Gehörschäden durch dB (A)-Kurve
Ausschnitt aus: Beat Hohmann: Untersuchungen zur Gehörschädlichkeit von Impulslärm. Dissertation ETH Nr. 7504 (1984), S. 46. Schon in seiner 12 Jahre vor dem Lautstärkegesetz erschienenen Dissertation rügt SUVA-Gehörspezialist Beat Hohmann selber, dass die «international eingeführt[e]» dB (A)-Kurve die beim menschlichen Ohr typische «Ueberhöhung» des Gehörs «bei 3 bis 4 kHz unberücksichtigt» lässt. (Im Gegensatz zur von Hohmann vorgeschlagenen, jedoch nicht weiter kommentierten «Serieschaltung der Filter A und D».) Die durch die Einführung der Lautstärkeverordnung verursachten zusätzlichen Gehörschäden vor allem bei Techno-Parties wurden somit vorsätzlich in Kauf genommen.
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