SSI-media      BLUTGEIL      RAZZIA      HIRNFICK      Zensur      SLOW GRIND     SSI english
"TRÄNENGAS"              P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !              "GUMMIGESCHOSSE" 
A u f r u f : Verletzungen durch die Polizei? Gummigeschoss- oder sonstige Verletzungen von früher? (Auch wenn Du nicht grad ein Auge verloren hast.) Melde Dich bei PigBrother@ssi-media.com!

R e p o r t   2 0 0 3  Part 2 >> Part 1  >> Part 3
WEF 2003 | UPDATE 20.2. | 3.4. | Polizeiwaffe ARWEN 37 | «Affäre Cornavin» | Blutige Knüppelorgie | Durch "Markierungsprojektil  schwer verletzt | Polizeiwaffe FN 303 | Rücktritt Polizeikommandant | UPDATE 4.4. | 7.4. | 8.4. | 11.4. | Stadt Zürich sperrt PigBrother & blutgeil.com | USA: Holzgeschosse etc. | G8 2003 | Polizeiwaffe "Schockgranaten" | UPDATE 4.6. a) | 4.6. b) | 10.6. a) | 10.6. b) | Standbilder & Animationen | 11.6. | Gehörschäden durch "Schockgranaten" | Mind. 6 Medienschaffende verletzt | Mind. 5 Verletzte durch "Schockgranaten" | Basler Polizei mit neuem Granatwerfer | G8 Lausanne: 44 mm Polizei-Granatwerfer |

--> bei Links zu Onlinemedien handelt es sich um Direktlinks zu den betreffenden Artikeln
--> bei Bildern: Hineinklicken für Direktlinks (mit mehr Bildern und in grösserem Format)


Dossier «Schockgranaten»

   1) Grundbegriffe
   2) Entwicklungsgeschichte & verschiedene Granatentypen
   3) In der Schweiz eingesetzte "Schockgranaten" der deutschen Firma Nico
   4) Div. bekannte Verletzungen und Todesfälle
   5) Bleibende Gehörschäden durch "Schockgranaten"
   6) G8: Indymedia-Fotograf Guy Smallman durch Nico/Rheinmetall-"Schockgranate" schwer verletzt!
   Fazit 1
   7) G8: Mindestens 6 z.T. schwer Verletzte durch "Schockgranaten"!
   8) Genf 1.6.03: Nur durch Zufall keine weiteren durch "Schockgranaten" verwundete JournalistInnen
   Fazit 2


 In Genf eingesetzte 2-Knall-"Schockgranate" der deutschen Firma Nico. Die Löcher im Aluminiumgehäuse sind ursprünglich innen durch eine Gummihaut und aussen durch eine dünne Plastikumhüllung abgedeckt und werden erst nach der Detonation sichtbar.

1) Grundbegriffe

Seit längerem experimentieren verschiedene Polizeikorps weltweit mit sogenannten "Schockgranaten". (Auch bekannt unter den Bezeichnungen "Offensivgranaten", "Blend-", "Perkussions-" oder "Knallgranaten". Die englische Originalbezeichnung lautet "concussion grenades", d.h. lediglich "Gehirnerschütterungen" verursachende Granaten, bzw. "stun grenades", d.h. "Betäubungsgranaten".)


Übrigens: Laut Auskunft der bündner Regierung wurden in Landquart (WEF 2004) angeblich gar keine "Schockgranaten" eingesetzt, sondern nur «Irritationswurfkörper», siehe Interview woz.ch --> Nur: Unter der Bezeichnung «Irritationskörper» bietet die Herstellerin Nico auf ihrer Homepage -- Ü
berraschung -- waseliwas wohl an? Na? Richtig: «Blend-Schock-Wurfkörper» -- na so ein Zufall ... ist also folglich nicht mal gelogen ... oder zumindest nur ein bisschen ...

--> Nebst direkten Treffern besteht die grösste Gefahr darin, dass Leute "Schockgranaten" mit "Tränengaswurfkörpern" verwechseln, sie zurückwerfen wollen, und ihnen die Granate dabei in der Hand explodiert!!!


2) Entwicklungsgeschichte & verschiedene Granatentypen

Generell handelt dabei sich um Granaten ohne Splittermantel und/oder -Inhalt, z.T. mit schwächerer Ladung, dafür ev. mit zusätzlicher Blitzwirkung ("flash-bang").
>>> US-Army: Types of Hand Grenades (illustriert, auf englisch)

>>> Les Grenades (pdf-Doku illustriert, auf französisch)


Die "klassische" US-Army "MK3A2 concussion offensive hand grenade" enthält hingegen eine stärkere Treibladung als eine herkömmliche Splitterhandgranate und diente u.a. dazu, feindliche Soldaten im Nahkampf zu töten, ohne dass eigene Truppenmitglieder in der Nähe durch die Splitterwirkung ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen werden. Sie unterscheidet sich in dieser Beziehung von sog. «less lethal» (d.h. nicht bzw. «weniger tödlichen») Produkten.

Ursprünglich wurde dieser Waffentyp auschliesslich für das Militär produziert, u.a. um beispielsweise nach der Erstürmung von feindlichen Bunkern zumindest einige noch vernehmungsfähige Gefangene machen zu können, und wurde später für Kommandoaktionen weiterentwickelt.

«Less lethal stun grenades» haben in der Regel ein starkes Gehäuse z.B. aus Aluminium, das mit speziellen Löchern für den freiwerdenden Explosionsdruck ausgestattet ist und so ein Splittern verhindert, wie z.B. die Modelle der deutschen Firma Nico, das von der schweizerischen RUAG entwickelte Modell "non-lethal Flash-Bang Grenade SWISS P" [+ etwas über die Mitte der Seite hinunterscrollen], oder die klassische US-Army "M84 stun hand grenade" (Link1, Link2, Link 3 + menue links >>> Counter Personnel Systems; dann auf neuer Seite >>> Grenade, Stun Diversionary/Flash Bang, Hand Thrown). US-Militär und Polizeikorps verwenden aber auch ein Modell mit weichem Plastikgehäuse, welches zusätzlich runde "Gummigeschosse" enthält (Link + menue links >>> Counter Personnel Systems; dann auf neuer Seite >>> 12 Gauge Grenade Rubber Ball Launched/Hand Thrown) ("sting ball grenade").

Je nach Fabrikat können solche Granattypen zusätzlich chemische Kampfstoffe enthalten wie z.B. "Tränengas".


Obwohl "Schockgranaten" von sich aus prinzipell keine Splitterwirkung haben, können durch die Wucht der ausgelösten Druckwelle selbst Staubkörner so schnell werden, dass sie Verletzungen hervorrufen können. So besteht eine erhebliche Gefahr von "Splitterwirkung" durch herumfliegende Splitter, oder eben Staub, Holz etc. Bei den Nico-Modellen droht zusätzliches Verletzungspotenzial durch die bei den Ausstosslöchern scharfkantig abbrechende dünne Plastikumhüllung des Aluminiumkörpers.


3) In der Schweiz eingesetzte "Schockgranaten" der deutschen Firma Nico (Inzwischen: Rheinmetall Waffe Munition GmbH)


Verschiedene  «Irritationswurfkörper» auf der Homepage der deutschen Firma Nico. Links ein blosses Aluminiumgehäuse ohne Verkleidung mit deutlich sichtbaren Löcher, aus denen der Explosionsdruck entweicht. Die sie überdeckende Plastikumhüllung birgt zusätzliche Geahr.

Die deutsche Herstellerfirma Nico (Firmenübersicht | Protection-Sparte) bezeichnet auf ihrer "Schockgranaten"-Homepage ihre in Deutschland mit Genehmigung von Nobel hergestellten und u.a. von der genfer Polizei eingesetzten Granaten als «Irritationswurfkörper» innerhalb der Produktsparte «Sondereinsatzprodukte».

--> Nico fusioniert z.Zt. mit dem Waffenfabrikanten Rheinmetall.
[ Neue Rheinmetall-Homepage über die Granaten]

Als «
Klassische Einsatzbereiche» werden dort von Nico abschliessend aufgezählt:
 «Geiselbefreiungen bei Banküberfällen oder Flugzeugentführungen, Beilegung von Gefängnisrevolten und Bekämpfung von terroristischen Vereinigungen» sowie Verwendung durch «Krisenreaktionskräfte und Grenzschutztruppen bei friedenschaffenden und friedenerhaltenden Maßnahmen», um «die Zivilbevölkerung nicht unnötig durch letale Wirkmittel zu gefährden».
 Nico-"Schockgranaten" gehören im Rahmen der "Armee XXI"
in der schweizer Armee zur Bewaffnung von Grenadier-Einheiten. Der Einsatz dieser Waffe gegen friedliche DemonstrantInnen im polizeilichen Ordnungsdienst ist ein deutlicher Hinweis auf die menschenverachtende fortgeschrittene Militarisierung (nicht nur) der genfer Polizei.

Nico bietet ihre «Irritationskörper» in «1-, 2- und 9-Bang»-Versionen an (neudeutsch für «1-, 2-, und 9-Knall»-Granaten).

Die Verzögerungszeit zwischen den einzelnen «Bangs» beträgt bei der «9-Knall»-Version 0.4 - 0.6 Sekunden, bei der «2-Knall» knapp 1 Sekunde.

Generell kann festgehalten werden: Je weniger Knall desto deftigere Detonationswirkung (Druckwelle und Lichteruption), wie folgende Auflistung der effektiv erzielten Lautstärke (gewichteter Schalldruck) der verschiedenen Versionen verdeutlicht [3dB(A) mehr bedeuten eine Energieverdoppelung]:
9-Bang (mit 9 Knallen): ca. 170dB(A) 
2-Bang (mit 2 Knallen): ca. 170 dB(A)
1-Bang (mit 1 Knall): ca. 180 dB(A)
--> Bleibt festzuhalten, dass all diese Schalldruckwerte himmelweit weit über dem von der SUVA festgelegten absoluten Maximalpegel von 125 dB(A) liegen. Laut SUVA garantiert eine einzige, auch nur Millisekunden andauernde Überschreitung dieses Maximalpegels einen dauerhaften, sich mit den Jahren exponentiell verschlechternden Gehörschaden fürs Leben! >>> Gehörschäden durch "Schockgranaten"

Die bei sämtlichen Nico-Modellen das Aluminiumgehäuse und somit vor der Zündung auch die Ausstosslöcher umgebende, bei der Detonation dort scharfkantig abbrechende Plastikfolienumhüllung birgt zudem nebst Strassenstaub, Holzsplitter etc. eine
(theoretisch unerwünschte) zusätzliche Gefahr von Splitterwirkung. >>> Verletzungen Lausanne 1.6.03

Auf der englischen Version ihrer Homepage über ihre «Irritationswurfkörper» verspricht Nico heuchlerisch: «This grenade does not cause permanent physiological damage.» (Etwa: «Diese Granate verursacht keinerlei bleibende körperliche Schäden»). Wie beispielsweise die schwere Verletzung des englischen indymedia-Fotografen Guy Smallman vom 1.6.03 in Genf und weitere z.T schwere Verletzungen anlässlich der G8-Proteste beweisen, sieht
allerdings auch in diesem Punkt die Realität drastisch anders aus von der «less leathal»-Lügenpropaganda der Waffenhersteller behauptet.



4) Div. bekannte Verletzungen und Todesfälle

Obwohl dieses "Einsatzmittel" generell als «less lethal»-Waffe gilt, d.h. als nicht rsp. «weniger tödlich», kommt es dabei regelmässig zu schweren Verletzungen oder gar Todesfällen (Ausnahmen bestätigen die Regel).

--> NOCH EINMAL: Nebst direkten Treffern besteht die grösste Gefahr darin, dass Leute "Schockgranaten" mit "Tränengaswurfkörpern" verwechseln, sie zurückwerfen wollen, und ihnen die Granate dabei in der Hand explodiert!!!

1977
wurden "Offensiv-Gasgranaten" in Maleville (Frankreich) bei einer Demonstration gegen den Bau des Kernkraftwerkes eingesetzt und kosteten Vitale Michelon das Leben, er starb an einem Lungenriss (vgl. Gössner/Herzog: Der Apparat, 2. Aufl., Köln 1984, S. 307).
In Deutschland unterliegt Beschaffung und Einsatz der Polizeigesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Am 15.1.81 wurden genau dieselben "Schockgranaten" der deutschen Firma Nico, wie sie auch die Genfer Polizei benützt, in Frankfurt am Main (Hessen) an der Startbahn West eingesetzt, wobei auch hier die Polizei den Medien gegenüber treuherzig behauptete, «physische Beeinträchtigungen» könnten «ausgeschlossen» werden. (Süddeutsche Zeitung 11.1.1982)
1986 wurde bei Auseinandersetzungen um die atomare Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf (Bayern) durch eine "Blend-Schockgranate" jemandem ein Teil einer Hand abgerissen, danach kam diese Waffe zumindest in Bayern bisher nicht mehr an Demos zum Einsatz.
An der IWF-Tagung in Prag hatte die deutsche Polizei "Schockgranaten" an die dortige Polizei weitergegeben. (Siehe indy.de 1 + 2)
In Oakland (USA) wurden am 7.4.03 gegen eine Anti-Kriegsdemonstration nebst Holzgeschossen und "Bean-Bag-Bullets" auch "Schockgranaten" ("sting ball grenades") eingesetzt. An diesem Tag kam es zu zahlreichen Verletzten.
In der Nacht vom 18./19.7.03 setzen Polizisten in Carhaix/Frankreich gegen einen Rave Knüppel, Tränengas und 60 "Schockgranaten" ein. Gleich die erste Granate detoniert jemandem an der Brust, er erleidet mehrere Rippenbrüche und offene Wunden. Als ein anderer eine Granate zurückwerfen will, zerfetzt sie ihm die Hand, welche darauf im Spital amputiert werden muss. Mindestens 25 Raver wurden verletzt, vier davon schwer. >>> Bericht mit Foto


5) Bleibende Gehörschäden durch "Schockgranaten"

>>> Mehrere Personen
beklagten sich in Lausanne und Genf zudem über bleibende Gehörschäden durch "Schockgranaten" – sinnigerweise unter dem Hinweis, dass in der Schweiz Rockkonzerte und Raves, die lauter sind als eine akustische Volksmusikkapelle, aus "Gesundheitsgründen" seit längerem verboten sind, während die Polizei ungehindert Menschen taub machen und sonstwie schädigen darf (siehe Kommentar auf indy.ch).

Bekanntlich verordnete in der Schweiz am 1. April 1996 der Bundesrat für sämtliche elektrisch verstärkten Musikanlässe nebst deinem Stundenmittelwert von 93dB(A) einen
absoluten Maximalpegel von 125 dB(A), der keinesfalls auch nur für Millisekunden überschritten werden darf, da laut der staatlichen Schweizerischen Unfall Versicherungs Anstalt SUVA bereits bei einmaliger Überschreitung unweigerlich ein dauerhafter Gehörschaden inbegriffen ist!

--> Dieser absolute Maximalwert von 125 dB(A) wird von allen Nico-"Schockgranaten"-Modellen klar himmelweit überschritten:
9-Bang (mit 9 Knallen): ca. 170dB(A) 
2-Bang (mit 2 Knallen): ca. 170 dB(A)
1-Bang (mit 1 Knall): ca. 180 dB(A)
--> Bereits eine einzige "Schockgranaten"-Explosion erzeugt somit einen Schalldruck, der laut SUVA bei ungeschütztem Ohr im Umkreis von mehreren Metern einen dauerhaften, sich mit den Jahren exponentiell verschlechternden Gehörschaden fürs Leben garantiert!!!



6) G8: Indymedia-Fotograf Guy Smallman durch Nico-"Schockgranate" schwer verletzt!


Nach 20 Minuten trifft der Notarzt beim verletzten Fotografen ein

Als beim G8 die genfer Polizei am 1.6.03 gegen eine von der Grenze zurückkehrende friedliche Demonstration einmal mehr "Schockgranaten" einsetzte, wird dem englischen indymedia-Fotografen Guy Smallman ein Teil der linken Wade weggerissen (siehe Fotos).


Offensichtlich wurden die Granaten (wie auch in Oakland) bereits Flüchtenden noch hinterhergeworfen: Smallman versuchte eine Treppe hinauf zu entkommen, oben wurde er dann getroffen (siehe rechts Bild seiner Fotoreportage auf indy.uk). Soviel zum Thema "Selbstverteidigung". Leider auch kaum ein Zufall, dass es einen IMC–Journalisten erwischte. Laut einem Bericht vom 3.6.03 auf indy.uk haben Zeugen gesehen, dass Beamte absichtlich mit mehreren Granaten auf den davonrennenden Fotoreporter gezielt haben. (Siehe auch Standbilder / Video!)

Entgegen einem erstem Bericht (englisch / deutsch) handelt es sich bei den Tätern jedoch nicht um deutsche, sondern um schweizer Polizisten. Auf Smallmans Bildern sind nebst Genfer Beamten (Bild links) auch Zürcher Polizisten (Kapo) zu erkennen (Bild rechts). Wie PigBrother am 4.6.03 in einer Meldung bestätigt wurde, taten sich vor allem die Zürcher Kapo-Rambos hervor. Laut neueren Kommentaren auf ch.indy/fr sowie den mittlerweile kursierenden Videos / Standbildern / Animationen waren für die Verletzung von Guy allerdings eindeutig genfer Beamte verantwortlich.


Fotos: GuySmallman.com

Laut dem ersten Bericht dauerte es eine Stunde, bis ein Notarzt eintraf. Während dieser Zeit hätten die betreffenden Polizeibeamten den Verletzten anhaltend mit Beleidigungen und spöttischen Bemerkungen eingedeckt. Einem neueren Kommentar eines Augenzeugen auf ch.indy/fr zufolge kam die Ambulanz allerdings schon nach 20 Min. Die Beschimpfungen werden jedoch ausdrücklich bestätigt!

ÄrztInnen im Spital hätten bestätigt, dass es in den letzten Tagen zu mehreren, teils schweren Verletzungen durch Schockgranaten gekommen sei. Smallman wurde noch am Sonntag während 2 Stunden operiert.

Weitere Operationen mit Hautverpflanzungen sollen folgen. Noch ist nicht bekannt, mit welchen langfristigen Schäden der IMC-Fotograf zu rechnen hat. Zur Zeit habe er im linken Fuss kein Gefühl mehr (siehe indy.uk). Laut einem Update auf indy.uk vom 4.6.03 wird er am Freitag 6.6.03 erneut operiert und erhält Haut verpflanzt. Die Ärzte hoffen, dass er mit Physiotherapie innert eines Jahres wieder normal gehen kann.

Standbilder & Videos «Hasenjagd» auf Guy Smallman

>>> Neu:
Standbilder, Animationen & Link zu einem quicktime.mov, wie Guy vor den Granaten davonrennt und doch getroffen wird (für grössere & ausführlichere Versionen hineinklicken!):

Polizeidirektorin Spoerris gescheiterte Publicity-Stunts

>>> 
Sowohl Guy wie auch Martin Shaw (der bei Lausanne von der Brücke stürzte, nachdem ein Polizist sein Seil durchgeschnitten hatte) weigerten sich, die Genfer Polizeidirektorin im Spital zu empfangen. Diese hatte dort einen Publicity-Stunt geplant (bei Guy sogar 2 mal). Sie selber sprach zwar jeweils von einem «humanitären Besuch». Wozu sie dann aber zusammen mit einem bestellten Fotografen (vergeblich) im Gang wartete, wird sie wohl selbst am besten wissen. Mehr dazu + weitere Märchenstunden mit dem Genfer Polizeikommandanten vorläufig hier.
>>> Auch in Lausanne wurden mehrfach Schockgranaten eingesetzt.


Fazit 1: Durch diesen grobfahrlässigen und vorschriftswidrigen Einsatz von "Schockgranaten" wurde nicht nur das Gehör Dutzender von Menschen unwiederbringlich geschädigt und mehrere z.T. schwer verletzt: Leicht hätte es auch zu den von Armeechef Keckeis heraufbeschworenen "mehreren Toten" kommen können! Dass es (noch) nicht soweit kam, ist einzig glücklichen Umständen zu verdanken, und bestimmt nicht dem menschenverachtenden Verhalten der genfer Polizei. PigBrother fordert die sofortige Entlassung sämtlicher BeamtInnen, die "Schockgranaten" gezielt & direkt auf Personen geworfen haben!!!

8) G8: Mindestens 6 z.T. schwer Verletzte durch "Schockgranaten"! >>> Neu bekannt gewordener 6. Fall

Nebst dem englischen IMC-Fotografen Guy Smallman wurden in Genf, Lausanne und Annemasse weitere 5 Personen durch "Schockgranaten" teilweise schwer verwundet:

Genf 31.5./1.6.03 schwere Kopfverletzung
Bereits in der Nacht vom Samstag 31.5.03 auf Sonntag 1.6.03 musste vor der Usine eine durch eine "Schockgranate" am Scheitel schwer verletzte Person mit der Ambulanz notfallmässig ins Spital gefahren werden. Die Person war blutüberströmt, klagte über Schwindel und hatte Mühe, bei Bewusstsein zu bleiben und blutete immer stärker, bis sie ins Spital gefahren wurde.
Aufgrund der Verletzung am Kopf muss zwingend davon ausgegangen werden, dass auch in diesem Fall die "Schockgranate" nicht vorschriftsgemäss dem Boden entlang gerollt wurde, sondern direkt auf die Person geworfen wurde. Je nach Detonationsnähe ist in solchen Fällen die Gefahr für Spätschäden z.B. an Gehirn oder Gehör sehr gross, leicht hätte es auch zu einem Todesfall kommern können!!

Quelle: Zeugenmeldung an PigBrother, bestätigt durch mehrere Kommentare auf ch.indy und de.indy.

Lausanne 1.6.03 geplatzte Vene, Verbrennungen 2. Grades etc.
Diese Person bekam um ca. 10 Uhr eine "Schockgranate" von Beamten aus einer Distanz von 5-6 Metern zwischen die Füsse nachgeworfen, wo sie nahe des linken Fusses explodierte.

Die Verletzte vernahm einen "extrem lauten Knall" und verspürte zunächst einen "starken Schlag gegen die Füsse". Die Hosenbeine wurden von der Explosion an mehreren Orten zerfetzt (siehe Bilder).
Darunter Platzwunden und Verbrennungen 2. Grades (auf den Bildern erst in Entstehung begriffen). Deutlich ist auch die Splitterwirkung durch Strassenstaub und ev. auch die das Aluminiumgehäuse der Granate umgebende dünne Plastikkhülle zu erkennen.

Die Person hatte starke Schmerzen wurde später notfallmässig ins Spital gebracht. Die Ärzte diagnosizierten am linken Fuss eine geplatzte interne Vene und einen verstauchten Knöchel sowie Verbrennungen 3. Grades an beiden Beinen. Durch die Blutstauung unter der Haut kann sie ca. 2 Monate nicht mehr gehen. Der Fuss wurde eingegipst (siehe Bilder).

In Lausanne waren Berner und welsche PolizistInnen im Einsatz. Auch hier ist durch weitere Zeugenaussagen bestätigt, dass Polizeibeamte – wie auch bei Guy SmallmanFlüchtenden die Granaten hinterhergeworfen haben. Die Verletzte weiss noch nicht, ob ihre Krankenversicherung für die Behandlung aufkommt und erwägt z.Zt. eine Anzeige gegen die Polizei.

Quelle: Meldungen des Opfers an PigBrother

Lausanne 1.6.03 Platzwunde, Verbrennungen
Ähnliche Brandverletzungen an der Wade wie bei den Fotos oben (jedoch ohne geplatzte Vene). Auch diese Person wurde gezielt beworfen, weil sie die Frechheit besass, mit dem Velo stehend neben einem Nachschubfahrzeug der Polizei zu pausieren. Die Person wurde von der Explosionswucht von den Füssen geworfen und klagte ausserdem über anhaltenden Tinnitus (Ohrenpfeifen, laut SUVA deutliches Anzeichen für Gehörschädigung).

Quelle: Zeugenmeldung an PigBrother

Lausanne 1.6.03 Platzwunde, Verbrennungen
Beim selben Polizeieinsatz wurde auch eine weitere Person durch eine "Schockgranate am Unterarm verletzt, wobei sie eine Platzwunde und Verbrennungen erlitt. Auch in diesem Fall muss von einem vorschriftswidrigen Direktwurf ausgegangen werden.

Quelle: Zeugenmeldung an PigBrother

Annemasse 1.6.03 Verbrennungen 2. Grades, Plastiksplitter
Auch gegen die Strassenblockade vor Annemasse wurden am Sontag "Schockgranaten" eingesetzt. Dadurch wurde eine Person verletzt – Verbrennungen 2. Grades und kleine Plastiksplitter, die sich in die Haut gebrannt haben.

Quelle: Kommentar auf de.indy.


10) Genf 1.6.03: Nur durch Zufall keine weiteren durch "Schockgranaten" verwundete JournalistInnen









(Standbilder aus dem Video)

In der Nacht des 1.6. "säubert" eine gemischte Gruppe von PolizeibeamtInnen verschiedene Kreuzungen von vorwiegend unbeteiligten Schaulustigen. Mit dabei eine Kolonne deutscher Polizeibeamter mit Wasserwerfer und Mannschaftswagen. Voraus gehen jeweils schweizer BeamtInnen in Vollmontur und machen grosszügig Gebrauch von "Schockgranaten" (siehe Standbild links). Werden zunächst jeweils 2 "Schockgranaten" pro Kreuzung den Schaulustigen vor die Füsse gerollt, sind es später deren 6.

Als dieser Trupp sich an einer Brücke in der Nähe des Kultur- und Medienzentrums Usine aufstellt, sammeln sich einige hundert Meter entfernt Neugierige, angezogen von der Attraktion des grossen Polizeiaufgebotes (siehe 2. Standbild). Die Mischung aus Jugendlichen, Passanten und Anwohnern verhält sich ruhig und friedlich, etliche Personen sitzen sich unterhaltend auf den Randsteinen.

Zwei freie Kameraleute, als Journalisten gekennzeichnet durch Presseausweise, Kameras und eine neongelbe Signalweste mit dem Aufdruck „PRESS“, gehen den Polizisten entgegen. Auch die Polizei setzt sich in Richtung des Menschenauflaufs
in Bewegung.

Wenige Meter, bevor die Polizisten die beiden Journalisten passieren, schlittern zwei oder mehr BeamtInnen 5-6 "Schockgranaten" über den Boden, in Richtung der Kameraleute. Beiden gelingt es, von den explodierenden Granaten weg in Deckung zu rennen. Der Polizeikonvoi bewegt sich ohne Halt weiter auf den Menschenauflauf zu (siehe 3. Standbild). Der Fusstrupp, aus dem heraus mit den Granaten geworfen wurde, zeigt kein weiteres gesteigertes Interesse für die Kameraleute. Neben dem Konvoi, hinter den Fusstruppen, laufen weitere Neugierige und einige Journalisten. Die Polizei beginnt, ohne Vorwarnung grosse Mengen Tränengas und Schockgranaten gegen die Ansammlung einzusetzen. Die Leute stieben auseinander und Flüchten. (Es gibt auch ein 492 KB Quicktime.mov von diesem Vorfall, von dem die hier gezeigten Standbilder stammen.)

Laut einem/einer weiteren ZeugIn gingen die BeamtInnen "grundsätzlich" mit den Granaten "umsichtig um". Es wurde jedoch wiederum beobachtet, wie "eine Granate bewusst in Richtung einer Gruppe (weglaufender) Journalisten/Fotografen geworfen wurde".

Quellen: Video/Bericht, Meldung an PigBrother

Kommentar genfer Polizeisprecher: «Berufsrisko»

Quelle: KLARTEXT 3/2003, S. 38


--> Nochmals (Fazit 2): Es ist somit durch eine Vielzahl von ZeugInnenberichten sowie Videos klar belegt, dass einzelne PolizeibeamtInnen sowohl in Genf wie auch in Lausanne sich einen Spass daraus machten, "Schockgranaten" vorschriftswidrig direkt & gezielt auf Personen zu werfen – mit den bekannten Folgen. Dass es dabei (noch) nicht zu den von Armeechef Keckeis heraufbeschworenen "mehreren Toten" , sondern "nur" dutzendweise zu irreversiblen Gehörschäden und zusätzlich zu mehreren, z.T. schweren Verletzungen kam, grenzt an ein Wunder und ist bestimmt kein Verdienst der Polizei! PigBrother fordert die sofortige Entlassung sämtlicher BeamtInnen, die"Schockgranaten" gezielt & direkt auf Personen geworfen haben!!!

[ Dossier "Schockgranaten" --> zum Inhaltsverzeichnis ]

G8 2003 Überblick:
CH-Polizei testet schon wieder diverse neue Waffen!
Indymedia-Fotograf durch "Schockgranate" schwer verletzt:
Es waren Genfer Polizisten!
Weitere Verletzte durch "Schockgranaten"!
Mindestens 3 Verletzte bei Sturm auf Independent Media Center in Genf!
Polizei schneidet bei Brücken-Blockade "versehentlich" Seil durch und lässt Aktivisten 20 m in die Tiefe stürzen!
Zahlreiche Verletzte durch "Gummigeschosse" und "Tränengas"!
--> Wie üblich schweigen sämtliche "offiziellen" Medien dazu!!!



Genf G8: Mindestens 5 unabhängige Medienschaffende durch Polizei verletzt!


Nebst dem englischen IMC-Fotografen Guy Smallman, der am Nachmittag des 1.6.03 von einer "Schockgranate" schwer verletzt wurde, wurden am 1. und 3.6. weitere 3 internationale Medienschaffende sowie 1 Reporter von Radio Suisse Romande von der Polizei grösstenteils gezielt verletzt – in der Mehrzahl mit noch nicht absehbaren Folgeschäden.

Mehrere unabhängige Medienschaffende entgingen am Abend des 1.6. nur knapp einem weiteren gezielten "Schockgranaten"-Angriff.

Kommentar Polizeisprecher: «Berufsrisiko»




Usine 1.6.03:
>>>
 Am Abend des 1.6.03 stürmte die berüchtigte "Eingreiftruppe" der Genfer Polizei (siehe die Affaire Cornavin) plus ev. KollegInnen der Zürcher Kapo gegen 21 Uhr das Independent Media Center (IMC) im Kulturzentrum Usine. Dabei kam es – wenn auch in geringerem Masse – zu den schon aus Genua bekannten blutigen Szenen. Andere Pressevertreter wurden dabei nicht zugelassen, und auch das Legal Team erhielt erst nach knapp 2 Stunden Zutritt, damit sich die BeamtInnen ungestört austoben konnten.

Wohl kaum ganz zufällig waren 2 der 3 bisher bekannten
Verletzten bei dieser Polizeiaktion unabhängige Medienschaffende:

>> Der italienische Journalist Pulica C. erhielt einen Schlag über den Kopf, die Wunde musste darauf im Spital genäht werden.

>> Die kanadische Journalistin Jacqueline Soohen bekam einen Zahn ausgeschlagen.

>> Ein Mitarbeiter des Kulturzentrums, der vermitteln wollte, erhielt ebenfalls einen Schlag auf den Kopf, seine Wunde musste mit 6 Stichen genäht werden.

--> Knüppelschläge auf den Kopf sind laut Polizeireglement klar verboten, da sie leicht zu Spätschäden führen können inkl. Todesfolge (vgl. u.a. den Fall von Max in Richard Dindos Film «Dani, Michi, Renato und Max»)
, erst recht bei den in der welschen Schweiz neu eingeführten "Totschlägern" (Stahl-Teleskopstöcke). In der Polizeischule lernen BeamtInnen deshalb (zumindest offiziell) den sog. «Double Spin» auf die Oberschenkel. Solche Schläge sind derart schmerzhaft, dass ein Angreifer augenblicklich «neutralisiert» wird, bieten jedoch Gewähr, dass keine Folgeschäden entstehen. Speziell die Genfer "Eingreiftruppe" ist jedoch dafür bekannt, mit Vorliebe aus nichtigem Grund (sprich rein zum "Spass") Wehrlosen auf den Schädel zu knüppeln (und sie anschliessend womöglich noch die Treppe runterzustossen, siehe die Affaire Cornavin). Auch in Zürich hatte ein Beamter am 1. Mai 2001 illegalerweise eine solche Stahlrute dabei und schlug damit mindestens einer Person von hinten auf den Kopf. PigBrother fordert die sofortige Entlassung sämtlicher BeamtInnen, die sich (nicht nur in Genf) illegalen Schlägen auf Köpfe schuldig gemacht haben!!!

Quellen: ZeugInnenbericht 1, ZeugInnenbericht 2, ZeugInnenbericht 3 (en), Communiqué Usine (en), Bildbericht 1, Bildbericht 2, Bildbericht 3, Audio + Bilder 4, Videos auf Kanal B
, KLARTEXT 3/2003, S. 38




 
 

Genf 3.6.03:

Offenbar hatte die Genfer Polizei mit "Tränengas" oder sonst einer korrodierenden Flüssigkeit gekleckert und damit eine ansehnliche Lache auf der Strasse produziert.

Als die Polizei eine Frau mit dem Fahrrad zum Anhalten zwingt, rutscht sie in dieser Lache aus und stürzt. Sogleich eilen weitere Beamte herbei, die Gestürzte muss die kontaminierten
Kleidungsstücke wechseln und in Mitleidenschft gezogene Hautpartien sofort abwaschen (siehe obere 2 Bilder)

Weniger Glück als die Fotografin nebenstehenden Bilder hat der brasilianische Journalist Wolgrand R.

Als er genau den gleichen Vorfall mit seiner Videokamera festhält, wird er von der Polizei bemerkt – und prompt zur Seite genommen und einer "Personenkontrolle" unterzogen.

Zusätzlich wird ihm ihm sein Band aus der Kamera heraus beschlagnahmt.

Er werde es "später wiederbekommen", versichern die Beamten ihm treuherzig – dass Bänder und Filme, welche Polizeiübergriffe festhalten, mit unschöner Regelmässigkeit vorher "irrtümlich" belichtet oder gelöscht werden, ist leider eine unter JournalistInnen nur allzu bekannte Tatsache, ebenso, dass für derartige Beschlagnahmungen von Pressematerial nur in den seltensten Fällen eine Rechtsgrundlage existiert (was die Polizei jedoch kaum je hindert).

Doch damit nicht genug: Während der "Personenkontrolle" und anschliessender "präventiver Sicherstellung" wird der Journalist von der Polizei übermässig brutal behandelt, gegen eine Wand gedrückt, zu Fall gebracht und verprügelt, wobei ihm eine ca. 3 cm grosse blutende Kopfwunde zugefügt wird (siehe untere 2 Bilder).

Zur Zeit ist nicht bekannt, ob der brasilianische Journalist sein Videoband zurückerhalten hat und ob er allenfalls rechtliche Mittel ergreift.

Quellen: de.indy, KLARTEXT 3/2003, S. 38, Interview mit ZeugIn.

Genf:
Mehrere Journalisten von Radio Suisse Romande wurden von "Gummigeschossen" getroffen. Einer musste mit Sehstörungen hospitalisiert werden – höchstwahrscheinlich wegen Augentreffer(n) mit den bekannten möglichen Spätfolgen grüner und grauer Star.

Quelle: KLARTEXT 3/2003, S. 38

>>> DU HAST ERGÄNZUNGEN ODER WEISST VON WEITEREN VERLETZTEN??? BITTE MAIL UNS SCHNELL!

>>  Jetzt   N e w s l e t t e r  abonnieren  bei   PigBrother@ssi-media.com  !    #17 v. 25.3.02    #1-#16

>>>Fortsetzung: Part 3

A u f r u f : Verletzungen von der Demo? Gummigeschoss- oder sonstige Verletzungen durch die Polizei von früher? (Auch wenn Du nicht grad ein Auge verloren hast.) Melde Dich bei PigBrother@ssi-media.com!

No.  6'666'666'667

Warum wohl? Anklage gegen alle 18 Homepages auf ssi-media.com!

>>Verätzungen durch "Tränengas" 1980-2002<<
 « F o l t e r   n a c h   Z ü r c h e r   A r t » !
>>>Neu:  Ausführlicher Report in 3 Teilen <<<


PigBrother.hirnfick.com
Zürich: Verbrennungen
PigBrother.hirnfick.com
durch "Wasser"werfer
« h a r m l o s e r   R e i z k a m p f s t o f f »
 Was das Universitätsspital verschweigt
 …
D  I  E     B  I  L  D  E  R  !  !  !

D  e  m  o  k  r  a  t  i  e      f  ü  r      F  o  r   t  g  e  s  c  h  r  i  t  t  e  n  e  !  !
«Was geschieht, wenn Normalsterbliche Strafanzeige
gegen die Polizei einreichen wegen Amtsmissbrauch?»

          A n t w o r  t   a)     Die Gerechtigkeit nimmt ihren Lauf.
          A n t w o r  t   b)     "Gezielter Warnschuss" in den Hinterkopf.
          A n t w o r  t   c)     Nichts.




P i g B r o t h e r   H o m e


Dossier 1: "TRÄNENGAS"

Dossier 2: "GUMMIGESCHOSSE"

"TRÄNENGAS"              P o l i z e i b e a m t e   b e i   s c h w e r e r   k ö r p e r l i c h e r   A r b e i t  ! ! !              "GUMMIGESCHOSSE" 
SSI-media      BLUTGEIL      RAZZIA      HIRNFICK      Zensur      SLOW GRIND     SSI english 
<