Gehörschäden durch dB (A)-Kurve

Ausschnitt aus:
Beat Hohmann: Untersuchungen zur Gehörschädlichkeit von Impulslärm.
Dissertation ETH Nr. 7504 (1984), S. 46.

Schon in seiner 12 Jahre vor dem Lautstärkegesetz erschienenen Dissertation rügt SUVA-Gehörspezialist Beat Hohmann selber, dass die «international eingeführt[e]» dB (A)-Kurve die beim menschlichen Ohr typische «Ueberhöhung» des Gehörs «bei 3 bis 4 kHz unberücksichtigt» lässt.

(Im Gegensatz zur von Hohmann vorgeschlagenen, jedoch nicht weiter kommentierten «Serieschaltung der Filter A und D».)

Die durch die Einführung der Lautstärkeverordnung verursachten zusätzlichen Gehörschäden vor allem bei Techno-Parties wurden somit vorsätzlich in Kauf genommen.



>>> illegalBass.com


>>> DEZIBEL-ZENSUR IN DER SCHWEIZ
Artikel von Seelnlos in der Frontpage 5_08


>>> LAUT, LAUTER, ARMEE
Artikel von Seelenlos in der GsoA-Zytig Nr 66


Im Jahr 2000 wurde in Zürich erstmals ein Partyveranstalter wegen Missachtung des Tanzverbotes an "hohen Feiertagen" zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt.



Kenntnis von Polizeieinsätzen an Parties? Repressalien
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Niemand soll sagen können, man habe nichts gewusst!


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No.  666

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