in der Polizeischule, dass Knüppelschläge auf
den Kopf gefährlich sind, Spätschäden hinterlassen oder
gar zum Tode führen können (vgl. u.a. den Fall von Max in
Richard Dindos Film «Dani, Michi, Renato und Max»). Deshalb
üben angehende Beamte (zumindest offiziell) den sog. «Double
Spin», einen Schlag auf den Oberschenkel, der so schmerzhaft ist,
dass das Opfer augenblicklich ausser Gefecht gesetzt wird und sich setzen
muss, jedoch keine bleibenden Schäden davonträgt. Trotzdem
kommt es immer wieder vor, dass Opfer mit Kopfverletzungen durch Knüppelschläge
ins Spital eingeliefert werden müssen, so z.B. am 24.1.04 in Landquart,
bei der Razzia ohne Hausdurchsuchungsbefehl im «Independent Media
Center» beim letztjährigen G8 (gleich 3 Fälle) oder auch
in Cornavin am 29.3.03, wo der Sohn von Denise Chervet eine Kopfverletzung
mit insgesamt 4 Stichen nähen lassen musste. Doch damit nicht genug:
Auf dem Weg zur Ambulanz versetzte ihm derselbe Beamte, der ihm bereits
die erwähnte Kopfverletzung zugefügt hatte, weitere Schläge
uns stiess den Wehrlosen obendrein noch die Bahnhofstreppe runter.
Obwohl der Vorfall nebst durch Zeugen auch auf Video dokumentiert ist,
wurde das Verfahren gegen den Beamten eingestellt. Begründung:
Er habe sein Opfer «nicht verletzen wollen».
c)
G8: «Schockgranate» reisst englischem Fotoreporter Wade weg
Vollständiger
Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2003Part2.htm#8
sowie http://www.ssi-media.com/pigbrother/GuyHasenjagd.htm
Seit
längerem experimentieren verschiedene Polizeikorps weltweit
mit sogenannten "Schockgranaten". Ursprünglich
wurde dieser
Waffentyp für das Militär entwickelt,
um nach der Erstürmung von Bunkern zumindest einige noch vernehmungsfähige
Gefangene machen zu können. Dabei
handelt es sich um Granaten mit z.T. schwächerer Ladung und ohne
Splittermantel oder -Inhalt. Je nach Fabrikat können sie zusätzlich
chemische Kampfstoffe enthalten wie z.B. "Tränengas".
Obwohl
auch dieses "Einsatzmittel" als «less lethal»-Waffe
gilt, d.h. als nicht rsp. «weniger tödlich», kommt es
regelmässig zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen
(Ausnahmen bestätigen die Regel).
Beispielsweise wurden solche "Offensiv-Gasgranaten"
1977 in Maleville (Frankreich) bei einer Demonstration gegen den
Bau des Kernkraftwerkes eingesetzt und kosteten Vitale Michelon das Leben,
er starb an einem Lungenriss (vgl. Gössner/Herzog:
Der Apparat, Köln 1984, S. 307). In Deutschland unterliegt
Beschaffung und Einsatz der Polizeigesetzgebung der einzelnen Bundesländer.
Am 15.1.81 wurden genau dieselben "Schockgranaten" der deutschen
Firma Nico, wie sie auch die Genfer Polizei benützt, in Frankfurt
am Main (Hessen) an der Startbahn West eingesetzt, wobei die Polizei
den Medien gegenüber treuherzig behauptete, «physische Beeinträchtigungen»
könnten «ausgeschlossen» werden. (Süddeutsche
Zeitung 11.1.1982) 1986 wurde jedoch bei Auseinandersetzungen um
die atomare Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf (Bayern) durch
eine "Blend-Schockgranate" jemandem ein Teil einer Hand abgerissen,
danach kam diese Waffe bisher in Bayern nicht mehr zum Einsatz.
Auch
beim G8 setzte die genfer Polizei
am 1.6.03
gegen eine von der Grenze zurückkehrende friedliche Demonstration
einmal mehr "Schockgranaten" ein. Dabei wurde dem englischen
indymedia-Fotografen Guy Smallman ein Teil der linken Wade weggerissen
(siehe Fotos).
Dabei wurden auch 2 Nerven verletzt.
Entgegen der Vorschrift, wonach die «Schockgranaten»
dem Boden entlang gerollt werden müssen, veranstalteten die genfer
Beamten mit Bogen-Direktschüssen eine eigentliche Hasenjagd
auf den fliehenden Fotografen. Auf einem Video ist in Zeitlupe
genau zu erkennen, wie die Granate von oben herabfällt und an seiner
Wade detoniert. Wäre sie kurz vorher auf Kopfhöhe explodiert,
hätte es auch hier leicht zu einem weiteren Todesfall kommen
können.
--> Anders als die deutsche Polizei zogen die genfer Einheiten aus
dem tragischen Vorfall vom 1.6.03 keinerlei Konsequenzen und setzten am
24.1.04 in Landquart (wie schon zuvor) unbeirrt erneut «Schockgranaten»
ein.
3)
Blutiger WEF-Auftakt: Mindestens 8 "Gummigeschoss"-Verletzungen
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Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2004.htm#1
An Demonstrationen im Vorfeld des WEF kam
es am 10.1.04 in Winterthur zu mindestens 2 sowie am 17.1.04 in
Burgdorf/BE zu mindestens 6 blutigen "Gummigeschoss"-Kopfverletzungen,
wie sie bei jedem -- eigentlich laut Dienstreglement verbotenen -- "Gummigeschoss"-Einsatz
aus kurzer Distanz auf Kopfhöhe üblich
sind. Wie durch ein Wunder entgingen mindestens 2 Personen nur knapp
einem Augenverlust. Einer Person wurde durch "Gummigeschosse"
das Nasenbein gebrochen.
"Gummigeschoss"-Verletzung Burgdorf 17.1.04 (Bild:
tob / ch.indy)
Wie aus Fotos,
Videoaufnahmen und ZeugInnenberichten hervorgeht, schossen berner Beamte
aus nichtigem Anlass auf Kopfhöhe aus Distanzen von weit unter
1 Meter. Als die Demonstrierenden sich darauf friedlich zurückzogen,
setzten die Beamten ihnen nach und feuerten eine 2. Salve auf Kopfhöhe
aus einer Distanz von gut 3 Metern (siehe Bild).
Ca. 1/2 Sek. vor der 2. Salve während friedlichem
Rückzug.
Der Beamte in der Bildmitte hebt vor Schussabgabe das Gewehr
wieder auf Kopfhöhe, siehe Video.
(Bild: Tob
)
Vorgeschrieben wäre
laut Dienstreglement ein Mindestabstand von 20 Metern. Sämtliche
Medien schwiegen einmal mehr zu diesem krassen Verstoss.
--> "Gummigeschosse" kosteten allein in Zürich bisher
mindestens 8 Menschen mindestens einseitig das Augenlicht, darunter auch
eindeutig Unbeteiligten. Im offiziellen Lehrbuch "Wundballistik und
ihre ballistischen Grundlagen" wird aufgrund eines «Rechnungsfehlers»
(Zitat Co-Autor Kneubuehl, Fachabt. 26, Bundesamt für Waffensysteme
u. Munition Thun) bis heute behauptet, "Gummigeschosse" könnten
weder die Haut durchschlagen noch Augen zerstören. Nach wie vor stützt
sich die Polizei auf diese falschen Berechnungen und behauptet, "Gummigeschosse"
seien «harmlos».
4) WEF: Schwerverletzter bei
Flughafenblockade am 21.1.04
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Vollständiger Artikel unter http://www.ssi-media.com/pigbrother/Report2004.htm#3
An der friedlichen Sitzblockade bei der Autobahneinfahrt des Flughafen
Zürich-Kloten zu Beginn des WEF wurde am 21.1.04 ein 25-jähriger
ETH-Student schwer verletzt (zersplitterter Schienbeinkopf). Sein
«Verbrechen»: Er hatte sich -- um den Beamten die Arbeit nicht
allzuleicht zu machen -- mit den Armen bei seinen NachbarInnen eingehakt
-- wie
er erzählt mit gravierenden Folgen:
«Ich war stark erschrocken, in den Augen einzelner Beamten
erkennen zu müssen, dass es ihnen offensichtlich grossen Spass
bereitete, auf uns einzutreten, obwohl wir uns lediglich passiv zur
Wehr setzten. Trotzdem hatten sie mich bald einmal herausgelöst.
In der Folge wurde ich dann von ca. 6 Beamten weggezerrt.»
«Sie
zogen mir die Jacke und den Rucksack über den Kopf, so dass
ich Platzangst bekam, und schleiften mich brutal über den Asphalt
und durch den Dreck. Am Strassenrand stand ich dann mit den Knien
gegen die Leitplanke und gab ihnen zu verstehen, ich würde auch
freiwillig selber darüber steigen, doch es hagelte weiterhin
Tritte gegen meine Beine, ich bekam einen kräftigen Stoss
und flog über die Leitplanke, so dass ich drüben erneut
in den Dreck stürzte.»
«Nachdem ich mich von Jacke und Rucksack befreit hatte und wieder
Luft bekam, wollte ich aufstehen, doch mein linkes Knie tat entsetzlich
weh, so dass ich das Bein unmöglich belasten konnte. Ich schleppte
mich dann den Leitplanken entlang, bis mir ein Demosani zu Hilfe kam und
das Knie mit Eisspray behandelte.»
«Obwohl ich grosse Schmerzen hatte und den Beamten mehrmals sagte,
dass ich verletzt sei, wollten sie mich einfach nicht aus dem Kessel herauslassen.
Es dauerte ewig, bis ich mich schliesslich -- gestützt auf 2 Leute
-- doch noch wegbegeben durfte. Diese setzten mich in ein Taxi,
das mich direkt zum Unispital brachte.»
2x Tomographie: Der zertrümmerte Knochen (rechte Hälfte
Gelenkkopf)
«Dort
wurde mir ein zersplitterter Schienbeinkopf diagnostiziert, das
ist der oberste Teil des Schienbeins, der ans Knie anstösst. Der
Arzt meinte, die Verletzung sei am ehesten dadurch entstanden, dass mich
jemand heftig in die Füsse getreten habe. Aus dem Becken
wurde mir ein Stück Knochen herausgenommen, zum zersplitterten
Knochen hinzugefügt und das Ganze in einer weiteren Operation
wieder zusammengeflickt. Ich hoffe nur, dass ich dereinst wieder
normal werde gehen können.»
«Möglicherweise will nun allerdings meine Versicherung nicht
für den Schaden aufkommen, solange ich nicht beweisen kann, dass
es nicht meine Schuld war. Ich suche deshalb dringend Zeugen, die den
Vorfall mitbekommen oder ev. sogar fotografiert oder gefilmt haben.
Ich war mit einer beige-dunkelblau gestreiften Jacke bekleidet
und trug einen dunkelblauen Pullover mit Kapuze sowie einen blauen
Skater-Rucksack mit einem roten Che Guevara-Abzeichen.»
Strafanzeige gegen Kantonspolizei
Der Verletzte hat Anzeige eingereicht wegen Körperverletzung
und Unterlassung der Nothilfe. Wie Zeitungsberichte 1 Tag nach
Veröffentlichung PigBrother-Interviews meldeten, weist die Kantonspolizei
jegliche Schuld unisono von sich -- mit folgender doppelbödiger
Begründung: Der Polizeieinsatz sei «von einer Vielzahl von
Medienschaffenden beobachtet worden. Diese hätten aber über
keine Übergriffe der Polizei berichtet.» (NZZ
30.1.04 unter Berufung auf AP-Meldung, siehe auch TA gleichentags.)
--> Der Verletzte ist bereit, im Spital Interviews zu geben, jedoch
nur unter der Zusicherung, dass sein Name und Gesicht im Bericht nicht
veröffentlicht werden. Interessierte JournalistInnen bitte bei
PigBrother melden.
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